Mietminderung bei Schimmel

MieterEngel - Schimmel Wohnung - Wie hoch darf die Mietminderung bei Schimmel sein?

Wie hoch darf die Mietminderung bei Schimmel sein?

Schimmel in der Wohnung entsteht häufig durch falsches Lüften oder zu niedrige Temperaturen, insbesondere im Winter. Dies mindert die Wohnqualität und kann die Gesundheit gefährden. Doch wie hoch darf die Mietminderung bei Schimmel sein? Gerichtsurteile und Mietminderungstabellen liefern Hinweise, sollten jedoch genau geprüft werden.

 

Lesen Sie in diesem Ratgeber:

Schimmel in der Wohnung?

Ob feuchte Wände, kaputte Heizungen oder andere Probleme – mit MieterEngel lassen sich diese Probleme einfach erfassen und verwalten. Außerdem helfen wir Ihnen, Mietminderungen direkt geltend zu machen. So erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich für die Unannehmlichkeiten in Ihrer Wohnung.

Was tun, wenn unliebsame Flecken auftauchen?

Schon bevor Sie anfangen, die Ursache des Schimmels zu ermitteln, ist es entscheidend, den Vermieter sofort mit einzubeziehen. Einerseits, um Unterstützung zu erhalten, andererseits, um den Mangel offiziell zu melden. Eine Mietminderung kann zwar bei einem Mangel berechtigt sein, jedoch muss dieser zunächst gemeldet, gründlich untersucht und dokumentiert werden. Erst danach wird entschieden, wer für die Kosten aufkommen muss und ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist – und in welcher Höhe.


Mängelanzeige

Die Mitteilung kann in Form einer Mängelanzeige erfolgen. Treten neben dem Schimmelproblem weitere Mängel am Mietobjekt auf, empfiehlt es sich, eine umfassende Mängelliste zu erstellen. Die Anzeige muss schriftlich beim Vermieter eingereicht werden, um zweifelsfrei nachweisen zu können. Es ist ratsam, in der Mitteilung eine Frist zu setzen, bis zu der der Mangel behoben sein muss. Hilfreich ist es, betroffene Stellen genau zu benennen, Maßnahmen aufzulisten und Fotos zur Dokumentation zu nutzen. Mieter sollten rasch handeln, um Kosten zu minimieren und Schimmel-Ausbreitung zu stoppen, sonst droht der Verlust des Rechts auf Mietminderung.


Schimmel wegen Baumangel

Vermieter schieben oft die Schuld für Schimmel auf Mieter, doch die Beweispflicht liegt beim Vermieter. Er muss Unterlagen vorlegen, die zeigen, dass das Gebäude keine baulichen Mängel hat. Der Vermieter muss das Gebäude außen inspizieren lassen, um Schimmelursachen wie Feuchtigkeit durch defekte Dachrinnen, Risse im Mauerwerk oder unzureichende Abdichtungen zu identifizieren. Die Kosten für den Sachverständigen trägt der Vermieter.


Miete unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen

Auch wenn das Schimmelproblem durch Baumängel verursacht wird, darf die Miete nicht eigenmächtig gemindert werden. Nach Meldung des Mangels muss abgewartet werden, bis der Vermieter den Nachweis erbringt. Die Miete ist weiter “unter Vorbehalt der Rückforderung” zu zahlen, um Ansprüche auf Mietminderung zu wahren. Der Vermieter ist zu informieren, dass die Mietzahlung unter Vorbehalt erfolgt und eine Rückforderung möglich ist. Im Verwendungszweck sollte “unter Vorbehalt der Rückforderung” vermerkt werden.


Wie viel Miete kann ich wegen Schimmel mindern?

Liegt Schimmel an Baumängeln, sollten Mieter schnell handeln und klären, um wie viel Prozent die Miete gemindert werden kann. Ist die Minderung zu hoch, könnte der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Eine unbegründete Mietminderung kann gravierende Folgen haben: Mietrückstand, mögliche Klage und sogar fristlose Kündigung durch den Vermieter. Die genaue Minderungsquote hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa dem Ausmaß, der Dauer und dem Grad der Beeinträchtigung. Sie können die unter Vorbehalt gezahlte Miete für den entsprechenden Zeitraum ganz oder teilweise vom Vermieter zurückfordern.


Mietminderung auch bei Schimmel im Keller?

Ob Schimmel im Keller eine Mietminderung oder einen Schadensersatzanspruch begründet, hängt maßgeblich vom individuellen Fall ab. Insbesondere bei Mietshäusern kann häufig kein völlig trockener Keller erwartet werden. Wurde das Gebäude jedoch saniert, könnte sich die rechtliche Situation grundlegend ändern. Auch vertragliche Regelungen zum Zustand des Kellers spielen hier eine entscheidende Rolle. Werden gelagerte Gegenstände durch Schimmel beschädigt, kann ein Schadensersatzanspruch bestehen, doch ist die Durchsetzung oft schwierig. Kellerfeuchtigkeit gilt als erwartbar, ähnlich wie Sommerhitze in Dachgeschosswohnungen.


Minderungsquoten für Schimmelschäden

Gerichtsurteile und Mietminderungstabellen bieten Orientierung, sind aber nie allein entscheidend, nur eine Hilfe:

7 %bei wiederkehrender Feuchtigkeit an der Schlafzimmerdecke und tropfendem Wasser
15 %bei nicht großflächigem Schimmelbefall an mehreren Stellen in der Wohnung
5-20 %bei optischen Beeinträchtigungen und leichter Geruchsbelästigung, je nach Ausmaß
50 %bei Schimmel im Wohnzimmer, der 60 % der Wohnfläche bedeckt
100 %bei erheblicher gesundheitlicher Gefährdung durch Schimmelsporen
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Verzweifelt wegen Schimmel in der Wohnung?

Was tun, wenn es so aussieht, als hätte man alles vorbildlich gemacht, und dann tauchen doch noch die unliebsamen Flecken auf? Gemeinsam finden wir schnellstmöglich eine Lösung.