Erhöhung Nebenkostenabschläge wegen Energiekrise – ist das zulässig?

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von Medi Gwosdz

Mit den steigenden Energiepreisen steht auch eine Erhöhung der Nebenkosten für Mietende außer Frage. Aber darf der Vermieter bereits jetzt auf Grund der Energiekrise die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen?

Worauf sich Mieterinnen und Mieter einstellen müssen

Mit den explodierenden Gaspreisen ist Sparen in zweifacher Hinsicht geboten: Nach Möglichkeit, wo es geht, Energie einsparen und auch eine Rücklage für die anstehenden Nebenkostenabrechnungen bilden. Die Heizkosten liegen ja schon seit jeher weit vor den übrigen Nebenkosten. Welche Regelungen bei der Abrechnung der Heizkosten gelten, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. In Deutschland werden gerade auch die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Das Bundeskabinett hat neulich eine Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Was das genau für Mieter bedeutet, erklären wir hier

Gründe für eine erhöhte Pauschale schon jetzt:

Manche Vermieter können jedoch nicht bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung warten und erhöhen deswegen die Pauschalen bereits jetzt. Die Reaktion ist verständlich, so besteht eine reale Gefahr, dass viele Mietenden eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung nicht auf einen Schlag bezahlen können. Eine Betriebskostenabrechnung und eine Nachzahlung ist, sofern keine andere Frist vom Vermieter ausdrücklich gesetzt wurde, dann in 30 Tagen zu zahlen. Da jedoch mit einer Verdopplung des Gasrechnung für 2023 zu rechnen ist, graut vielen zurecht vor einer solchen Schock. 

Muss ich eine höhere Pauschale zahlen, wenn mein Vermieter sie fordert?

Paragraph 560 Absatz 4 des BGB sagt, dass eine Erhöhung der Vorauszahlungen nur mit einer erhöhten Abrechnung gültig ist. Denn in diesen Tagen, als Vermieter die Aufforderung zu einer erhöhten Pauschale an ihre Mieter schickt, kann man hier nur auf eine freiwillige Zahlung hoffen, erklärt Daniela Weise, MieterEngel Partneranwältin im Interview. “Wirklich rechtlich korrekt ist nur eine freiwillige Vorauszahlung, die der Vermieter zwar anregen, aber nicht einfordern kann.” 

Warum eine Pauschale auch im Sinne der Mietenden sein kann

Der Mieterbund und andere Mieterinteressenverbände fordern eine Regelung für Härtefälle, der Vorschlag beinhaltet die Verlängerung der Zahlungsfrist auf 6 Monate nach Eingang der Betriebskostenabrechnung. Dies hat zum Ziel, Mietenden einen längeren Zeitraum zu geben, um die Erhöhung anzusparen.

Im Prinzip will jedoch die Pauschale etwas Ähnliches, sagt Daniele Weise: “Dass es eben teurer wird, sollte allen in der aktuellen Situation bekannt sein und dass eher mit Nachzahlungen zu rechnen ist, auch. In Abwesenheit einer Abrechnung ist die Erhöhung der Pauschalen zwar nicht vorgesehen, wurde jedoch als Angebot gerade von den großen Anbietern auch schon oft an Mietende gemacht, um hier einer hohen Nachzahlung vorzubeugen. Das finde ich auch sinnvoll und Mieter sollten sich ruhig überlegen, diese anzunehmen. Besser als Ende nächsten Jahres dazustehen und eine so hohe Nachforderung zu haben, die man erstmal gar nicht stemmen kann. Wenn man es dann trotzdem geschafft hat, Energie zu sparen, bekommt man ja selbstverständlich nach Eingang der Nebenkostenabrechnung das Geld zurück. Doch das wird ja leider eher umgekehrt sein.” Mehr zum Thema Nebenkostenpauschale finden Sie hier.

Gasumlage – wird das helfen?

Der Gasmarkt muss stabilisiert werden, weshalb die Bundesregierung Unterstützung in Form einer Umlage anbietet. Die Umlage soll ab dem 01. Oktober 2022 als finanzieller Ausgleich dienen. 

Die Gasumlage bedeutet erstmal zwar Extrakosten für die Haushalte, sorgt aber für eine spätere Entlastung. Die Umlage kann am Anfang finanzielle Belastung für Familien mit sich bringen, die jährlich sogar die mehreren hundert Euro erreichen können. Für solche Fälle wird die Regierung aber weitere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher treffen und Unterstützung bieten. Was genau durch die Gasumlage auf uns zukommt, lesen Sie in diesem Artikel. 

Genauer hinschauen bei jeder Nebenkostenabrechnung

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung der Betriebskosten zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kommt die Abrechnung zu spät bei Ihnen an, müssen Sie die Abrechnung unter Umständen nicht bezahlen. Sie ist mit Verspätung nur dann gültig, wenn Ihr Vermieter nichts für die Verspätung kann.

MieterEngel Partneranwälte beraten Sie zuverlässig zu allen Fragen rund um das Thema Nebenkostenabrechnung und Betriebskosten. Die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung durch Ihren Partneranwalt ist in jedem Jahr Ihrer Mitgliedschaft enthalten.

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Hätten Sie gedacht, dass etwa jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält?

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss gar nichts nachgezahlt werden! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.

Wir lassen Sie mit Ihrer Nebenkostenabrechnung nicht allein! Für MieterEngel Mitglieder ist die Prüfung der Nebenkostenabrechnung in jedem Jahr der Mitgliedschaft enthalten. Unsere Partneranwälte nehmen alle Kostenpositionen unter die Lupe und fassen das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfungsbericht für Sie zusammen.

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Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos. 

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