Renovierungsarbeiten beim Auszug gelten oft als selbstverständlich. Streichen, Spachteln, Tapezieren – viele Mieter sehen das als ihre Pflicht. Doch tatsächlich gibt es keine gesetzliche Renovierungspflicht. Warum hält sich also der Mythos?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Im Mietrecht gibt es keine Vorschrift, die vorschreibt, dass Mieter ihre Wohnung bei Auszug renovieren müssen. Im Gegenteil: Die Instandhaltung der Mietwohnung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Vermieters. Der Vermieter kann die Instandhaltungspflicht teilweise auf Mieter übertragen, jedoch nur für kleinere Schönheitsreparaturen, nicht für aufwendige Arbeiten. Entscheidend sind die Klauseln im Mietvertrag.
Schönheitsreparaturen sind einfache Renovierungsarbeiten, die Gebrauchsspuren in Mietwohnungen beseitigen. Ziel ist ein frischer Anstrich, um die Wohnung schnell weitervermieten zu können.
Wichtige Schönheitsreparaturen:
Keine Schönheitsreparaturen:
Ob Mieter beim Auszug renovieren müssen, ist nicht eindeutig. Laut Bundesgerichtshof-Urteilen müssen sie oft nicht renovieren, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Renovierungen beim Auszug sind meist weniger umfangreich als ursprünglich vereinbart. Für viele Mieter ist es sinnvoll, zunächst einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Wer trotz unwirksamer Renovierungsklausel renoviert hat, kann Kosten innerhalb von sechs Monaten zurückfordern.
Wie die Wohnung beim Auszug hinterlassen werden muss, hängt von der Gültigkeit der Renovierungsklausel ab. Auffällige Farben oder bunte Tapeten müssen jedoch meist entfernt oder überstrichen werden. Der Mieter muss sein gesamtes Eigentum, einschließlich Einbauten wie Küchen, Schränke oder Wände, entfernen, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung mit dem Vermieter. Ein Blick in den Mietvertrag und ggf. die Rücksprache mit einem Mietrechtsexperten helfen, den tatsächlichen Renovierungsaufwand zu klären.
Wer beim Auszug ohne Renovierung handelt, obwohl eine gültige Renovierungsklausel im Mietvertrag besteht, riskiert erhebliche Kosten. Ignoriert der Mieter seine Renovierungspflicht, ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Renovierungskosten vom Mieter einzufordern. Meistens wird dies über die Kaution geregelt, die als Absicherung für Ansprüche dient. Unterlässt der Mieter die Renovierung, kann der Vermieter die Kosten davon abziehen.
Viele Mietverträge enthalten Schönheitsreparaturklauseln mit Renovierungsfristen von 3, 5 und 7 Jahren, in neueren Verträgen oft 5, 8 und 10 Jahre.
Wie oft sollten die einzelnen Räume renoviert werden?
Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel unwirksam sein. Besonders bei kurzer Mietdauer ist es unzumutbar, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben. Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in Mietverträgen wurden für unwirksam erklärt, da sie Mieter unzumutbar benachteiligen. Mieter müssen die Wohnung nicht in besserem Zustand hinterlassen, als sie sie übernommen haben.