Nebenkosten: Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne

Nebenkosten: Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne - MieterEngel

Nebenkosten: Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne

Im Zeitalter von On-Demand-Streaming denkt man vielleicht, dass traditionelles Fernsehen überholt ist. Erstaunlicherweise bleiben die Gebühren für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne jedoch weiterhin Teil der umlagefähigen Nebenkosten, die Vermieter über die Nebenkostenabrechnung einfordern können.

 

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Welche Nebenkosten für den Fernsehanschluss kann der Vermieter umlegen?

Der Vermieter hat verschiedene Optionen, um TV bereitzustellen: Gemeinschaftsantenne, Parabolantenne oder Breitbandkabel. Die Kosten kann er über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Im Detail sind es die Ausgaben für den Betriebsstrom und die regelmäßige Wartung der Verteileranlage sowie die monatliche Grundgebühr für den Kabelanschluss, die in der Abrechnung erscheinen können. Installationskosten der Antenne oder Breitbandkabelnetzes können nicht in Nebenkostenabrechnung, aber eventuell als Modernisierungsmaßnahme in Mieterhöhung umgelegt werden.


Welcher Umlageschlüssel für Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne

Welcher Verteilerschlüssel vom Vermieter für die Umlage der Nebenkosten des Fernsehanschlusses gewählt wird, liegt in seinem Ermessen. Sollte jedoch im Mietvertrag keine Regelung getroffen worden sein, können sowohl die Wohnfläche als auch die Anzahl der Wohneinheiten als Umlageschlüssel für die Kabelkosten oder die Gemeinschaftsantennenkosten herangezogen werden.


Müssen auch Mieter ohne Fernseher zahlen?

Ob Mieter die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne über die Nebenkostenabrechnung tragen müssen, bleibt unverändert, unabhängig davon, ob sie das Fernsehangebot nutzen oder nicht. Selbst diejenigen, die kein Fernsehgerät besitzen oder das Programm nicht interessiert, sind verpflichtet, die Nebenkosten für Kabel oder Antenne zu tragen. Einige Mieter glauben fälschlicherweise, dass sie durch Verplombung ihres Anschlusses von diesen Kosten befreit werden können. Doch das ist ein Irrglaube, denn der Vermieter hat das Recht, die Kosten für den Fernsehanschluss gleichmäßig auf alle Mieter zu verteilen.


Alternativen zu Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne

Doch nicht nur Mieter, die die Anschlusskosten tragen müssen, obwohl sie kein Fernsehen nutzen, fühlen sich benachteiligt. