Stellen Sie sich vor, Sie wagen den entscheidenden Schritt und ziehen zu Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Eine charmante Wohnung in Top-Lage mit viel Platz. Doch was, wenn der Vermieter die Miete erhöht oder Renovierungen anstehen? Vielleicht ist es besser, den aktuellen Zustand zu belassen. Was meinen Sie?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
In jedem Fall ist es ratsam, den Vermieter über den Einzug zu informieren, da dieser in der Regel nicht abgelehnt werden kann. Entscheidend ist, dass der Partner ein berechtigtes Interesse an dem Einzug hat, da eine gemeinsame Gestaltung des Lebens angestrebt wird. Es genügt, wenn er dem Vermieter schriftlich Ihren Namen, Ihre Anschrift und gegebenenfalls Ihren Beruf mitteilt und dabei seinen Wunsch zum Ausdruck bringt, Sie in die Wohnung aufzunehmen.
In der Regel ist eine Mieterhöhung durch den Einzug unwahrscheinlich. Was jedoch wahrscheinlich steigt, sind die Betriebskosten – und das aus gutem Grund. Zwei Personen, die gemeinsam Zeit in der Wohnung verbringen, verbrauchen mehr Wasser, Strom und Heizung und produzieren mehr Müll.
Nach Klärung der Finanzen und Zustimmung des Vermieters gibt es verschiedene vertragliche Optionen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie als gleichberechtigter zweiter Hauptmieter in den bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Nach Klärung der Finanzen und Zustimmung des Vermieters gibt es drei Optionen: Aufnahme als zweiter Hauptmieter, Untermietvertrag mit Ihrem Partner als Vermieter oder einfacher Einzug, wobei letzterer Nachteile für Hauptmieter und Vermieter birgt.
Die Aufnahme eines Partners in die Mietwohnung gilt rechtlich als Untervermietung. Mieter dürfen ihren Ehe- oder Lebenspartner ohne Zustimmung des Vermieters aufnehmen, jedoch ist eine ausdrückliche Erlaubnis ratsam, um Konflikte zu vermeiden.