Zahlungsverzug Nebenkostenabrechnung

Nebenkostennachzahlung - droht dem Mieter die Kündigung? - MieterEngel

Nebenkostennachzahlung – droht dem Mieter die Kündigung?

Der Herbst naht, die Temperaturen sinken, und die Nebenkostenabrechnung steht bevor. Für viele Mieter heißt das oft unerfreuliche Nachzahlungen. Achtung: Neben- und Betriebskosten können auch unterjährig steigen, Zahlungsunfähigkeit oft als Grund angeführt.

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Kündigung oder Nachzahlungsaufforderung erhalten?

Sie haben eine Kündigung Ihres Mietvertrages oder eine unerwartete Nachzahlungsforderung für Ihre Nebenkosten erhalten? Eine professionelle Prüfung schafft Klarheit, erspart unnötigen Ärger und hilft Ihnen, die nächsten Schritte optimal zu planen. Sichern Sie sich jetzt eine kompetente Einschätzung Ihrer Situation!

Jährliche Nebenkostenabrechnung – Teil der Miete und Mietvertragspflicht

In der Nebenkostenabrechnung stehen Nachzahlungen für Mieter, die mehr Wasser, Wärme oder Energie verbraucht haben als in der Warmmiete enthalten. Diese müssen bis Jahresende beglichen werden. Dies ist eine unvermeidbare Pflicht für alle Mieter. Doch auch wenn es sich hierbei nicht um eine regelmäßige, monatliche Zahlung handelt, wie sie die Miete normalerweise umfasst, gehören diese Nachzahlungen dennoch zur Miete. Nachzahlungen bei Nebenkosten sind Teil der Mietkosten und entstehen durch den Verbrauch des Mieters, der dafür aufkommen muss. Bei Nichtzahlung verletzt der Mieter seine vertraglichen Pflichten.


Kündigung wegen Nebenkostenabrechnung

Für Vermieter ist Mietrückstand ein zentraler Kündigungsgrund. Bei Rückständen in Höhe von zwei Monatsmieten, auch durch unbezahlte Nebenkosten, kann fristlos gekündigt werden. Zahlt der Mieter Nachforderungen, die unter zwei Monatsmieten liegen, über einen längeren Zeitraum nicht, kann der Vermieter eine ordentliche Kündigung aussprechen: Nach einer Abmahnung folgt dann eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten. Offene Nachzahlungen führen nur bei erschwerenden Umständen zu einem Sonderkündigungsrecht. Der Vermieter kann kündigen, wenn die Summe außergewöhnlich hoch ist und eine Fortführung unzumutbar wird. Teilt der Mieter triftige Gründe für die Nichtzahlung unverzüglich mit, kann er eine Kündigung abwenden.

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Fristlose Kündigung bei Mietrückstand aus Nebenkosten

Sich vor einer fristlosen Kündigung zu fürchten, ist verständlich, wenn Mietvertragsregeln dauerhaft missachtet werden. Sie ist jedoch nur bei schweren Vertragsverletzungen wie erheblichen Mietrückständen gerechtfertigt. Ein Sonderkündigungsrecht gilt meist nicht, wenn der offene Betrag unter einer Monatsmiete liegt. Gut begründete Einwände gegen die Abrechnung können eine fristlose Kündigung abwenden.


Was auf zahlungsunfähige Mieter zukommen kann

Bei einem Mietrückstand aus Nebenkosten von mindestens 2 Monatsmieten gilt:

  • Erreicht oder übersteigt der Mietrückstand 2 Brutto-Monatsmieten, ist der Vermieter berechtigt, fristlos zu kündigen

Bei einem Mietrückstand aus Nebenkosten von weniger als zwei Monatsmieten:

  • Der Vermieter mahnt die ausstehenden Zahlungen nachdrücklich an
  • Der Zahlungsverzug wird in der Mahnung deutlich dokumentiert
  • Bleibt die Nebenkostenabrechnung trotz Mahnung unbezahlt, kann der Vermieter eine Mahnklage einreichen
  • Die Zahlungsfrist beträgt meist 1-4 Wochen
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Abrechnung prüfen und Widerspruch einlegen

Mieter sollten ihre Abrechnung prüfen lassen: Bei zu hoher Abrechnung gibt es Geld zurück, bei zu niedriger nur den ersten Betrag zahlen. Kommt die Abrechnung zu spät, entfällt die Zahlung, außer der Vermieter ist nicht schuld. Lassen Sie diese wichtigen Dokumente jetzt von einem erfahrenen Partneranwalt prüfen, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Fehler oder unberechtigte Forderungen frühzeitig zu erkennen.