Mündliche Mietverträge sind durchaus möglich: Mieter und Vermieter können einen Vertrag auch ohne schriftliche Unterlagen abschließen. Doch wie sieht es aus, wenn der Mieter ausziehen will oder der Vermieter den Mieter loswerden möchte? Ist eine mündliche Kündigung rechtlich gültig?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Eine Wohnung kann mündlich vermietet werden, aber eine Kündigung erfordert zwingend Schriftform. Das bedeutet ein Originaldokument auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Mehrseitige Dokumente müssen eine zusammenhängende Einheit bilden, z. B. durch Heften. Eine Kündigung per Fax, SMS, E-Mail, Telegramm oder Telefon ist unzulässig. Sie wird nur wirksam, wenn alle Vermieter an alle Mieter oder umgekehrt kündigen. Auch die Unterschrift eines ehemaligen Mitbewohners ist nötig, selbst wenn dieser längst ausgezogen ist.
Die Mieter sind dazu verpflichtet, ihren Vermieter über die Kündigung des Mietvertrags in Schriftform in Kenntnis zu setzen. Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietern eigenhändig unterschrieben und an sämtliche Vermieter adressiert werden. Im Gegensatz zum Vermieter besteht für Mieter keine Pflicht, bei der Beendigung des Mietverhältnisses einen Kündigungsgrund anzugeben. Nutzen Sie unsere kostenlosen Muster für die Kündigung Ihres Mietvertrags. Der Vermieter muss die Kündigung fristgerecht erhalten.
Ein mündlicher Mietvertrag ist nur bei unbefristeter Vermietung zulässig. Beide Parteien müssen sich über Mietobjekt, Beginn und Miethöhe einig sein. Rechtsgültig wird der Vertrag mit der Annahmeerklärung, also der Akzeptanz des Angebots. Ein schriftlicher Mietvertrag bietet klare Sicherheit für beide Parteien. Auch bei mündlichen Verträgen sind Formalitäten wie Vertragspartner, Mietobjekt, Einzugstermin, Mietdauer und Mietpreis unerlässlich. Dennoch raten wir von mündlichen Verträgen ab.