Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise im Süßwasser vorkommen. Sie können jedoch auch in Trinkwasserleitungen und in Klimaanlagen vorkommen und dort eine Gesundheitsgefahr für den Menschen darstellen.

Die Übertragung von Legionellen auf den Menschen erfolgt durch das Einatmen von fein verteilten Wassertropfen, z.B. durch Duschen oder durch Klimaanlagen. Die Symptome einer Legionellen-Infektion ähneln einer schweren Grippe und können Fieber, Husten, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen und Atembeschwerden umfassen. In schweren Fällen kann die Infektion zu einer Lungenentzündung führen, die für ältere Menschen und Menschen mit geschwächtem Immunsystem lebensbedrohlich sein kann.

Aus diesem Grund sind Vermieter und Eigentümer von Gebäuden gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Trinkwasserqualität in ihren Gebäuden zu überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellen-Infektionen zu ergreifen. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserleitungen und Klimaanlagen sowie die Durchführung von Wasserproben und die Einhaltung bestimmter Grenzwerte für Legionellen im Trinkwasser.

Legionellen können bei Menschen eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen, die unter Umständen lebensbedrohlich sein kann. Auch eine weniger schwere Form der Erkrankung, das sogenannte Pontiac-Fieber, kann auftreten.

Besonders gefährdet für eine Infektion sind Personen, die bereits geschwächt sind, etwa durch chronische Erkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem. Auch Raucher und ältere Menschen sind häufiger betroffen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich, Legionellen können jedoch über Tröpfchen in der Luft, beispielsweise durch Klimaanlagen oder Duschen, übertragen werden.

Daher ist es wichtig, dass Vermieter ihrer Pflicht nachkommen und eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität auf Legionellen vornehmen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine Legionellen-Infektion zu verhindern. Mieter können durch präventive Maßnahmen, wie regelmäßiges Laufenlassen des Wassers, ebenfalls dazu beitragen, das Risiko einer Infektion zu reduzieren.

Was kann man im Mietrecht gegen Legionellen unternehmen?

Im Mietrecht sind Vermieter dazu verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserqualität auf Legionellen vorzunehmen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine Legionellen-Infektion zu verhindern.

Wenn ein Mieter den Verdacht hat, dass es in seiner Wohnung zu einer Legionellen-Infektion gekommen ist, sollte er den Vermieter unverzüglich darüber informieren. Der Vermieter ist dann verpflichtet, die Trinkwasserqualität in der Wohnung zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Legionellen-Konzentration im Trinkwasser zu reduzieren.

Wenn der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt und es zu einer Legionellen-Infektion beim Mieter kommt, kann der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen. In schweren Fällen kann der Vermieter auch strafrechtlich belangt werden.

Es ist jedoch auch im Interesse des Mieters, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Legionellen-Infektion zu reduzieren. Dazu gehört zum Beispiel, das Wasser in der Wohnung regelmäßig laufen zu lassen, insbesondere nach längeren Abwesenheitszeiten.

 


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