Mietkaution

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Mietkaution einbehalten? So holen Sie sich Ihr Geld zurück

Die Mietkaution kann bis zu drei Monatsmieten betragen und bis zu sechs Monate nach Auszug einbehalten werden. Sie schützt Vermieter vor Risiken wie Mietnomaden, die Miete nicht zahlen oder spurlos verschwinden. Kautionsfreie Wohnungen sind selten und meist auf kurzfristige Untermietverträge beschränkt.

 

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Kaution wird nicht zurückerstattet?

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Wann erhält man die Mietkaution zurück?

Um die Mietkaution zügig zurückzuerhalten, sollten Mieter offene Zahlungen ausgleichen, die Wohnung ordnungsgemäß übergeben und erforderliche Schönheitsreparaturen professionell durchführen. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit dem Vermieter und Zeugen bietet maximale Sicherheit vor späteren Ansprüchen. Die Kaution darf jedoch nicht länger als sechs Monate einbehalten werden. Nach mängelfreier Protokollierung und Zahlung wird die Kaution meist sofort zurückerstattet – bei Barkaution per Überweisung, bei Sparkonto nach Bankfreigabe, bei Bürgschaft durch Rückgabe der Urkunde.


Wozu dient die Mietkaution?

Der Vermieter soll gegen Ansprüche wie Mietrückstände oder Schäden abgesichert werden, jedoch ist eine Kaution nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ohne vertragliche Regelung muss keine Kaution gezahlt werden. Der Mietvertrag legt Höhe und Form der Sicherheitsleistung fest. Übliche Mietsicherheiten sind Barkaution, Sparbuch mit Sperrvermerk, gemeinsames Sparbuch oder Mietkautionsbürgschaften von Banken, Versicherungen oder Kautionskassen. Oft übernehmen Eltern die Bürgschaft für jüngere Mieter.


Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Der Vermieter entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Kaution verlangt wird, jedoch maximal das Dreifache der Nettokaltmiete. Betriebskosten zählen nicht dazu. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unzulässig. Eine Erhöhung der Kaution ist nachträglich nicht erlaubt, eine Reduzierung schon. Mietminderungen beeinflussen die Kaution nur bei nicht behebbaren Mängeln.

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Was macht der Vermieter mit der Barkaution?

Die Kaution muss getrennt, insolvenzsicher und verzinslich angelegt werden. Der Zugriff ist nur mit Zustimmung des Mieters oder bei unbestrittener Forderung erlaubt. Seit 2001 sind auch andere Anlageformen wie Fonds möglich, wobei der Mieter das Verlustrisiko trägt. Er kann Nachweise zur Anlage anfordern, sonst Mietzahlungen zurückhalten. Bei Wohnungsverkauf wird die Kaution meist an den neuen Eigentümer übertragen, ansonsten kann dieser eine neue Sicherheitsleistung verlangen.


Kautionsmöglichkeiten

  • Kaution in Raten zahlen: Der Mieter kann die Barkaution in drei Raten zahlen: die erste zu Mietbeginn, die anderen in den folgenden zwei Monaten.
  • Mietkaution und Bürgschaft: Ein Vermieter ist berechtigt, sowohl eine Kaution als auch eine Bürgschaft zu verlangen, jedoch darf die Sicherheitsleistung insgesamt das Dreifache der Kaltmiete nicht überschreiten. Freiwillige Bürgschaften sind zulässig.
  • Verpfändete, übergebene oder gemeinsame Mietkautionssparbücher: Der Mieter hat die Möglichkeit, ein Sparkonto einzurichten und das Sparbuch entweder zu verpfänden oder zu übergeben. Ein Sperrvermerk ist dabei essenziell, damit die Auszahlungen nur mit der Zustimmung beider Parteien erfolgen.
  • Bankkaution: Mieter haben die Möglichkeit, eine Bankbürgschaft zu wählen. In diesem Fall übernimmt die Bank die Kautionssumme, während der Mieter jährliche Gebühren entrichtet und auf mögliche Sparzinsen verzichtet.
  • Kautionsversicherung oder Kautionskasse: Mietkautionsversicherungen sind Mietkautionsbürgschaften, bei denen eine Versicherung oder Kautionskasse die Bürgschaft übernimmt – und Mieter profitieren von einer jährlichen Zahlungsweise.

Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten?

Mieter können laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Ansprüche des Vermieters verfallen 6 Monate nach Wohnungsrückgabe. Kautionseinbehalt ohne verjährungshemmende Maßnahmen ist unzulässig. Vermieter stellen Ansprüche schriftlich mit Mängelliste und Frist. Renoviert der Mieter nicht fristgerecht, darf die Kaution einbehalten werden. Führt der Vermieter die Arbeiten eigenmächtig durch, trägt er die Kosten selbst und darf die Mietkaution nicht einbehalten. Renoviert der Mieter nach Ablauf der gesetzten Frist nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution in Höhe der Renovierungskosten einzubehalten.

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