Für so ziemlich jeden kommt irgendwann im Leben mindestens einmal der Punkt, an dem das Thema Umzug wichtig wird. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Gründe für einen Wohnungswechsel– die Ausbildung oder das Studium fernab vom Elternhaus, das Zusammenziehen mit Partner oder Partnerin, eine neue Stelle in einer anderen Stadt sowie einiges mehr. Neben der großen Veränderung, die ein Umzug für das persönliche Leben mit sich bringt, bedeutet er vor allem eines: eine Menge Arbeit. Wer hier nicht gut organisiert ist, verliert schnell den Überblick und sieht sich mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Welche Tipps hilfreich sind und welche Rolle das Mietrecht beim Thema Umzug spielt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Durchaus kann Spontaneität in vielen Lebensbereichen von Vorteil sein, doch bei einem Umzug ist eine sorgfältige Planung gefragt. Schon drei Monate vor dem eigentlichen Wohnungswechsel sind die ersten Schritte zu veranlassen. Die Gefahr, wichtige Arbeitsschritte zu vergessen, ist geringer, wenn man den Umzug mit einer Checkliste angeht.
Die folgenden Punkte sollten rund 3 Monate vor dem Umzug in Angriff genommen werden:
Legen Sie frühzeitig einen geeigneten Umzugstermin fest, an dem Sie und Ihre Umzugshelfer frei haben. Außerdem müssen Sie den Transport Ihrer Möbel in die neue Wohnung organisieren. Sie können den Umzug entweder in Eigenregie organisieren oder Sie nehmen die Hilfe eines Umzugsunternehmens in Anspruch. Ein Umzug in Eigenregie ist günstiger, aber mit mehr Aufwand verbunden. Ganz ohne Kosten kommen Sie in der Regel auch hier nicht aus.
Ungefähr 2 Monate vor dem Umzug sollten folgende Aspekte bedacht werden:
Der Wohnungswechsel rückt näher und Sie sollten zirka 2 Wochen vor dem Umzug an die folgenden Punkte denken:
Am Tag des Wohnungswechsels stehen auf der Checkliste für den Umzug üblicherweise die folgenden Arbeiten:
Nach dem Wohnungswechsel stehen in der Regel die nachfolgenden Punkte an:
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Die Kosten eines Umzugs hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Vor allem die persönliche Wohnsituation, die Größe der Wohnfläche und die Entfernung zwischen dem bisherigen und dem neuen Wohnort sind hier entscheidend. Ein örtlicher Umzug ist in der Regel günstiger, da die Kosten für den Transport des Mobiliars beziehungsweise für das Umzugsunternehmen geringer sind.
Die Größe der Wohnung ist von Bedeutung, da bei einer größeren Wohnfläche in der Regel mehr Umzugsgut und mehr Neuanschaffungen von Möbeln erforderlich sind. Die durchschnittlichen Kosten für die Inanspruchnahme eines Umzugsunternehmens liegen zwischen 500 € und 1.100 € für einen örtlichen Umzug für eine 35 m² große Wohnung und zwischen 2.600 € und 3.600 € für einen Fernumzug (rund 600 km) für eine große Wohnung mit mehr als 120 m².
Wer den Umzug in Eigenregie durchführt, sollte folgende Kosten bei der Kalkulation berücksichtigen:
Außerdem wird bei einem Wohnungswechsel oft eine Mietkaution fällig. Bis zu drei Kaltmieten darf die Mietkaution laut Gesetz betragen. Das bedeutet, dass die Mietkaution bei einer monatlichen Kaltmiete in Höhe von 500 € bis zu 1.500 € betragen kann. Eine Mietkautionsbürgschaft als Alternative zur Barkaution bei einem geplanten Wohnungswechsel kann sich also durchaus lohnen.
Auch nicht zu vernachlässigen sind Renovierungskosten beziehungsweise Schönheitsreparaturen, die bei einer wirksamen Renovierungsklausel durchzuführen sind. Bei der Frage, ob eine mietvertragliche Regelung zu Schönheitsreparaturen wirksam ist, kann eine anwaltliche Beratung weiterhelfen. Wer sich für eine MieterEngel-Mitgliedschaft entscheidet, kann im Rahmen der Mitgliedschaft einen Beratungsservice durch erfahrene Rechtsanwälte in Anspruch nehmen.
Ein Umzug ist oft der Beginn eines neuen Lebensabschnitts und für die meisten Menschen eine positive Erfahrung. Allerdings birgt ein Wohnungswechsel auch Tücken und Probleme, die oft zu organisatorischen (zeitlichen) oder finanziellen Nachteilen führen. Diese hängen in vielen Fällen mit den Fristen für die Kündigung der alten Wohnung zusammen. Eine rechtzeitige Planung des Wohnungswechsels mit dem nötigen Vorwissen ist daher wichtig. Grundsätzlich gilt für Mieter eine immer gleiche Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie ist unabhängig von der Wohndauer. Aus diesem Grund sollte der Beginn des Mietverhältnisses für die neue Wohnung so gewählt werden, dass zu keinem Zeitpunkt Mietzahlungen für beide Wohnungen gleichzeitig erforderlich sind. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, besteht eventuell die Möglichkeit, eine Einigung mit dem Altvermieter herbeizuführen. Auch hier gilt, rechtzeitig zu planen und zu kommunizieren sowie ein gewisses Verhandlungsgeschick an den Tag zu legen.
