Untervermietung

Untervermietung bezeichnet die Vermietung eines Teils oder der gesamten gemieteten Wohnung an eine dritte Person durch den Hauptmieter. Der Hauptmieter, der den Untermieter aufnimmt, bleibt dabei selbst Mieter der Wohnung und schließt einen Untermietvertrag mit dem Untermieter ab.

Untervermietung ist in vielen Mietverträgen untersagt oder nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. In der Regel muss der Hauptmieter den Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor er einen Untermietvertrag abschließt. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn er sachliche Gründe hat, die gegen die Untervermietung sprechen, z. B. eine mögliche Überbelegung der Wohnung oder eine Störung des Hausfriedens.

Die Untervermietung kann sowohl befristet als auch unbefristet sein und kann sich auf einen Teil oder die gesamte Wohnung beziehen. Der Hauptmieter bleibt jedoch in jedem Fall weiterhin verantwortlich für die Zahlung der Miete und die Einhaltung der im Mietvertrag festgelegten Pflichten.

Es ist wichtig zu betonen, dass Untervermietung nicht automatisch bedeutet, dass der Untermieter auch Mieter der Wohnung wird. Der Untermieter hat in der Regel nur einen Vertrag mit dem Hauptmieter und keine direkten Rechte oder Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Untervermietungen es in Deutschland gibt, da es kein Register für Untermietverträge gibt und die Vermieter normalerweise nicht informiert werden müssen, wenn der Hauptmieter Teile der Wohnung untervermietet. Es ist jedoch bekannt, dass Untervermietungen in Großstädten wie Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München relativ verbreitet sind, da die Wohnungspreise hoch sind und viele Menschen Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Jahr 2020 wurde in Berlin eine Studie von immowelt.de durchgeführt, die zeigte, dass 17% der Berliner Mieter in einer untervermieteten Wohnung leben oder selbst ein Zimmer untervermieten. In anderen Städten kann dieser Anteil höher oder niedriger sein, aber es gibt keine zuverlässigen Daten, um eine allgemeine Aussage zu treffen.

Bei einer Untervermietung können verschiedene Probleme auftreten, sowohl für den Hauptmieter als auch für den Untermieter und den Vermieter. Hier sind einige Beispiele:

  1. Vertragsbruch: Wenn der Hauptmieter ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, kann er gegen den Mietvertrag verstoßen und den Vermieter kann den Mietvertrag kündigen.

  2. Überbelegung: Wenn der Hauptmieter mehr Personen in der Wohnung aufnimmt, als im Mietvertrag vereinbart wurde, kann es zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Dies kann nicht nur zu Konflikten zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter führen, sondern auch den Vermieter veranlassen, rechtliche Schritte zu ergreifen.

  3. Haftung: Der Hauptmieter bleibt verantwortlich für die Wohnung, auch wenn er Teile davon untervermietet hat. Wenn der Untermieter Schäden an der Wohnung verursacht oder die Miete nicht zahlt, muss der Hauptmieter dafür haften.

  4. Konflikte zwischen Hauptmieter und Untermieter: Wenn der Hauptmieter und der Untermieter verschiedene Vorstellungen darüber haben, wie die Wohnung genutzt werden sollte, können Konflikte auftreten. Zum Beispiel könnte der Untermieter mehr Lärm machen oder die Wohnung unordentlich hinterlassen.

  5. Keine Kontrolle über Untermieter: Der Vermieter hat keine Kontrolle über den Untermieter und kann Schwierigkeiten haben, im Falle von Problemen mit dem Untermieter einzugreifen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Untervermietung nicht automatisch zu Problemen führt, aber es gibt einige Faktoren, die berücksichtigt werden sollten, um eine erfolgreiche Untervermietung zu gewährleisten.

 


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