Ob undichte Fenster und Türen oder ein vergessenes, offen stehendes Fenster – Wasserschäden entstehen schneller, als man denkt, und verursachen oft hohe Kosten. Doch wer trägt die Verantwortung für diese Ausgaben? Welche Schritte sind im Ernstfall notwendig? Und ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für einen Hotelaufenthalt aufgrund des Wasserschadens zu übernehmen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:
Beachten Sie diese Punkte, um Wasserschäden zu vermeiden:
Die Minderungsbefugnis besteht also auch dann, wenn der Vermieter keinerlei Einfluss auf den Wasserschaden hatte – z.B. wenn der Wasserschaden durch einen Nachbarn hervorgerufen wurde. Eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter ist hier deshalb möglich, weil er einen mangelfreien Gebrauch der Mietwohnung gewährleisten muss. Kann er dies nicht, muss nicht die vollständige Miete gezahlt werden. Der Vermieter ist dann berechtigt, sich die Einbuße von dem Nachbarn zurückzuholen, der den Schaden verursacht hat. Er bleibt also grundsätzlich nicht auf den Kosten sitzen.
Der Vermieter ist durch den mit dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag verpflichtet, den Wasserschaden zu beheben, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Die Kosten trägt er jedoch nur, wenn er selbst den Schaden verschuldet hat. Liegt die Verantwortung bei einem Dritten, wie beispielsweise einem Nachbarn, muss dieser für die Kosten aufkommen. Dasselbe gilt selbstverständlich, wenn der Mieter den Wasserschaden verursacht hat.
Entsteht ein Wasserschaden durch eine Waschmaschine, haftet meist der Mieter und hat kein Recht auf Mietminderung. Daher Waschmaschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen, außer mit Wasserstopp. Schlauch regelmäßig prüfen und bei Bedarf wechseln. Mieter sollten bei Wasserbetten vorsichtig sein, da Gebäude nicht immer für große Wassermengen ausgelegt sind. Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Stellen am Haus sind Sache des Vermieters, der für die Instandhaltung verantwortlich ist.
Die Mängelmeldung sollte eine Frist zur Beseitigung enthalten. Bei Notfällen wie Rohrbruch oder Heizungsausfall im Winter ist sofortiges Handeln nötig. 14 Tage gelten bei normalen Mängeln als angemessen. Reagiert der Vermieter rechtzeitig und behebt den Schaden, ist eine fristlose Kündigung ausgeschlossen. Sind die Räume jedoch länger unbewohnbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht, vorausgesetzt, das Verschulden liegt nicht beim Mieter. Eine Mietminderung ist bei Schimmelbildung durch Wasserschaden gerechtfertigt.
Verursacht der Vermieter einen Wasserschaden, haftet er meist, wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Im genannten Fall war die Wohnung so feucht, dass Trocknungsgeräte nötig waren, und die Mieter mussten ausziehen. Der Vermieter übernahm die Hotelkosten von fast 4.000 Euro. Dabei sind Mieter verpflichtet, bei der Wahl des Hotels das Wirtschaftlichkeitsprinzip und die Interessen des Vermieters zu berücksichtigen.
Die Beseitigung von Wasserschäden erfolgt meist mit Trocknungsgeräten, die jedoch oft störenden Dauerlärm verursachen und die Wohnnutzung einschränken. Gerichte erkennen dabei regelmäßig Mietminderungen von 50 bis 80 % an. Wird durch mehrere Geräte der Lärmgrenzwert gemäß TA Lärm überschritten, kann eine vollständige Mietminderung gerechtfertigt sein. Diese gilt nur für die Dauer der Schadensbeseitigung. Der Mieter muss dem Vermieter und beauftragten Personen die Schadensbeseitigung ermöglichen.
Die Mietminderung bei Wasserschaden hängt von der Einschränkung der Wohnnutzbarkeit ab. Unsere Mietminderungstabelle gibt einen Überblick, jedoch ist eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt nötig. Mietminderung bis zu 100 % bei vollständiger Durchfeuchtung möglich.
Bis zu 100% | Mietminderung bei vollständiger Durchfeuchtung Ihrer Wohnung |
30% | Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer durch drohenden Deckensturz |
20% | Mietminderung bei nicht nutzbarem Arbeitszimmer |
5% | Mietminderung bei Wassereintritt durch undichte Fenster |