Eines der umfangreichsten Rechtsgebiete in Deutschland ist das Mietrecht. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und regelt die Rechte sowie Pflichten von Mietern und Vermietern. Mieter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Eine Kündigung durch den Vermieter ist zum Beispiel nicht ohne weiteres möglich. Bei Mängeln der Wohnung, die das Wohnen erschweren, kann der Mieter die Miete mindern. Obwohl der Mieterschutz in Deutschland einen besonderen Stellenwert hat, ist die Durchsetzung der Mieterrechte oft mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Alles Wissenswerte zum Mietrecht und welche Regelungen der Gesetzgeber zur Stärkung und zum Schutz der Rechte von Mietern getroffen hat, erfahren Sie in unseren Ratgebern.
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Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts und daher größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Es regelt alle rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Sachen ergeben. Ein Mietverhältnis wird immer zwischen einem Vermieter und einem Mieter durch Abschluss eines Mietvertrages begründet. Der Vermieter hat als Hauptpflicht die Überlassung der Mietsache, während der Mieter in erster Linie für die Mietzahlung verantwortlich ist. Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit bei der Ausgestaltung des Mietverhältnisses. Falls gesetzliche Regelungen eine Abweichung verbieten, wird dies in den jeweiligen Vorschriften vermerkt.
Während die §§ 535 bis 548 BGB allgemeine Mietrechtsvorschriften enthalten, regeln die §§ 549 bis 577a BGB das Wohnraummietrecht. Unter anderem Aspekte wie der Umgang mit Mängeln, die Mietminderung, die Entrichtung des Mietzinses, der vertragsgemäße Gebrauch und die Dauer des Mietverhältnisses sind Gegenstand des Mietrechts.
Unter Mieterschutz versteht man im Bereich des Wohnraummietrechts die vertraglich nicht abdingbaren gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Mieter innerhalb und außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches. Durchaus kann der Mieterschutz als besondere Form des Verbraucherschutzes angesehen werden. Die Regelungen stellen sicher, dass die Bedürfnisse derjenigen, die auf die Nutzung von Wohnraum im Rahmen eines Mietverhältnisses angewiesen sind, berücksichtigt werden. Das eine Ziel des Mieterschutzes ist die Vermeidung von Obdachlosigkeit, das andere Ziel ist die Erhaltung des sozialen Friedens.
Um diese Ziele zu erreichen, begrenzt der Mieterschutz zum Beispiel die Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters zu Gunsten des Mieters. So ist nach § 573 BGB eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses möglich.
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Das Wohnraummietrecht ist ein soziales Mietrecht mit bundesweiter Gültigkeit, das darauf abzielt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern zu schaffen. Dem Schutz der Mieter kommt dabei aber eine besondere Rolle zu. Im Jahr 1989 hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Besitzrechts des Mieters an seiner Wohnung hervorgehoben, indem es es unter den Schutz des Eigentums gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes gestellt hat. Das Gericht betrachtet die Wohnung als den zentralen Ort der privaten Existenz jedes Einzelnen. Sie ist von grundlegender Bedeutung, um elementare Lebensbedürfnisse zu befriedigen und die Persönlichkeit zu entfalten und zu sichern. In der Mietgesetzgebung sind daher Sozialklauseln von zentraler Bedeutung. Dazu gehört auch der Mieterschutz, der sich mit Themen wie Kündigungsschutz, Mieterhöhung und anderen Schutzrechten befasst.
Das Mietrecht soll sicherstellen, dass Mieter in angemessenen Wohnungen leben können und dass ihre Rechte und Interessen in Bezug auf Mietpreise, Wohnqualität und Kündigung geschützt werden. Es ist auch darauf ausgerichtet, dass Vermieter gerecht handeln und ihren Verpflichtungen nachkommen, wie zum Beispiel die Instandsetzung und Instandhaltung der Mietsache.
Für die meisten Mieter in Deutschland sind Probleme mit dem Vermieter leider keine Seltenheit, trotz der grundsätzlich mieterfreundlichen Ausrichtung des Mietrechts. Sei es wegen zu hoher Nebenkosten, einer Mieterhöhung oder weil der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt – Mieter stehen in solchen Situationen oft alleine da. Vermieter kennen sich häufig besser mit dem Mietrecht aus oder können sich einen guten Anwalt leisten, was das Machtgefälle zwischen den Parteien verstärkt.
Wer sich für einen organisierten Mieterschutz in Form einer MieterEngel-Mitgliedschaft entscheidet, kann das übliche Machtgefälle durchbrechen und in mietrechtlichen Fragen die Unterstützung von erfahrenen Partneranwälten in Anspruch nehmen.
