Novelle der Heizkostenverordnung: Was bedeutet das für Mieter?

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von Daria Krauzowicz

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In Deutschland werden gerade die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Das Bundeskabinett hat neulich eine Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Wann die Novelle in Kraft treten soll, ist allerdings noch nicht klar. Hier erfährst du was die Veränderung genau für dich bedeutet und wie du deine Heizkostenabrechnung schnell auf Richtigkeit prüfen kannst.

Wir wissen, dass warm teuer ist. Heizen hat seinen Preis, den alle Mieter allzu gut kennen: es kostet jährlich ungefähr 10 Euro je Quadratmeter. Um die Heizkosten abzurechnen, muss der Vermieter keine gesonderte Heizkostenabrechnung erstellen, sondern kann die Kosten zusammen mit der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Der Abrechnungszeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten und der Mieter muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erhalten.

Was ändert sich nun mit der Heizkostennovelle? Mit der Novelle der Heizkostenverordnung wird die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Es geht hauptsächlich um eine transparente Messung und mehr Bewusstsein über den eigenen Konsum. Doch die heiße Frage ist: werde ich mehr bezahlen müssen?


Das ist neu: Fernablesbarkeit der Wärmezähler und Heizkostenverteiler

Damit Informationen zum Verbrauch von Wärme und Warmwasser auch unterjährig bereitgestellt werden können, sollen neu installierte Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler ab 25. Oktober 2021 fernablesbar sein. Bereits installierte Geräte sollen bis zum 01. Januar 2027 nachgerüstet werden.

Als fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler werden jene definiert, die durch walk-by oder drive-by Technologien abzulesen sind. Die Datenerhebung erfolgt einfach beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren an dem Gebäude, in oder an dem der Empfänger platziert ist. Die Daten werden direkt empfangen und auf einem Rechner oder Handy gespeichert.

Deutschland hat noch nicht entschieden, ob für die Fernablesung die Walk-by- (Ablesung im Vorbeigehen) oder Drive-by-Technologie (im Vorbeifahren) ermöglicht oder ob diese Entscheidung dem Markt überlassen werden soll. In jedem Fall wird ein Zugang zu den Wohnungen nicht mehr nötig sein.

Heißer Fakt: der Vermieter muss nicht mehr deine Wohnung betreten um den Verbrauch von Wärme und Warmwasser abzulesen.



Das ist neu: monatlicher Informationspflicht

Ab dem Jahr 2022 werden Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, Verbrauchsinformationen monatlich bereitzustellen. Die Informationen sollen laut dem Entwurf der Novellierung der Heizkostenverordnung in Papierform oder elektronisch den Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die bloße Bereitstellung in einer App oder einem Webportal ist nicht ausreichend. Es muss eine aktive Benachrichtigung erfolgen. Ab 1. Januar 2022 gilt in der Heizperiode eine monatliche Informationspflicht für Heizung und Warmwasser, sodass jedem mehr bewusst ist, wie viel man ‘verbrennt’. Der Vermieter wird auch dazu verpflichtet, den Nutzern mit den Abrechnungen zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen, wie Informationen über den Brennstoffmix, eine Erläuterung der erhobenen Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des jeweiligen Nutzers mit dem Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Es geht um Transparenz und individuelle Konsumbewusstsein.

Heißer Fakt: Fehlerhafte, nicht vorhandene Informationen oder nicht installierte fernablesbare Geräte berechtigen Mieter die berechneten Heizkosten um drei Prozent zu kürzen. Wiederholt sich ein Verstoß, hat das eine Aufsummierung des Kürzungsrechts zufolge. Die bereits bestehende Regelung in §12 Abs.1 Nr.1 HeizKV gilt weiterhin: Bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung von Wärme und Warmwasser ist der Mieter berechtigt, die Abrechnung um 15 Prozent zu kürzen.

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Zusammenfassen kann man sagen: warm bleibt teuer, wir werden aber häufiger daran erinnert

Die Heizkostenverordnung 2021 wird novelliert, weil die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) aus dem Jahr 2018 es nötig macht. Diese fordert die Fernauslesbarkeit von Messgeräten sowie monatliche und transparente Verbrauchsinformationen für Mieter. Was die Kosten der Heizung selbst angeht, ändert sich aber nicht viel. Falls du noch nicht über die CO2-Steuer Entlastung gehört hast, interessiert dich dieser Ratgeber. Ansonsten freuen wir uns auf ein neues Gerät und monatliche Berichte.


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