Hilfe! Ich habe meinen Mietvertrag verloren!

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Von Eszter Rohacsek

In diesem Ratgeber:

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Unglaublich, was alles verloren gehen kann! Manchmal verschwinden unsere liebsten Dinge oder wichtigsten Dokumente. Haustürschlüssel verlegt – da gibt es im Notfall den Schlüsseldienst. Doch was passiert, wenn man seinen Mietvertrag nicht finden kann? Zum Glück bekommt man in der Regel mittlerweile den Mietvertrag auch als pdf-Datei von der Hausverwaltung zugeschickt.

Schließt man aber einen selbst heruntergeladenen Untermietvertrag oder einen kurzfristigen Mietvertrag in Papierform ab, kann es leichter dazu kommen, dass er irgendwo liegen bleibt. Welche Konsequenzen ein verlorener Mietvertrag mit sich bringt und wie man in so einer Situation reagieren kann, erläutern wir in dem vorliegenden Artikel.


Unterschied Vertragsexemplars und Mietvertrag

Als erster Schritt sollte man die Ruhe bewahren. Das Mietverhältnis geht mit dem Mietvertrag natürlich nicht “verloren”. Der Verlust des Vertragsexemplars hat keinen Einfluss darauf, dass der Mietvertrag und die im Mietvertrag festgelegten Konditionen immer noch Geltung haben. Wurde der Mietvertrag wirksam abgeschlossen, ist er gültig und bleibt bis zur Kündigung des Verhältnisses bestehen. Dies gilt auch für zeitlich befristeten Mietverträge. Auch nachträgliche mündliche Änderungen und Vereinbarungen ändern nichts daran. Man soll also nicht in Panik geraten: Der Verlust der schriftlichen Vertragsurkunde ändert nichts an dem bestehenden Mietverhältnis.



Als Mieter den Mietvertrag verlieren

Es ist nicht allzu schlimm, wenn das eigene Exemplar eines Mietvertrags verloren ging. Es gibt mehrere Möglichkeiten auf den Mietvertrag zuzugreifen. Die meisten Hausverwaltungen / Vermieter senden einen nicht unterschriebenen Mietvertrag als pdf-Datei per E-Mail direkt nach der Wohnungsbewerbung an Mieterin oder Mieter. Diese “nicht validierte” Kopie kann unter Anderem auch als Beweismittel dienen, das zeigt, unter genau welchen Konditionen der Vertrag lief. Das die Mieterin oder der Mieter in dem Mietobjekt wohnt, beweist, dass das Mietverhältnis zustande gekommen ist.

Auch wenn sich der Vertrag weder digital noch in Originalform finden lässt, gibt es keine Konsequenzen für Mieterinnen und Mieter, die keinen Zugriff mehr auf ihren Mietvertrag haben. Kurz zusammengefasst: Der Verlust der Vertragsurkunde hat also weder auf den Inhalt des Mietvertrages noch auf den Bestand des Mietverhältnisses noch Einfluss!

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Als Vermieter den Mietvertrag verlieren

Fällt der Vertrag als Beweismittel des Mietverhältnisses weg, ist es grundsätzlich der Vermieter, der in Schwierigkeiten geraten kann. Die fehlende Beweismöglichkeit bei Problemen wirkt sich auf ihn aus.

Verliert der Vermieter sein Vertragsexemplar ebenfalls, kann er in größere Schwierigkeiten geraten als der Mieter, wenn er seine Vertragsurkunde nicht wiederfinden kann. Der Vermieter kann den Mieter beispielsweise darauf verpflichten, dass er vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Wenn er den Mietvertrag verliert, muss er beweisen, dass er die Verpflichtung – renovieren zu müssen – durch vertragliche Vereinbarung auf die Mieterin oder den Mieter übertragen hat. Nach dem Gesetz vorgesehenen Regelfall ist nämlich der Vermieter, der verpflichtet ist, die Mietsache zu renovieren, die Probleme zu beheben und die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies gilt bei Schön- und auch Kleinstreparaturen.


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Was kann ich als Mieter tun, wenn ich meinen Mietvertrag verloren habe?

Erstmal tief durchatmen. Wie wir bereits oben geschildert haben, mit dem Mietvertrag gehen die Rechte nicht verloren. Auch die Wohnung nicht.

Die sinnvollste und einfachste Möglichkeit ist den Vermieter zu kontaktieren. Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietvertrag verloren haben, können ihren Vermieter nach seinem Vertragexemplar fragen. Von dem Exemplar des von beiden Parteien unterzeichneten Originalvertrag kann man eine Abschrift und dadurch ein neues Original herstellen. Es sollte unbedingt von beiden Parteien unterzeichnet werden. Dies ist gleichwertig mit dem verloren gegangenen ersten Vertrag.