Schon an so manchem Umzugstag hat die Einschätzung, den Möbeltransport mit links zu schaffen, für zusätzliche Schweißperlen gesorgt. Denn ein häufiger Fehler sind zu wenige Umzugshelfer, die am Tag X die Aufgaben nicht bewältigen können. Wir empfehlen daher, genügend „Reservehelfer“ einzuplanen, die am Umzugstag bereitstehen, wenn Not am Mann ist. Wichtig ist auch, dass bestimmte Arbeiten, wie zum Beispiel der Anschluss des Herdes, von Fachpersonal durchgeführt werden müssen. Dies ist zum einen aus versicherungstechnischen Gründen, zum anderen aber auch aus Sicherheitsgründen notwendig.
Denken Sie daran, den Kühlschrank bereits 2 Tage vor Ihrem Umzugstermin abzutauen, damit er genügend Zeit zum Trocknen hat und Sie ihn noch reinigen können. Vergessen Sie nicht, alle Lebensmittel im Kühlschrank und Gefrierfach rechtzeitig aufzubrauchen und gegebenenfalls zu entsorgen.
Bei einem Umzug kommt auch dem Mietrecht eine besondere Bedeutung zu. Hinsichtlich der alten Wohnung sind die einschlägige Kündigungsfrist und die Regelungen zu Schönheitsreparaturen zu berücksichtigen. Eine neue Wohnung geht mit einem neuen Mietvertrag einher, der sicherheitshalber anwaltlich überprüft werden sollte, um im Laufe des Mietverhältnisses keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. Allerdings gibt es noch viele weitere Punkte, die mit dem Umzug selbst zusammenhängen.
Hämmern, Bohren, Möbelrücken – diese Tätigkeiten sind bei einem Umzug und auch noch einige Zeit danach unumgänglich. Doch dabei entsteht unweigerlich Lärm, der für andere Hausbewohner zur Belästigung werden kann. Idealerweise sollten die Nachbarn durch einen Aushang über den bevorstehenden Umzug informiert werden. Es gibt eine gesetzlich geregelte Nachtruhe bzw. Sonn- und Feiertagsruhe nach der Lärmschutzverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Sind in der Hausordnung oder im Mietvertrag keine Ruhezeiten genannt, gelten die allgemeinen mietrechtlichen Ruhezeiten. Diese hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2003 (BGH V ZB 11/98) festgelegt. Die mietrechtlichen Ruhezeiten sind Montag bis Freitag von 13 bis 15 Uhr sowie 22 bis 7 Uhr, samstags von 13 bis 15 Uhr sowie ab 19 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Auch bei einem Umzug sind die Regelungen grundsätzlich zu beachten. Die Gemeinden und Kommunen haben oft eigene Verordnungen und Regelungen bezüglich des Lärms am Umzugstag. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig darüber, um sich viel Ärger zu ersparen.
Seien es Löcher im Putz oder Kratzer am Handlauf: Wenn ein Mieter auszieht, stellen Vermieter manchmal fest, dass der Hausflur „auszugstypische“ Spuren aufweist. Dafür haftet grundsätzlich der ausziehende Mieter. Mieter müssen für selbst verursachte Schäden an Wohnung oder Haus aufkommen. Auch für Schäden, die ein beauftragtes Umzugsunternehmen verursacht, gilt die grundsätzliche Haftung des Mieters. Dies wird als „Haftung für Erfüllungsgehilfen“ bezeichnet. Der Mieter selbst kann dann die Umzugsfirma oder andere Helfer in Regress nehmen. Gemäß § 451e des Handelsgesetzbuches (HGB) beträgt die grundsätzliche Versicherung bzw. Grundhaftung durch die Umzugsfirma 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut. Wenn Ihr Geschirr, Möbel und das übrige Umzugsgut diesen Wert deutlich überschreitet, sollten Sie eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Sprechen Sie in solchen Fällen mit Ihrem Umzugsunternehmen.
Stressfrei umziehen – am besten mit Checkliste und juristischer Hilfe
Ein Umzug kann viele Herausforderungen mit sich bringen. Wer mit ausreichender Planung und einer Checkliste an die Sache herangeht, hat die besten Chancen auf einen reibungslosen Umzug. Auch aus mietrechtlicher Sicht sind einige Punkte zu beachten. Von der fristgerechten Kündigung der alten Wohnung über den Abschluss eines neuen Mietvertrages bis hin zu eventuellen Unstimmigkeiten bei der Wohnungsrückgabe können verschiedene Fallstricke und Schwierigkeiten auftreten.
Sie möchten einen möglichst reibungslosen Umzug unter Einhaltung des Mietrechts durchführen? Sie haben Fragen zu Ihrem neuen Mietvertrag und sind sich nicht sicher, ob alle Klauseln zulässig sind? Oder gibt es Probleme mit dem bisherigen Vermieter? Unsere Partneranwälte beraten Sie gerne im Rahmen einer MieterEngel-Mitgliedschaft zu Ihrem individuellen Fall und zeigen Ihnen Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen auf.