Instandsetzung

Instandsetzung Wohnung - MieterEngel - Wer trägt Kosten für Instandsetzung der Wohnung? - Renovierungskosten - Schönheitsreparaturen

Instandsetzung der Wohnung: wer trägt die Kosten?

Wenn es um Renovierungen geht, stellt sich stets die zentrale Frage: Wer trägt Kosten für Instandsetzung der Wohnung? Viele gehen davon aus, dass die Mieter zahlen müssen, da sie die Wohnung nutzen. Andere hingegen sehen den Vermieter in der Pflicht. Doch der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Kosten von Mietern und Vermietern gemeinsam getragen werden sollen. Trägt also der Vermieter oder der Mieter die Kosten für die Renovierung der Wohnung?

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Renovierungskosten überwältigend?

Renovierungen bringen oft finanzielle Belastungen mit sich, die viele vor große Herausforderungen stellen. Egal ob es um neue Fußböden, frisch gestrichene Wände oder modernisierte Sanitäranlagen geht – die Ausgaben können Ihr Budget stark beanspruchen. Unsicher, ob Sie als Mieter für die Renovierungskosten aufkommen müssen? Denken Sie, Ihr Vermieter sollte diese Kosten übernehmen?

Der Vermieter trägt die Kosten der Renovierung

Wenn sich der Zustand einer Wohnung seit dem Einzug erheblich verschlechtert hat, muss der Vermieter einen Teil der Renovierungskosten übernehmen. Dabei soll nach dem bewährten Prinzip 50-50 geteilt werden. Ein prägendes Beispiel ist eine Klage, bei der eine Mieterin, die seit 1992 in der Wohnung lebte, den Vermieter 2015 um Malerarbeiten bat – mit Erfolg! Doch was bedeutet eigentlich ein „erheblich verschlechterter Zustand“ der Wohnung? Reichen etwa Feuchtigkeit und abblätternde alte Tapeten aus?


Der Mieter trägt die Kosten der Renovierung

Mieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, Renovierungen durchzuführen, es sei denn, der Mietvertrag enthält eine entsprechende Klausel. Solche Vereinbarungen können sowohl Schönheitsreparaturen als auch sogenannte Kleinreparaturen umfassen. Wichtig zu wissen: Schönheitsreparaturen beziehen sich auf einfache Renovierungsarbeiten, die mit Pinsel und Spachtel erledigt werden können. Aufwendige Arbeiten, wie das Abschleifen von Parkett, fallen nicht darunter. Ziel der Schönheitsreparaturen ist es, normale Gebrauchsspuren und Abnutzungen zu beseitigen, die im Laufe der Zeit in einer Mietwohnung auftreten. Die Erläuterungen geben einen Überblick zur Einordnung von Kleinreparaturen.

Checklisten
Downloaden Sie unsere kostenlose Checkliste zum Thema Schönheitsreparaturen!

Schönheitsreparaturen beim Auszug

Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass Renovierungsarbeiten beim Auszug unumgänglich sind. Doch ein genauer Blick in den Mietvertrag kann Klarheit schaffen! Tatsächlich gibt es keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Mieter, zu renovieren. Renovierungsarbeiten sind nur dann erforderlich, wenn entsprechende Klauseln im Mietvertrag rechtlich wirksam sind. Entscheidend ist, ob die Wohnung bei Einzug renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen wurde. In den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen zahlreiche Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt. Die folgenden Informationen bieten einen Überblick über das Thema Renovierung beim Auszug und zeigen, welche Mieter von dieser Pflicht entbunden sind.

MieterEngel Jetzt Mitglied werden Alternative Mieterverein Mieterschutzbund

Renovierung auf eigene Kosten?

Renovierungsarbeiten sind oft mit erheblichen Kosten verbunden. Unsere Partneranwälte können Ihnen innerhalb von 48 Stunden mitteilen, ob Sie tatsächlich Schönheitsreparaturen durchführen müssen oder nicht. Selbst wenn bereits Renovierungsarbeiten ausgeführt wurden und die entsprechende Klausel im Mietvertrag für unwirksam erklärt wurde, besteht unter der Voraussetzung, dass die Renovierung weniger als sechs Monate zurückliegt, die Möglichkeit einer Kostenrückerstattung.