Mietminderung: Wasserschaden

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Wasserschaden – so können Sie Ihre Miete mindern

Ob undichte Fenster und Türen oder ein vergessenes, offen stehendes Fenster – Wasserschäden entstehen schneller, als man denkt, und verursachen oft hohe Kosten. Doch wer trägt die Verantwortung für diese Ausgaben? Welche Schritte sind im Ernstfall notwendig? Und ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für einen Hotelaufenthalt aufgrund des Wasserschadens zu übernehmen?

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Mietminderung wegen Wasserschaden?

Möchten Sie aufgrund eines Wasserschadens eine Mietminderung durchsetzen? Haben Sie einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung entdeckt und fragen sich, ob Sie Ihre Miete wegen eines Wasserschadens reduzieren können? Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um das Thema Mietminderung bei Wasserschäden geht!

Bei Wasserschaden zählt jede Minute

Hier sind die wichtigsten Maßnahmen:

  • Schaden sofort der Versicherung melden
  • Schaden mit Fotos dokumentieren und Zeugen hinzuziehen
  • Ausbreitung des Wassers stoppen, wenn möglich
  • Nachbarn informieren, damit sie Schutzmaßnahmen ergreifen können
  • Vermieter sofort schriftlich benachrichtigen

Minimieren Sie das Risiko von Wasserschäden!

Beachten Sie diese Punkte, um Wasserschäden zu vermeiden:

  • Sichern Sie sich mit Hausrat-/Haftpflichtversicherung ab
  • Lassen Sie Waschmaschinen nicht unbeaufsichtigt laufen
  • Überprüfen und erneuern Sie Schläuche regelmäßig
  • Halten Sie Balkonabflüsse frei
  • Schließen Sie Fenster vor Verlassen des Hauses

Wann ist eine Mietminderung wegen eines Wasserschadens möglich?

Die Minderungsbefugnis besteht also auch dann, wenn der Vermieter keinerlei Einfluss auf den Wasserschaden hatte – z.B. wenn der Wasserschaden durch einen Nachbarn hervorgerufen wurde. Eine Mietminderung gegenüber dem Vermieter ist hier deshalb möglich, weil er einen mangelfreien Gebrauch der Mietwohnung gewährleisten muss. Kann er dies nicht, muss nicht die vollständige Miete gezahlt werden. Der Vermieter ist dann berechtigt, sich die Einbuße von dem Nachbarn zurückzuholen, der den Schaden verursacht hat. Er bleibt also grundsätzlich nicht auf den Kosten sitzen.


Wer zahlt die Beseitigung des Wasserschadens?

Der Vermieter ist durch den mit dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag verpflichtet, den Wasserschaden zu beheben, um den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wiederherzustellen. Die Kosten trägt er jedoch nur, wenn er selbst den Schaden verschuldet hat. Liegt die Verantwortung bei einem Dritten, wie beispielsweise einem Nachbarn, muss dieser für die Kosten aufkommen. Dasselbe gilt selbstverständlich, wenn der Mieter den Wasserschaden verursacht hat.

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Wer hat Schuld am Wasserschaden?

Entsteht ein Wasserschaden durch eine Waschmaschine, haftet meist der Mieter und hat kein Recht auf Mietminderung. Daher Waschmaschine nie unbeaufsichtigt laufen lassen, außer mit Wasserstopp. Schlauch regelmäßig prüfen und bei Bedarf wechseln. Mieter sollten bei Wasserbetten vorsichtig sein, da Gebäude nicht immer für große Wassermengen ausgelegt sind. Wasserschäden durch geplatzte Rohre oder undichte Stellen am Haus sind Sache des Vermieters, der für die Instandhaltung verantwortlich ist.


Wie schnell muss der Vermieter den Wasserschaden beseitigen?

Die Mängelmeldung sollte eine Frist zur Beseitigung enthalten. Bei Notfällen wie Rohrbruch oder Heizungsausfall im Winter ist sofortiges Handeln nötig. 14 Tage gelten bei normalen Mängeln als angemessen. Reagiert der Vermieter rechtzeitig und behebt den Schaden, ist eine fristlose Kündigung ausgeschlossen. Sind die Räume jedoch länger unbewohnbar, besteht ein Sonderkündigungsrecht, vorausgesetzt, das Verschulden liegt nicht beim Mieter. Eine Mietminderung ist bei Schimmelbildung durch Wasserschaden gerechtfertigt.


Muss der Vermieter den aufgrund des Wasserschadens erforderlichen Hotelaufenthalt bezahlen?

Verursacht der Vermieter einen Wasserschaden, haftet er meist, wenn die Wohnung unbewohnbar wird. Im genannten Fall war die Wohnung so feucht, dass Trocknungsgeräte nötig waren, und die Mieter mussten ausziehen. Der Vermieter übernahm die Hotelkosten von fast 4.000 Euro. Dabei sind Mieter verpflichtet, bei der Wahl des Hotels das Wirtschaftlichkeitsprinzip und die Interessen des Vermieters zu berücksichtigen.


Kann der Einsatz von Trocknungsgeräten zu einer Mietminderung berechtigen?

Die Beseitigung von Wasserschäden erfolgt meist mit Trocknungsgeräten, die jedoch oft störenden Dauerlärm verursachen und die Wohnnutzung einschränken. Gerichte erkennen dabei regelmäßig Mietminderungen von 50 bis 80 % an. Wird durch mehrere Geräte der Lärmgrenzwert gemäß TA Lärm überschritten, kann eine vollständige Mietminderung gerechtfertigt sein. Diese gilt nur für die Dauer der Schadensbeseitigung. Der Mieter muss dem Vermieter und beauftragten Personen die Schadensbeseitigung ermöglichen.


Mietminderungstabelle – Wasserschaden

Die Mietminderung bei Wasserschaden hängt von der Einschränkung der Wohnnutzbarkeit ab. Unsere Mietminderungstabelle gibt einen Überblick, jedoch ist eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt nötig. Mietminderung bis zu 100 % bei vollständiger Durchfeuchtung möglich.

Bis zu 100%Mietminderung bei vollständiger Durchfeuchtung Ihrer Wohnung
30%Mietminderung bei unbenutzbarem Wohnzimmer durch drohenden Deckensturz
20%Mietminderung bei nicht nutzbarem Arbeitszimmer
5%Mietminderung bei Wassereintritt durch undichte Fenster
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Mindern Sie die Miete nie auf eigenen Faust!

Wenn Sie die Miete unangemessen stark mindern, riskieren Sie eine Klage durch Ihren Vermieter. Vermeiden Sie unnötige Risiken und lassen Sie sich bei der Festlegung der Minderungsquote von einem erfahrenen Mietrechtsexperten beraten! Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall und Mietvertrag sorgfältig, geben eine klare Empfehlung zur Mietminderung und unterstützen Sie bei rechtlich einwandfreiem Vorgehen.