Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung ist eine Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienmitglieder oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Vermieter hat in diesem Fall ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, da er die Wohnung für seinen eigenen Bedarf nutzen möchte.

Eine Eigenbedarfskündigung ist in Deutschland rechtlich zulässig, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss der Vermieter glaubhaft machen können, dass er die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt und dass er keinen anderen geeigneten Wohnraum zur Verfügung hat. Außerdem muss der Vermieter eine angemessene Kündigungsfrist einhalten und die Kündigung schriftlich und begründet aussprechen.

Die Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter eine große Belastung sein, da er sich innerhalb einer relativ kurzen Frist eine neue Wohnung suchen muss. Aus diesem Grund sind Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung oft verunsichert und fragen sich, ob sie die Kündigung anfechten können. In manchen Fällen ist eine Anfechtung erfolgreich, wenn z.B. der Eigenbedarf nicht tatsächlich besteht oder der Vermieter nicht alle Voraussetzungen erfüllt hat. Es empfiehlt sich daher, im Falle einer Eigenbedarfskündigung frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Eigenbedarfskündigungen in Deutschland ausgesprochen werden, da es keine offizielle Meldepflicht für solche Kündigungen gibt. Allerdings gibt es Schätzungen und Studien, die auf Umfragen und Datenanalysen basieren.

Eine Studie des Deutschen Mieterbundes aus dem Jahr 2018 ergab, dass Eigenbedarfskündigungen bei den Gründen für eine Wohnungskündigung auf Platz drei standen, hinter dem Ende des befristeten Mietvertrags und der Mietrückstände. Demnach waren etwa 14 Prozent der Kündigungen in Deutschland Eigenbedarfskündigungen.

Allerdings gibt es regionale Unterschiede, und die Zahl der Eigenbedarfskündigungen kann von Jahr zu Jahr stark schwanken. In Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Vermieter Eigenbedarf geltend machen, um ihre Immobilien anderweitig nutzen zu können.

Wenn ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhält, hat er mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren:

  1. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Dies sollte schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen. Der Widerspruch kann zum Beispiel darauf gestützt werden, dass der Vermieter den Eigenbedarf nicht ausreichend begründet hat oder dass der Eigenbedarf nicht tatsächlich besteht.

  2. Der Mieter kann auch Klage gegen die Kündigung beim zuständigen Amtsgericht erheben. Dabei muss er allerdings nachweisen, dass die Kündigung rechtsmissbräuchlich oder unwirksam ist.

  3. Der Mieter kann auch versuchen, sich mit dem Vermieter außergerichtlich zu einigen. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, dass der Vermieter dem Mieter eine Entschädigung zahlt oder ihm bei der Wohnungssuche hilft.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten der verschiedenen Optionen zu prüfen und die bestmögliche Vorgehensweise zu ermitteln.

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