Kündigungsschutz

Kündigungswiderspruch - MieterEngel - Kündigungsschutz – Das Recht auf Kündigungswiderspruch

Das Recht auf Kündigungswiderspruch

In Deutschland profitieren Mieter von einem äußerst starken Kündigungsschutz. Während Mieter ihren Mietvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können, ist das Kündigungsrecht für Vermieter auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dem Recht des Vermieters zu kündigen, steht das Widerspruchsrecht des Mieters kraftvoll gegenüber.

 

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Kündigung vom Vermieter erhalten?

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Wann darf der Vermieter kündigen?

Vermieter dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen, z. B. bei Vertragsverletzungen, Eigenbedarf oder wirtschaftlichen Gründen. Eine Kündigung zur Mieterhöhung ist verboten, und ein triftiger Grund muss im Schreiben angegeben werden. Im Falle schwerwiegender Vertragsverstöße kann der Vermieter unter bestimmten Umständen sogar eine außerordentliche, fristlose Kündigung aussprechen. Liegen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor, kann der Vermieter diese auch kurz vor Beendigung des Mietverhältnisses durch ordentliche Kündigung wirksam durchsetzen.


Das Recht auf Kündigungswiderspruch

Das BGB stärkt Mieterrechte mit Widerspruchsrecht bei Kündigungen und Hinweispflicht für Vermieter. Ein solcher Widerspruch kann allerdings nur gegen eine ordentliche Kündigung des Vermieters erhoben werden – bei einer fristlosen Kündigung entfällt dieses Recht. Diese Regelung, bekannt als Härteklausel, ist klar im Gesetz verankert. Der Mieter kann widersprechen und Fortsetzung verlangen, wenn die Kündigung unzumutbare Härte bedeutet. Mögliche Härtefälle sind zum Beispiel hohes Alter, ernsthafte Erkrankungen, Schwangerschaft, bevorstehende Prüfungen, keine verfügbare Ersatzwohnung und geringes Einkommen.

Checklisten
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Voraussetzungen für den Kündigungswiderspruch

Ein Widerspruch gegen die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Härtegründe enthalten und spätestens zwei Monate vor Kündigungsfristauslauf beim Vermieter eingehen.


Folgen des Kündigungswiderspruchs

Legt der Mieter schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung ein, kann der Vermieter die Kündigung zurücknehmen, eine längere Frist gewähren oder eine Räumungsklage einreichen, falls beide auf ihren Rechten bestehen. Bei Räumungsklagen wägt das Gericht zwischen dem Kündigungsgrund des Vermieters und den Härtegründen des Mieters ab. Bei älteren oder kranken Mietern entscheiden Richter oft für sie. Schwangerschaft oder Examen verlängern meist nur den Mietvertrag. Schwierige Wohnungssuche kann Kündigung verhindern, aber Mieter müssen Bewerbungen nachweisen und Verschlechterungen akzeptieren.


Voreilig gekündigt?

Manche Mieter kündigen voreilig in Hoffnung auf Neues. Platzt der neue Vertrag, kann die Kündigung nur vor oder zeitgleich mit Zugang beim Vermieter zurückgenommen werden. Persönlich oder telefonisch möglich, setzt eine wirksame Rücknahme das Mietverhältnis fort. Akzeptiert der Vermieter eine verspätete Rücknahme, bleibt der Vertrag bestehen oder wird neu vereinbart. Bei Drohung oder Täuschung kann die Kündigung angefochten werden und gilt dann als nie erfolgt.

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Erste Hilfe bei Vermieterkündigung

Nicht jede Kündigung des Vermieters ist rechtsgültig! Sie muss formellen Anforderungen genügen und einen triftigen Grund haben. Ein Mietrechtsanwalt prüft, ob ein Auszug notwendig ist und hilft bei einem Härteeinwand. Wir überprüfen Ihre Kündigung und beraten Sie kompetent.