Eine Mieterhöhung zu erhalten, ist nicht angenehm. Oft ist sie gerechtfertigt, manchmal nicht. Unsicher? Ein Anwalt für Mietrecht kann helfen, aber das kann teuer werden. Überlegen Sie, ob Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen sollten?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
…der Vermieter die Miete auf den ortsüblichen Satz anpasst. Ortsüblich sind jene Mieten, die im Durchschnitt der letzten vier Jahre für vergleichbare Wohnungen in dieser Region gezahlt wurden. Die tatsächliche Wohnfläche bildet stets die Basis für eine solche Mieterhöhung. Ein weiterer Grund könnte eine Modernisierung der Wohnung sein. Sollten Sie in Ihrem Vertrag einer Indexmiete oder einer Staffelmiete zugestimmt haben, wird die Miete regelmäßig angehoben. Gute Nachricht: Der Vermieter darf die Miete frühestens ein Jahr nach Einzug oder letzter Erhöhung bis zur Vergleichsmiete erhöhen. Die Kappungsgrenze verhindert, dass der Mietzins in drei Jahren um mehr als 20% steigt.
Rechtsanwälte sind teuer, das ist bekannt. Aber wie hoch sind die Kosten tatsächlich? Die fällige Gebühr hängt vom Streitwert ab. Bei einer Mieterhöhung entspricht dies dem 12-fachen der zusätzlich geforderten Miete. Je größer der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten. Das erste Beratungsgespräch kann mit 100 € zu Buche schlagen. Doch die weiteren Kosten sind ein ungewisses Terrain, und eines steht fest: Der Mieter muss die Anwaltskosten immer aus eigener Tasche vorstrecken.
Die Mietparteien haben insgesamt fünf Monate Zeit, um die Sach- und Rechtslage zu klären und eine Einigung zu erzielen. Der Streitwert bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Zustimmungsklage. Höherer Streitwert bedeutet höhere Kosten für die unterlegene Partei. Bei Vergleichen teilen sich die Parteien die Kosten. Der Streitwert ergibt sich aus der Differenz zwischen bisheriger Miete und geforderter Mieterhöhung, multipliziert mit 12 und begrenzt auf eine Jahresmiete. Die Berechnungsart gilt, wenn das Gericht sowohl über das vorprozessuale als auch das nachgebesserte Erhöhungsverlangen während des Prozesses entscheidet. Besteht das Mietverhältnis weniger als ein Jahr oder ist die Restlaufzeit kürzer, wird der Streitwert nach der kürzeren Dauer berechnet. Bei teilweiser Zustimmung des Mieters zur Mietzinserhöhung ist nur der strittige Restbetrag maßgebend.