Mietrechtsschutz­versicherung für private Mieter

Mietrechtsschutz­versicherung für private Mieter:

Ob Ihr Vermieter mal wieder Mängel nicht beseitigt, die Miete erhöht oder bei Auszug die Kaution einbehält – eine Mietrechtsschutzversicherung deckt alle Probleme rund um Ihre Mietwohnung ab!

Welche Vorteile haben Sie?

Im Versicherungsfall werden folgende Kosten bis zu einer Höhe von 60.000 Euro im Jahr abgedeckt:

  • Gesetzliche Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung. Diese können bei einem hohen Streitwert schnell im dreistelligen Berich liegen.
  • Gerichtskosten
  • Darunter fallen sowohl die gerichtlichen Gebühren, die allein für das Tätigwerden des Gerichts erhoben werden, als auch die gerichtlichen Auslagen z.B. für Sachverständigengutachten oder Entschädigung der Zeugen.
  • Kosten des Gegners
  • Diese werden bei einem verlorenen Prozess fällig.
Wann brauche ich eine Mietrechtsschutzversicherung?

Auch wenn unsere Partneranwälte alles dafür tun, Gerichtsverfahren zu vermeiden – manchmal ist der ein oder andere Mieter dennoch gezwungen, seinem Vermieter oder Nachbarn vor Gericht zu begegnen. Mit einer Mietrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Problematisch kann es zum Beispiel werden:

  • wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen
  • wenn es beim Auszug Streit wegen Renovierung der Wohnung gibt
  • wenn der Vermieter schwerwiegende Mängel wie Schimmel oder eine defekte Heizung nicht behebt
  • wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert und vor Gericht zieht
  • wenn der Vermieter dem Mieter zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigt
  • wenn der Vermieter die Miete zu Unrecht erhöht

In all diesen und noch weiteren Fällen sind Sie durch unsere Mietrechtsschutzversicherung abgesichert und müssen sich keine Sorgen um hohe Anwalts- oder Gerichtskosten machen!

Bei wem bin ich versichert?

Die Allianz Versicherung AG versichert über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag private Mieter, die sich über MieterEngel bei den Partneranwälten angemeldet haben.

Wann greift die Mietrechtsschutzversicherung?

„(1) Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist, dass der Versicherte vor der gerichtlichen Auseinandersetzung in der außergerichtlichen Beratung des Versicherungshemers war und dieser einen ernsthaften Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen hat.“
„(2) Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsschutzvorschriften begangen hat oder begangen haben soll (Rechtsschutzfall). Diese Voraussetzungen müssen drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit) und vor dessen Beendigung eingetreten sein.“
„Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist.“

Was muss ich bezahlen?

Schließen Sie ein Pro- oder Premium-Produkt ab, erhalten Sie die Mietrechtsschutzversicherung dazu. Der Versicherungsschutz ist bis 31.3.2023 gültig. MieterEngel versucht bereits zeitnah sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz der Allianz auch länger von Ihnen in Anspruch genommen werden kann, damit Sie auch langfristig über eine Gruppenrechtsschutzversicherung in gerichtlichen Streitfällen zurückgreifen können. Bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung wird unabhängig vom Streitwert nur eine Selbstbeteiligung von 150€ fällig.

Umfang des Versicherungsschutzes

„(1) Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen einschließlich gesetzlich vorgeschriebener, einem Klageverfahren vorausgehenden Schlichtungsverfahren (§ 15a EGZPO) aus dem Wohnungs-Miet- oder Pachtverhältnis in der Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter gegenüber dem Vermieter/Verpächter. Es besteht kein Versicherungsschutz für Kosten der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung.“

