Kündigungswiderspruch

Ein Kündigungswiderspruch ist ein Schreiben, das der Mieter an den Vermieter sendet, wenn er mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter nicht einverstanden ist. Der Mieter kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Ein Kündigungswiderspruch kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Kündigung unberechtigt oder unzulässig ist, oder wenn er der Auffassung ist, dass die Kündigungsfrist zu kurz ist.

Wenn der Mieter erfolgreich Widerspruch gegen die Kündigung einlegt, wird das Mietverhältnis fortgesetzt und der Vermieter darf den Mieter nicht aus der Wohnung werfen. Sollte der Widerspruch jedoch abgelehnt werden, muss der Mieter die Wohnung verlassen und gegebenenfalls eine Räumungsklage des Vermieters abwarten.

Wenn ein Mieter einen Kündigungswiderspruch gegen eine Kündigung des Vermieters einlegen möchte, gibt es einige Dinge zu beachten:

  1. Frist: Der Kündigungswiderspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Vermieter eingehen. Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Nachweis über den rechtzeitigen Eingang zu haben.

  2. Begründung: Der Widerspruch sollte begründet werden, d.h. der Mieter sollte erklären, aus welchem Grund er mit der Kündigung nicht einverstanden ist. Dabei sollte er sich auf das Mietrecht berufen und ggf. auf eventuelle Fehler in der Kündigung hinweisen.

  3. Rechtsbeistand: Es ist ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Mietervereinigung beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass der Kündigungswiderspruch rechtlich korrekt und erfolgreich ist.

  4. Weiteres Vorgehen: Wenn der Vermieter den Widerspruch akzeptiert, wird das Mietverhältnis fortgesetzt. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Mieter eine Räumungsklage des Vermieters abwarten oder eine eigene Klage einreichen.

In jedem Fall ist es wichtig, die Fristen einzuhalten und alle Schritte schriftlich zu dokumentieren, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nachweisen zu können, dass man alles korrekt und rechtzeitig unternommen hat.

Sie haben eine Kündigung erhalten?
Lassen Sie sich von unseren Partneranwälten beraten, wie Sie nun am besten vorgehen sollen. Unter Umständen ist die Kündigung nicht wirksam.


Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Frag jetzt unsere Partneranwälte um Rat.