Zusammenziehen

Zusammenziehen mit dem Partner - MieterEngel

Zusammenziehen mit dem Partner

Stellen Sie sich vor, Sie wagen den entscheidenden Schritt und ziehen zu Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Eine charmante Wohnung in Top-Lage mit viel Platz. Doch was, wenn der Vermieter die Miete erhöht oder Renovierungen anstehen? Vielleicht ist es besser, den aktuellen Zustand zu belassen. Was meinen Sie?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Zusammenziehen mit dem Partner – Mietvertrag klären

Muss ich meinen Partner als Untermieter anmelden und mit ihm einen Untermietvertrag abschließen? Durch eine sorgfältige Klärung des Mietvertrags können Paare potenzielle Konflikte vermeiden und eine solide Basis für ihr gemeinsames Zuhause schaffen. So können sie sich voll auf die schönen Seiten des Zusammenlebens konzentrieren.

 

Erlaubnis des Vermieters einholen

In jedem Fall ist es ratsam, den Vermieter über den Einzug zu informieren, da dieser in der Regel nicht abgelehnt werden kann. Entscheidend ist, dass der Partner ein berechtigtes Interesse an dem Einzug hat, da eine gemeinsame Gestaltung des Lebens angestrebt wird. Es genügt, wenn er dem Vermieter schriftlich Ihren Namen, Ihre Anschrift und gegebenenfalls Ihren Beruf mitteilt und dabei seinen Wunsch zum Ausdruck bringt, Sie in die Wohnung aufzunehmen.


Erhöhung der Miete

In der Regel ist eine Mieterhöhung durch den Einzug unwahrscheinlich. Was jedoch wahrscheinlich steigt, sind die Betriebskosten – und das aus gutem Grund. Zwei Personen, die gemeinsam Zeit in der Wohnung verbringen, verbrauchen mehr Wasser, Strom und Heizung und produzieren mehr Müll.

Checklisten
Downloaden Sie unsere kostenlose Checkliste für jeden Mietvertrag!

Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag: Untermieter oder einfach nur Bewohner?

Nach Klärung der Finanzen und Zustimmung des Vermieters gibt es verschiedene vertragliche Optionen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie als gleichberechtigter zweiter Hauptmieter in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Nach Klärung der Finanzen und Zustimmung des Vermieters gibt es drei Optionen: Aufnahme als zweiter Hauptmieter, Untermietvertrag mit Ihrem Partner als Vermieter oder einfacher Einzug, wobei letzterer Nachteile für Hauptmieter und Vermieter birgt.


Partner als Untermieter?

Die Aufnahme eines Partners in die Mietwohnung gilt rechtlich als Untervermietung. Mieter dürfen ihren Ehe- oder Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters aufnehmen, jedoch ist eine ausdrückliche Erlaubnis ratsam, um Konflikte zu vermeiden.

MieterEngel Jetzt Mitglied werden Alternative Mieterverein Mieterschutzbund

Zusammenziehen mit dem Partner – so klappt es

Sie ziehen um? Keine Sorge! MieterEngeln steht Ihnen zur Seite, um alles reibungslos zu gestalten. Unsere Partneranwälte helfen beim Mietvertrag, Einzug und der Nebenkostenprüfung – damit Sie entspannt das Leben genießen.