„(2) Der Versicherungsschutz gilt für die selbst bewohnte und angemeldete Erstwohnung einschließlich einer im Wohnungs-Mietvertrag mitgemieteten Garage. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Selbst bewohnte Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, über gesonderten Vertrag gemietete Garagen und Pkw- Einstellplätze sind nur dann versichert, wenn sie als weiteres Miet- oder Pachtobjekt durch Anmeldung des Versicherungsnehmers und Bestätigung des Versicherers in Textform in den Versicherungsschutz aufgenommen sind. Nicht versichert sind ausschließlich zu Gewerbe- oder Freiberufszwecken gemieteten Objekte. Wird eine angemeldete Mietsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Deckungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zur Quadratmeterzahl des Gesamtobjekts einschließlich im selben Vertrag gemieteter Garage.“

„(3) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit trägt nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
a) Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts. Es ist nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaft oder bei diesem Gericht zugelassen ist; in diesen Fällen trägt die Allianz Rechtsschutz die gesetzliche Vergütung jedoch nur, soweit sich auch bei Tätigkeit eines am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaften oder bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalts entstanden wäre. Wohnt der Versicherte mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt die Allianz Rechtsschutzversicherung auch weitere Rechtsanwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr des Versicherten mit dem Prozessbevollmächtigten führt;
b) die Vergütung aus einer Honorarvereinbarung des Versicherten mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt, jedoch nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre und von der Allianz Rechtsschutzversicherung im Rahmen von a) getragen werden müsste;
c) die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. In gerichtlichen Schiedsverfahren einschließlich der Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels werden die Kosten des Schiedsgerichts nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der Kosten, die vor dem zuständigen staatlichen Gericht erster Instanz zu übernehmen wären, getragen;
d) die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.“

„(4) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit hat die Leistungen nach Abs. 1 zu erbringen, sobald der Versicherte wegen der Kosten in Anspruch genommen wird.“

„(5) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit trägt nicht
a) die Kosten, die aufgrund einer gütlichen Erledigung, insbesondere eines Vergleichs, nicht dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entsprechen oder deren Übernahme durch den Versicherten nach der Rechtslage nicht erforderlich ist;
b) die Kosten , die im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht rechtshängig waren, anfallen (Mehrwert eines Vergleichs);
c) die Kosten der Zwangsvollstreckung für mehr als drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel und die Kosten für solche Anträge, soweit diese später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels gestellt werden;
d) die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter aufgrund anderer als unterhaltsrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, soweit keine Erstattungsansprüche auf die Allianz Rechtsschutzversicherung übergegangen sind oder der Versicherte nicht nachweist, dass er den Dritten vergeblich schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat;
e) die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter verpflichtet wäre, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde;
f) die Kosten, soweit der Versicherte zu deren Übernahme nur deshalb verpflichtet ist, weil der Gegner Forderungen durch Widerklage geltend macht oder zur Anfechtung stellt, für deren Abwehr entweder nach diesen Bedingungen kein Versicherungsschutz zu gewähren ist oder ein Dritter die Kosten zu tragen hat, die dem Versicherten entstehen;
g) die Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen.“

Die Höchstgrenze für die Leistungen der Versicherung liegt bei 60.000 € / je Versicherungsjahr.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihren Partneranwalt. Nach der Einschätzung durch Ihren Anwalt, wird Ihr Fall an die Allianz Versicherung weitergeleitet.

Wo kann ich mich beschweren?

Wenn Sie mit der Versicherung unzufrieden sind, melden Sie sich gerne bei MieterEngel. Wenn Ihre privaten Interessen betroffen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen zu führen. Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Mietrechtsschutz­versicherung für private Mieter:

Ob Ihr Vermieter mal wieder Mängel nicht beseitigt, die Miete erhöht oder bei Auszug die Kaution einbehält – eine Mietrechtsschutzversicherung deckt alle Probleme rund um Ihre Mietwohnung ab!

Welche Vorteile haben Sie?

