Zusammenziehen mit dem Partner – so vermeiden Paare Stress mit dem Vermieter

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten
jetzt Angebot erhalten
zuverlässig · unverbindlich · schnell
von Catrin Schneider

Intro

In diesem Ratgeber:

Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.
Ärger mit dem Vermieter?
Jetzt Mietproblem schildern und kostenloses Mietschutz-Angebot erhalten.

Stell dir vor, du wagst den nächsten Schritt und ziehst bei deinem Freund oder deiner Freundin ein. Die Wohnung ist schön, ausreichend Platz, super Lage, kein Pendeln mehr zwischen zwei Betten, endlich mehr Geld für die schönen Sachen im Leben. Doch es gibt etwas, was dich immer wieder irritiert: tagtäglich triffst du am Klingelschild und Briefkasten den Namen deiner Vorgängerin oder deines Vorgängers — denn ihr habt dem Vermieter noch nicht gemeldet, dass du nun in der Wohnung wohnst!

Ist Vergangenes doch noch nicht ganz vorbei? Wer oder was hindert euch daran, den alten Namen durch deinen Namen zu ersetzen? Meistens sind es ganz pragmatische Gründe und fast immer tragen sie den Namen des Vermieters. Alltag in deutschen Großstädten, in denen bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Warum also schlafende Hunde wecken? Ihr habt einen günstigen Mietvertrag mit super Konditionen. Ihr seid sicher, dass euch der Hauseigentümer als erstes eine dicke Mieterhöhung schickt, wenn ihr einen neuen Mieter meldet. Und was ist eigentlich mit Renovieren, nachdem man die Wohnung schon ein paar Jahre bewohnt hat? Also lieber alles beim Alten lassen und hoffen, dass der Vermieter nicht mal persönlich auf der Matte steht. Oder?

Wir zeigen dir, wie du am schlausten vorgehst, wenn du in ein bereits bestehendes Mietverhältnis einsteigen möchtest und was es zu beachten gilt.


1. Erlaubnis des Vermieters einholen

In jedem Fall ist es sinnvoll, den Vermieter über deinen Einzug zu informieren. In aller Regel kann er es nicht ablehnen. Es reicht, wenn dein Partner als Mieter ein berechtigtes Interesse an deinem Einzug hat, weil er in Zukunft sein Leben gemeinsam mit dir gestalten möchte. Er muss dem Vermieter nur schriftlich Auskunft über deinen Namen, deine Anschrift, eventuell deinen Beruf geben und den Wunsch nach deiner Aufnahme in die Wohnung äußern.



2. Erhöhung der Miete

Viele stellen sich die folgende Frage: Darf der Vermieter die Miete erhöhen, wenn mein Partner bei mir einzieht? Es ist unwahrscheinlich, dass der Vermieter die Miete nach deinem Einzug erhöht. Eher werden die Ausgaben für die Betriebskosten steigen, was ja logisch ist. Denn zwei Personen, die zusammen viel Zeit in der Wohnung verbringen, verbrauchen mehr Wasser, Strom und Heizung und produzieren mehr Müll, als ein einsamer Single, der ständig auf der Pirsch ist. Also lieber direkt dem Vermieter melden anstatt am Ende eine hohe Nebenkostenabrechnung zu erhalten.


3. Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag: Untermieter oder einfach nur Bewohner?

Damit du auch auf dem Papier offiziell in die Wohnung einziehen kannst, muss dein Partner zuvor nicht nur emotional, sondern auch vertraglich klare Fronten mit dem Ex-Partner schaffen:

  • Entlassung des Ex-Partners aus dem Mietvertrag. Das bedeutet, wenn beide Partner im Vertrag standen, muss der Ex-Partner bei Trennung und Auszug aus dem Vertrag offiziell entlassen werden.
  • Übernahme des verbleibenden Mieters

Derjenige, der in der Wohnung bleibt, übernimmt bei der Übernahme alle Pflichten und Risiken. Darunter fallen u.a. Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung Renovierungsarbeiten oder Beseitigung von Schäden, die während der gemeinsamen Zeit dort entstanden sind.
Ist die Vergangenheit dann abgeschlossen und der Vermieter hat nichts gegen deinen Einzug, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie du dich vertraglich in die Wohnung einbringst. Du kannst zum einen als gleichberechtigter zweiter Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen werden. Oder aber ihr setzt einen Untermietvertrag für dich auf, in dem der Partner offiziell dein Vermieter ist. Die dritte Möglichkeit ist die, dass du als einfacher Bewohner einsteigst. Dies birgt aber Nachteile für den Hauptmieter sowie den Vermieter. Dein Partner haftet vollständig gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter hat dir gegenüber keinerlei Handhabe, du bist nicht haftbar, wenn du beispielsweise mit der Miete in Verzug bist.


Zusammenziehen gegen den Willen des Vermieters – droht fristlose Kündigung?

Die Aufnahme des Partners in die Mietwohnung ist rechtlich erst einmal eine Untervermietung. Wenn der Mieter aber untervermietet, ohne das Erlaubnis des Vermieters einzuholen, wäre dies eine Vertragsverletzung. Eine solche Vertragsverletzung kann im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigt. Eine fristlose Kündigung setzt aber voraus, dass der Vermieter zuvor vergeblich eine Abmahnung ausgesprochen hat.

Außerdem: Theoretisch den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner darf ein Mieter im Prinzip auch ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufnehmen. Wir empfehlen sich aber trotzdem ein Erlaubnis einzuholen.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Puh, ganz schön viel auf einmal, denkst du dir jetzt. So einfach ist es dann wohl doch nicht mit dem „Einfach zusammenziehen?! Kein Problem, wir von MieterEngeln helfen dir dabei, dass alles glatt läuft. Unsere Partneranwälte stehen dir kompetent zur Seite. Sie geben dir Tipps beim Einzug in die gemeinsamen vier Wände, beraten dich, wenn es um die Aufnahme in den Mietvertrag geht oder prüfen die Nebenkostenabrechnung nach dem ersten gemeinsamen Jahr. So kannst du dich auf das Schöne im Leben konzentrieren.