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Zu den größten mietrechtlichen Problemen in Deutschland zählen Mängel in der Wohnung. Schimmelpilzbefall ist besonders häufig und tückisch. Immer wieder wird von Mietern berichtet, dass der Vermieter nichts gegen gesundheitsschädlichen Schimmel in der Wohnung unternimmt. Meist wird dies damit begründet, dass der Mieter den Schimmel ja selbst verursacht habe. Zwar kann in der Tat mangelndes Lüften die Ursache für Schimmel sein, häufig sind es aber bauliche Mängel, die das Schimmelpilzwachstum begünstigen – und für diese ist der Vermieter verantwortlich. Neben Schimmel können auch Wasserschäden, kaputte Fenster und Türen, defekte Heizungen und Lärm von Nachbarn einen Mangel darstellen. Bis der Vermieter etwas unternimmt, müssen Mieter oft Tage oder Wochen mit den Mängeln leben. Mit dem Mietminderungsrecht hat der Gesetzgeber den Mietern ein Druckmittel an die Hand gegeben. Wenn die Miete gekürzt werden soll, ist jedoch das richtige Vorgehen von entscheidender Bedeutung, denn wer die Miete falsch mindert, riskiert eine fristlose Kündigung.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung, allgemein bekannt als Nebenkostenabrechnung, ist ein Streitpunkt zwischen Mietern. Unter anderem unklare Kostenpositionen, verspätete Abrechnungen und hohe Nachforderungen können zu einem Problem werden. Bei der Komplexität der Abrechnung können sich viele Fehler einschleichen – und so ist es nicht verwunderlich, dass rund die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen als fehlerhaft eingestuft wird. Mieter können sich unnötige Kosten ersparen, indem sie ihre Abrechnung prüfen lassen.
Die Angst vor einem plötzlichen Wohnungsverlust treibt viele Mieter um. Immer wieder berichten die Medien über Wohnungsmangel und Mietwucher – wie soll man da eine neue Wohnung finden? Ob es sich um eine ordentliche Kündigung, eine fristlose Kündigung oder eine Kündigung wegen Eigenbedarfs handelt – für jede Art der Kündigung muss der Vermieter einen wichtigen Grund vorweisen. Grundsätzlich ist eine willkürliche Kündigung ausgeschlossen. Manche Vermieter sind aber anderer Meinung. In einem solchen Fall ist es für Mieter besonders wichtig, auf einen organisierten Mieterschutz wie MieterEngel zurückgreifen zu können.
Die leidige Frage nach erforderlichen Schönheitsreparaturen stellt sich Mietern immer wieder kurz vor dem Auszug. Renovieren oder nicht? Vielen sind die Schlagzeilen bekannt, nach denen der Bundesgerichtshof eine Schönheitsreparaturklausel nach der anderen für unwirksam erklärt hat. Doch ob die Renovierungsvereinbarungen im eigenen Mietvertrag wirksam sind, muss im Einzelfall ein Mietrechtsexperte beurteilen.
Manche Mieter streiten sich nach dem Auszug mit dem Vermieter über die Rückzahlung der Kaution. Oft dauert es Monate, bis das Geld aufs Konto kommt. Grund dafür ist das Fehlen einer gesetzlichen Regelung, die den Zeitpunkt der Rückzahlung festlegt. In der Regel halten Richter eine sechsmonatige Frist für angemessen. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Wartezeit länger sein kann. Wie so oft beim Thema Mieterschutz und Mietrecht kommt es auf den Einzelfall an.
Erhebliches Konfliktpotential bieten auch Mieterhöhungen. Die Mieterhöhung nach einer umfassenden Modernisierung ist zum Teil an strenge Voraussetzungen geknüpft. Diese werden von den Vermietern nicht immer eingehalten. Ebenfalls an Fristen, Grenzen und Vorgaben gebunden ist die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Welche Streitigkeiten mit dem Vermieter auch bestehen, beim Thema Mietrecht und Mieterschutz ist es stets von Vorteil, die Beratungsleistungen eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren, das weitere Vorgehen rechtssicher zu planen und eine Einigung herbeizuführen.
Das Mietrecht in Deutschland ist zwar mieterfreundlich ausgestaltet, doch bietet es dennoch ein enormes Konfliktpotential. Ob es um Mängel in der Wohnung, die Höhe der Miete, eine unzulässige Kündigung, die Nebenkostenabrechnung oder die Rückzahlung der Kaution geht, sich beim Thema Mietrecht von einem Anwalt beraten zu lassen, ist stets von Vorteil. Zum einen sind Mieterschutz und Mietrecht oft eine Frage des Einzelfalls, zum anderen gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, die für den Laien kaum zu überblicken ist.
Wer sich für eine MieterEngel-Mitgliedschaft entscheidet, kann die Beratungsleistungen von erfahrenen Anwälten in Anspruch nehmen. Der Mieterschutz von MieterEngel ist eine Kombination aus traditionellem Konzept und modernem Ansatz: Dank innovativer Technik haben die Mitglieder von MieterEngel unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu allen Vorteilen eines zuverlässigen Mieterschutzes. Die anwaltliche Beratung erfolgt bei MieterEngel bequem per Telefon oder Online-Chat.
Wie beim herkömmlichen Mieterschutz ermöglicht auch bei MieterEngel die Mitgliedergemeinschaft günstige Jahresbeiträge für alle. Die außergerichtliche Beratung steht allen zum gleichen Preis zur Verfügung. Der Jahresbeitrag garantiert die Beratung durch einen persönlichen Partneranwalt bei jedem mietrechtlichen Problem – auch bei mehreren unterschiedlichen Problemen im Jahr.