Im Versicherungsfall werden folgende Kosten bis zu einer Höhe von 60.000 Euro im Jahr abgedeckt:

  • Gesetzliche Kosten für die Rechtsanwaltsvergütung. Diese können bei einem hohen Streitwert schnell im dreistelligen Berich liegen.
  • Gerichtskosten
  • Darunter fallen sowohl die gerichtlichen Gebühren, die allein für das Tätigwerden des Gerichts erhoben werden, als auch die gerichtlichen Auslagen z.B. für Sachverständigengutachten oder Entschädigung der Zeugen.
  • Kosten des Gegners
  • Diese werden bei einem verlorenen Prozess fällig.
Wann brauche ich eine Mietrechtsschutzversicherung?

Auch wenn unsere Partneranwälte alles dafür tun, Gerichtsverfahren zu vermeiden – manchmal ist der ein oder andere Mieter dennoch gezwungen, seinem Vermieter oder Nachbarn vor Gericht zu begegnen. Mit einer Mietrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Problematisch kann es zum Beispiel werden:

  • wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen
  • wenn es beim Auszug Streit wegen Renovierung der Wohnung gibt
  • wenn der Vermieter schwerwiegende Mängel wie Schimmel oder eine defekte Heizung nicht behebt
  • wenn der Vermieter eine Mietminderung nicht akzeptiert und vor Gericht zieht
  • wenn der Vermieter dem Mieter zum Beispiel wegen Eigenbedarf kündigt
  • wenn der Vermieter die Miete zu Unrecht erhöht

In all diesen und noch weiteren Fällen sind Sie durch unsere Mietrechtsschutzversicherung abgesichert und müssen sich keine Sorgen um hohe Anwalts- oder Gerichtskosten machen!

Bei wem bin ich versichert?

Die Allianz Versicherung AG versichert über einen Gruppenversicherungs-Rechtsschutzvertrag private Mieter, die sich über MieterEngel bei den Partneranwälten angemeldet haben.

Wann greift die Mietrechtsschutzversicherung?

„(1) Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist, dass der Versicherte vor der gerichtlichen Auseinandersetzung in der außergerichtlichen Beratung des Versicherungshemers war und dieser einen ernsthaften Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung unternommen hat.“
„(2) Anspruch auf Rechtsschutz besteht von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherte, der Gegner oder ein Dritter einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsschutzvorschriften begangen hat oder begangen haben soll (Rechtsschutzfall). Diese Voraussetzungen müssen drei Monate nach Beginn des Versicherungsschutzes (Wartezeit) und vor dessen Beendigung eingetreten sein.“
„Erstreckt sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum, ist dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste entscheidend, wobei jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht bleibt, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist.“

Was muss ich bezahlen?

Schließen Sie ein Pro- oder Premium-Produkt ab, erhalten Sie die Mietrechtsschutzversicherung dazu. Der Versicherungsschutz ist bis 31.3.2023 gültig. MieterEngel versucht bereits zeitnah sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz der Allianz auch länger von Ihnen in Anspruch genommen werden kann, damit Sie auch langfristig über eine Gruppenrechtsschutzversicherung in gerichtlichen Streitfällen zurückgreifen können. Bei Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung wird unabhängig vom Streitwert nur eine Selbstbeteiligung von 150€ fällig.

Umfang des Versicherungsschutzes

„(1) Versichert ist die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen einschließlich gesetzlich vorgeschriebener, einem Klageverfahren vorausgehenden Schlichtungsverfahren (§ 15a EGZPO) aus dem Wohnungs-Miet- oder Pachtverhältnis in der Eigenschaft als Mieter, Untermieter oder Pächter gegenüber dem Vermieter/Verpächter. Es besteht kein Versicherungsschutz für Kosten der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung.“

