Mieterhöhung
Im Mietrecht versteht man unter einer Mieterhöhung eine Erhöhung der monatlichen Miete, die der Vermieter von seinem Mieter verlangt. Eine Mieterhöhung kann auf verschiedene Weise begründet werden, zum Beispiel aufgrund gestiegener Betriebskosten, notwendiger Modernisierungen oder aufgrund einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.
Eine Mieterhöhung darf jedoch nicht ohne weiteres und in beliebiger Höhe erfolgen, sondern muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Vermieter zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Ankündigungsfrist einhalten und dem Mieter eine Begründung für die Mieterhöhung liefern.
In der Regel muss der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich ankündigen und dem Mieter die geänderte Miete sowie die Gründe für die Mieterhöhung mitteilen. Der Mieter hat dann ein gesetzliches Recht, innerhalb einer Frist von zwei Monaten gegen die Mieterhöhung Widerspruch einzulegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Mieterhöhung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist und dass der Mieter sich gegen eine unberechtigte Mieterhöhung zur Wehr setzen kann, zum Beispiel indem er einen Anwalt oder Mieterverein einschaltet.
Wenn ein Mieter eine Mieterhöhung erhält und diese für unberechtigt oder zu hoch hält, kann er dagegen vorgehen. Hier sind einige Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen: Der Mieter hat das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der schriftlichen Mieterhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss begründet sein und sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung beim Vermieter eingereicht werden. Wenn der Mieter Widerspruch einlegt, bleibt die alte Miete bis zur Klärung der Angelegenheit bestehen.
- Prüfen der Begründung: Der Vermieter muss eine Begründung für die Mieterhöhung angeben. Der Mieter sollte die Gründe für die Erhöhung genau prüfen und gegebenenfalls hinterfragen, ob diese tatsächlich zutreffend sind.
- Prüfen der ortsüblichen Vergleichsmiete: Wenn der Vermieter die Mieterhöhung mit einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete begründet, kann der Mieter prüfen, ob die genannte Vergleichsmiete tatsächlich angemessen ist. Hierbei kann es sinnvoll sein, sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden.
- Verhandlungen mit dem Vermieter: Der Mieter kann versuchen, mit dem Vermieter über eine niedrigere Mieterhöhung zu verhandeln oder eine andere Einigung zu erzielen, zum Beispiel eine längere Laufzeit des Mietvertrags oder eine Beteiligung des Vermieters an den Kosten für eine geplante Modernisierung.
- Klage einreichen: Wenn der Mieter der Meinung ist, dass die Mieterhöhung unberechtigt ist und der Vermieter nicht bereit ist, eine Einigung zu erzielen, kann er eine Klage vor Gericht einreichen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Mieter bei einer unberechtigten Mieterhöhung nicht gezwungen ist, die höhere Miete zu zahlen. Wenn der Vermieter dennoch die höhere Miete verlangt, kann der Mieter sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.
Die Häufigkeit von Mieterhöhungen kann je nach Region und Stadt unterschiedlich sein. Generell sind jedoch Großstädte und Ballungsräume besonders betroffen, da hier oft eine hohe Nachfrage nach Wohnraum besteht und das Angebot begrenzt ist.
In Deutschland gibt es seit 2015 die sogenannte Mietpreisbremse, die in bestimmten Gebieten Mieterhöhungen begrenzen soll. Diese Gebiete wurden aufgrund einer angespannten Wohnungssituation und einer hohen Nachfrage nach Wohnraum definiert.
Laut einer Studie des Immobilienportals Immowelt aus dem Jahr 2021 waren in den Jahren 2015 bis 2020 in Berlin, Hamburg und München die meisten Mieterhöhungen zu verzeichnen. In diesen Städten wurden besonders viele Mietverträge abgeschlossen, bei denen eine Mieterhöhung nach einer gewissen Zeit vorgesehen war. Aber auch in anderen Städten wie Frankfurt, Stuttgart oder Köln kam es zu vergleichsweise vielen Mieterhöhungen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Mieterhöhungen unberechtigt sind und dass es auch in Städten mit einer angespannten Wohnungssituation Wohnungen gibt, die nicht von der Mietpreisbremse betroffen sind. Mieter sollten sich deshalb immer genau über die Gründe für eine Mieterhöhung informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
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