Im Winter möchte niemand frieren. Zum Glück können die meisten Mieter einfach die Heizung aufdrehen und schon wird es wohlig warm in den eigenen vier Wänden. Aber Wärme hat ihren Preis: Über 10 Euro pro Quadratmeter zahlen die Deutschen jährlich fürs Heizen. Damit rangieren die Heizkosten weit an der Spitze der Nebenkosten.
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Etwa die Hälfte der Deutschen heizt mit Gas Ein Viertel mit Heizöl 15 % nutzen Fernwärme und die restlichen 10 % verteilen sich auf andere Brennstoffe. Bei Stromheizung gibt es normalerweise keine Abrechnung vom Vermieter Strom wird direkt vom Anbieter bezogen nur Wartungskosten kann der Vermieter zurückfordern. Wird ein Gebäude zentral beheizt, bekommt der Mieter eine detaillierte Heizkostenabrechnung. Bei Erdgas und Fernwärme muss der Energieverbrauch und die Kosten genau angegeben werden, bei Heizöl zudem der Ölbestand zu Beginn und Ende der Periode.
Zur Abrechnung der Heizkosten muss der Vermieter keine separate Aufstellung erstellen. Sie kann mit der Nebenkostenabrechnung erfolgen, wenn im Mietvertrag derselbe Zeitraum festgelegt ist. Alternativ können verschiedene Abrechnungszeiträume gewählt werden. Dann erhalten Mieter die Abrechnungen zu unterschiedlichen Zeiten. Formell gelten für die Heizkostenabrechnung dieselben Anforderungen wie für die Nebenkostenabrechnung. Der Zeitraum darf 12 Monate nicht überschreiten, und die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf an den Mieter gehen. Der Verteilerschlüssel und die Vorauszahlungen des Mieters müssen berücksichtigt werden.
Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden. Mieter können 50-70 % ihrer Heizkosten eigenständig senken. Die restlichen 30-50 % werden per Verteilerschlüssel verteilt. Eine 100 % verbrauchsabhängige Abrechnung kann im Mietvertrag stehen. Um den Energieverbrauch festzustellen, ist das Ablesen der Mietzähler wichtig. Heizkostenverteiler messen die Wärmemenge präzise für maßgeschneiderte Abrechnungen. Vermieter beauftragen oft einen Ablesedienst, dessen Kosten Mieter tragen. Auch Betriebsstrom, Wartung, Bedienung, Überprüfung der Heizanlage und Zählermiete sind umlegbar.
Für die Abrechnung der Warmwasserkosten gelten identische Richtlinien wie bei den Heizkosten. Auch der Warmwasserverbrauch wird nach individuellen Nutzungsmengen verteilt. Daher ist es unerlässlich, die Warmwasserzähler am Ende der Abrechnungsperiode abzulesen, um den persönlichen Verbrauch exakt zu erfassen.
Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler unterscheiden sich grundlegend. Wärmemengenzähler messen den Wärmeverbrauch in Kilo- oder Megawattstunden und sind am Leitungseingang installiert. Heizkostenverteiler sind präzise Messgeräte zur Erfassung des Wärmeverbrauchs, erhältlich als Verdunstungs-, Kapillar- und elektronische Verteiler. Sie berechnen die Kosten pro Mietpartei im Verhältnis zum Gesamtverbrauch der Immobilie. Gemäß Heizkostenverordnung eignen sich beide Methoden, um den Wärmeverbrauch präzise zu messen. Warmwasserzähler erfassen exakt den Warmwasserverbrauch. Dadurch werden der Wärme- und Warmwasserverbrauch und somit auch die Betriebskosten genau ermittelt.
Der Heizspiegel ist das unverzichtbare Instrument für alle Wohngebäude, die zentral mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Wärmepumpen beheizt werden. Er bietet landesweite Vergleichswerte zu den Heizkosten und beleuchtet die enormen Kostenunterschiede, die durch zahlreiche Faktoren entstehen. Der entscheidende Faktor dabei: der energetische Sanierungsstand des Gebäudes.
Falscher Abrechnungszeitraum
Der Vermieter bestimmt den Abrechnungszeitraum frei, z.B. nach Kalenderjahr oder Heizperiode, aber maximal 12 Monate.
Verspätete Abrechnung
Mieter müssen die Heizkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erhalten. Für das Jahr 2025 wäre der Stichtag der 31.12.2026.
Keine Umlage nach Verbrauch
Heizkosten müssen nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden, mindestens 50 bis 70 Prozent. Werden alle Kosten per Umlageschlüssel abgerechnet, dürfen Mieter die Abrechnung um 15 Prozent kürzen.
Falsche Ablesewerte
Der Vermieter muss korrekte Ablesewerte nutzen. Mieter können einen Ablesebeleg anfordern oder den Verbrauch selbst notieren, um Unstimmigkeiten zu entdecken.
Mieterwechselgebühr
Zieht ein Mieter vor Ende des Abrechnungszeitraumes aus, ist eine Zwischenablesung der Heizung nötig, um die Heizkosten korrekt aufzuteilen. Die Kosten für den Nutzerwechsel trägt der Vermieter.