„(2) Der Versicherungsschutz gilt für die selbst bewohnte und angemeldete Erstwohnung einschließlich einer im Wohnungs-Mietvertrag mitgemieteten Garage. Versichert sind Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Eigennutzung stehen, auch soweit sie erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Objekt eintreten. Das Gleiche gilt für Rechtsschutzfälle, die sich auf das neue Objekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten. Selbst bewohnte Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, über gesonderten Vertrag gemietete Garagen und Pkw- Einstellplätze sind nur dann versichert, wenn sie als weiteres Miet- oder Pachtobjekt durch Anmeldung des Versicherungsnehmers und Bestätigung des Versicherers in Textform in den Versicherungsschutz aufgenommen sind. Nicht versichert sind ausschließlich zu Gewerbe- oder Freiberufszwecken gemieteten Objekte. Wird eine angemeldete Mietsache teils zu versicherten, teils zu nicht versicherten Zwecken genutzt, besteht anteiliger Deckungsschutz im Verhältnis der ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Quadratmeterzahl zur Quadratmeterzahl des Gesamtobjekts einschließlich im selben Vertrag gemieteter Garage.“

„(3) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit trägt nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
a) Die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts. Es ist nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaft oder bei diesem Gericht zugelassen ist; in diesen Fällen trägt die Allianz Rechtsschutz die gesetzliche Vergütung jedoch nur, soweit sich auch bei Tätigkeit eines am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaften oder bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalts entstanden wäre. Wohnt der Versicherte mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt die Allianz Rechtsschutzversicherung auch weitere Rechtsanwaltskosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der lediglich den Verkehr des Versicherten mit dem Prozessbevollmächtigten führt;
b) die Vergütung aus einer Honorarvereinbarung des Versicherten mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt, jedoch nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre und von der Allianz Rechtsschutzversicherung im Rahmen von a) getragen werden müsste;
c) die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. In gerichtlichen Schiedsverfahren einschließlich der Verfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels werden die Kosten des Schiedsgerichts nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der Kosten, die vor dem zuständigen staatlichen Gericht erster Instanz zu übernehmen wären, getragen;
d) die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.“

„(4) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit hat die Leistungen nach Abs. 1 zu erbringen, sobald der Versicherte wegen der Kosten in Anspruch genommen wird.“

„(5) Die Allianz Immobilien-Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit trägt nicht
a) die Kosten, die aufgrund einer gütlichen Erledigung, insbesondere eines Vergleichs, nicht dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen entsprechen oder deren Übernahme durch den Versicherten nach der Rechtslage nicht erforderlich ist;
b) die Kosten , die im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht rechtshängig waren, anfallen (Mehrwert eines Vergleichs);
c) die Kosten der Zwangsvollstreckung für mehr als drei Anträge auf Vollstreckung oder Vollstreckungsabwehr je Vollstreckungstitel und die Kosten für solche Anträge, soweit diese später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels gestellt werden;
d) die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter aufgrund anderer als unterhaltsrechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, soweit keine Erstattungsansprüche auf die Allianz Rechtsschutzversicherung übergegangen sind oder der Versicherte nicht nachweist, dass er den Dritten vergeblich schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat;
e) die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter verpflichtet wäre, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde;
f) die Kosten, soweit der Versicherte zu deren Übernahme nur deshalb verpflichtet ist, weil der Gegner Forderungen durch Widerklage geltend macht oder zur Anfechtung stellt, für deren Abwehr entweder nach diesen Bedingungen kein Versicherungsschutz zu gewähren ist oder ein Dritter die Kosten zu tragen hat, die dem Versicherten entstehen;
g) die Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen.“

Die Höchstgrenze für die Leistungen der Versicherung liegt bei 60.000 € / je Versicherungsjahr.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihren Partneranwalt. Nach der Einschätzung durch Ihren Anwalt, wird Ihr Fall an die Allianz Versicherung weitergeleitet.

Wo kann ich mich beschweren?

Wenn Sie mit der Versicherung unzufrieden sind, melden Sie sich gerne bei MieterEngel. Wenn Ihre privaten Interessen betroffen sind, haben Sie auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen zu führen. Anschrift: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

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