Wenn man Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen möchte, sollte man als Mieterin oder Mieter am besten dem Vermieter nicht melden, dass die originale Vertragsurkunde nicht mehr zu finden ist. Wenn der Vermieter weiß, dass man rechtlich gegen ihn auftreten möchte, könnte er verweigern, dass er sein Vertragsexemplar herausgibt.

Die Mieter-Vermieter-Beziehung kann auch generell eher schlecht laufen. Auch wenn ein Problem besteht, kann es sein, dass der Mieter oder die Mieterin das Vermieter-Exemplar vom Vermieter bekommt. Wenn dies passiert, sollte man vorsichtshalber mit offenen Augen prüfen, ob der Vermieter den Vertrag eventuell zu seinen Gunsten geändert hat. Enthielt der Originalvertrag beispielsweise eine nicht korrekt formulierte und dadurch unwirksame Schönheitsreparaturklausel, könnte der Vermieter die Gelegenheit – gegeben durch die Ausstellung des neuen Vertrags – nutzen, die Klausel willkürlich durch eine wirksame zu ersetzen. Aber so eine Änderung erkennt man als Mieter ggf. auch nicht am einfachsten. Die genaue Seitenzahl des eigenen Mietvertrags kennen nur die Wenigsten. Oft lässt aber schon das äußere Erscheinungsbild des neuen Mietvertrages auf eine nachträgliche Veränderung schließen.

Optimal wäre es bei Vertragsschließung ein Foto oder einen Scan vom Mietvertrag zu machen.


Was kann ich noch machen, wenn mein Vermieter kein neues Exemplar ausstellen will?

Wir hatten bestimmt alle schon Mal weniger kooperationsfähige Vermieter, die bestimmte Wünsche oder sogar Verpflichtungen nicht erfüllen wollen. Wenn der Vermieter sich weigert sein Exemplar mit der Mieterin oder mit dem Mieter zu teilen, um eine Abschrift anzufertigen, sollte man sich Zeugen suchen, die den Inhalt des Mietvertrags kennen könnten. Oft sind Dritte bei der Wohnungsübergabe dabei oder eventuell gibt es Freunde oder Familienangehörige, die nach der Wohnungsübergabe den Mietvertrag durchgelesen haben und Kenntnis davon haben, welche Punkte der Vertrag bezüglich des Problems des Mieters enthält. Beim Gerichtsverfahren zählt aber: Diejenige, die in dem Mietverhältnis beteiligt sind, können keine Zeugen sein.


Wenn beide Parteien den Mietvertrag verloren haben…

Wenn auch der Vermieter sein Vertragexemplar nicht finden kann, dann können keine Vertragsparteien den Inhalt des zuvor abgeschlossenen Vertrages problemlos rekonstruieren. In diesem Fall hilft es und schafft Rechtssicherheit einen neuen Vertrag abzuschließen. Der Verlust der Vertragsurkunde beeinflusst zwar den Bestand und den Inhalt des Mietvertrages nicht, ist es dennoch eine sichere Option, die Klarheit schafft – selbstverständlich, wenn sowohl der Mieter, als auch der Vermieter sich dafür bereit erklären. Achtung: Sollte das Exemplar des einst verlorenen Mietvertrages wiedergefunden werden, gilt allerdings der neu abgeschlossene Vertrag. Auch, wenn der Inhalt der neuen Vereinbarung von dem des ersten Vertrages abweicht. Der alte Mietvertrag verliert die Geltung und wird durch den neuen ersetzt. MieterEngel Partneranwälte können beraten, worauf bei einem neuen Mietvertragsabschluss geachtet werden sollte.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Die meisten Fragen zum Mietrecht hängen davon ab, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Vom Mietvertrag hängt ab, ob Sie Haustiere haben dürfen oder bei Auszug renovieren müssen. Bevor Sie als Mieter einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig durchlesen. Ein Fachmann kann Sie dabei unterstützen, gefährliche Klauseln auszumachen, die während des Mietverhältnisses zu Konflikten führen oder die später zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden können.

Als Mieterschutz-Club sind wir immer für Sie da und die Prüfung Ihres Mietvertrags ist in der Mitgliedschaft bei MieterEngel enthalten. Spezialisierte Partneranwälte beantworten alle ihre individuellen Fragen zum Thema Mietrecht und unterstützen Sie auf dem Weg, nicht nur zu Ihrer Traumwohnung, sondern auch zu Ihrem Traumvertrag.