Versicherungsbedingung

Allianz Versicherungs-AG Dieselstr.8
85774 Unterföhring

Versicherungsbedingung

zum Gruppen-Versicherungsvertrag zwischen der Allianz Versicherungs-AG und dem ncahfolgenden Versicherungsnehmer, Versicherungsvertragsnummer: AS-9118998131

Versicherungsnehmer:

MieterEngel-Club Bundesallee 221 10719 Berlin

Versicherte Personen:

Versichert sind alle bei der MieterEngel GmbH registrierten Kunden, die entweder Clubmitglieder mit „Pro- oder Premium-Mitgliedschaft“ gebucht haben, mit ihrerer geweiligen in Deutschland gelegenen, privat selbstbewohnten Wohneinheit. Haben Sie die „Pro- oder Premiumitgliedschaft gebucht, haben mehrere privat selbstbewohnten Wohneinheiten, ist jede Wohneinheit gesondert an die MieterEngel GmbH zu melden.

Versicherungsumfang:

Sie sind versichert in Ihrer Eigenschaft als Mieter oder Untermieter oder Pächter Ihrer privat selbstbewohnten Wohneinheit. Der Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahrnehmung aus dem Wohnungs-, Miet- oder Pachverhältnis gegenüber Ihrem Vermieter/Verpächter. Das gilt auch für ein dem Klageverfahren vorausgehendes Schlichtungsverfahren (§ 15a EGZPO).

Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist, dass das versicherte Clubmitglied vor der gerichtlichen Auseinandersetzung in der außergerichtlichen anwaltlichen Beratung war und der beratenden Anwalt einen ernsthaften Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen hat. Die Versicherungssumme beträgt 60.000 EUR je Versicherungsfall.

Bitte beachten Sie: für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung besteht kein Versicherungsschutz.
Versichert ist Ihre privat selbstbewohnte Erstwohnung in Deutschland einschließlich einer im Wohnungsmietvertrag mitgegmieteten

Garage, für diese Sie dem MieterEngel Club beitgetreten sind.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Rechtsschutzfälle (z.B. Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter bezüglich Ihrer Nebenkostenabrechnung), die im Zusammenhang mit der Eingennutzung stehen.
Folgendes gilt, wenn Sie die Wohnung/Objekt wechseln:

–  Der Versicherungsschutz geht von dem bisher versicherten Objekt auf das neue Objekt über, wenn sich das neue Objekt in Deutschland befindet.

–  Geht der Versicherungsschutz auf das neue Objekt über, besteht trotzdem Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten und im Zusammenhang mit der bisherigen Selbstnutzung stehen (Beispiel: Sie bekommen Ihre Nebenkostenabrechnung für das bisherige Objekt einige Monate nach dem Auszug).

–  Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tat sächlichen Bezug eintreten. Selbstbewohnte Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, über gesondertern Vertrag gemietete Garagen und PKW-Einstellplätze sind nur dann versichert, wenn sie als weiteres Miet- oder Packobjekt durch Anmeldung bei Ihrem MieterEngel Club aufgenommen sind. Nicht von Ihrem Versicherungsschutz umfasst sind zu Gewerbe- oder Freiberufszwecken gemietete Objekte. Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 EUR.
Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle gelten hierbei als ein Rechtsschutzfall. Versicherungsschutz besteht während der Laufzeit des Gruppen-Versicherugnsvertrages. Die Versicherung beginnt:

–  Für ihren privat selbstbewohnten Erstwohnsitz am Beginn des Tages, an dem Sie den Vertrag als Mitglied beim MieterEngelClub unterschreiben.

–  Für Ihre selbstbewohnte Zweitwohnung oder Ferienwohnung in Deutschland zu dem Zeitpunkt, ab Meldung und Aufnahme des weiteren Objekts bei Ihrem MieterEngel Club.
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn eingetreten ist. Im Falle der Beendigung des Gruppen-Versicherungsvertrages endet der Versicherungsschutz für die versicherten Personen (Clubmitglied) ebenfalls.

Nach Beendigung dieses Gruppen-Versicherungsvertrages besteht der Versicherungsschutz nur für die zum Zeitpunkt seiner Beendi- gung bereits gemeldeten Versicherungsfälle fort.

Hinweise für den Schadenfall:

Meldung Wird die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen nach Eintritt eines Versicherungsfalls erforderlich, ist dies unverzüglich bei dem o.g. Versicherungsnehmerin zu melden. Der MieterEngel-Club meldet den Schaden dann beim Versicherer.

Subsidiarität Wenn das versicherte Objekt im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen kann , muss dies dem Schadenabwicklungsunternehmen unverzüglich gemeldet werden. In der Mitteilung ist der andere Versicherer anzugeben. Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht aus diesem Vertrag vor (Subsidiarität). Es steht dem versicherten Mitglied jedoch frei, welchem Versicherer es den Versicherungsfall meldet. Wenn der Versicherungsfall der Allianz gemeldet wird, wird diese im Rahmen der Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Vorleistung treten.

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