Vor kurzem eingezogen und renoviert bemerkt man nach einigen Wochen, dass die neue Wohnung kein Glücksgriff ist. Dunkle Flecken kriechen die frisch gestrichenen Wände hoch und der Schimmel wird auch durch einen unangenehmen Geruch bemerkbar.
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Schimmelpilze brauchen organische Stoffe wie Zellulose, Holz, Tapeten und Dämmmaterialien zum Wachsen. Auch Schmutz und Staub dienen als Nahrung. Bei günstiger Temperatur (mindestens 10°C) kann Schimmel schnell zum Problem werden. Schimmel bildet sich oft im Bad, in der Küche oder an Fenstern wegen Kondensation. Aber auch an Decken, Wänden, hinter Tapeten, unter Teppichen, in der Dämmung, im Keller oder an Außenwänden kann er auftreten. Er befindet sich auch in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Gründe für Schimmel können bauliche Mängel oder Mieterverhalten sein.
Eigentlich sollte man nur von Wärmebrücken sprechen, da es Kältebrücken nicht gibt. Im Volksmund sagt man jedoch oft Kältebrücke. Diese „Brücken“ entstehen an kühlen Wandstellen, an denen Feuchtigkeit kondensiert und Schimmel wachsen kann. Sie fragen sich, wie man das verhindern kann? Es gibt wirksame Maßnahmen, um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden.
Bei Schimmel in einer Mietwohnung wird vermutet, dass der Vermieter verantwortlich ist. Er muss beweisen, dass die Ursache außerhalb seines Bereichs liegt. Gelingt ihm das, müssen Sie zeigen, dass Sie durch korrektes Heizen und Lüften keine Schuld tragen. Zeugen können helfen. Wenn Sie beweisen können, dass Sie alles zur Vermeidung von Schimmel getan haben, muss der Vermieter den Schimmel beseitigen und kann gegen eine berechtigte Mietminderung nichts mehr einwenden.
Ist der Vermieter für Schimmel verantwortlich, können Sie die Miete mindern. Schimmel ist ein Mangel der Mietsache. Die Minderungshöhe hängt von der Beeinträchtigung ab. Gerichtsurteile und Mietminderungstabellen bieten Orientierung, sollten aber nicht das einzige Kriterium sein.
Zur Orientierung dienen hier einige Entscheidungen über Minderungsquoten:
Schimmel in der Wohnung beseitigen erfordert mehr als das Entfernen der Flecken: Die Ursache muss gefunden und behoben werden. Bei weniger als einem halben Quadratmeter kann laut Umweltbundesamt auch ein Laie den Schimmel beseitigen, sofern keine Allergie besteht. Die Behörde empfiehlt, Oberflächen mit Schimmelentferner oder alkoholhaltigem Reiniger zu säubern. Stark verschimmelte Silikonfugen und Tapeten sowie betroffene Möbel sollten entsorgt werden. Textilien mehrfach waschen und bei unentfernbaren Schimmelflecken ebenfalls entsorgen. Viele Schimmelentferner enthalten aggressive Stoffe; tragen Sie Handschuhe, achten Sie auf gute Belüftung und nutzen Sie am besten eine Atemschutzmaske.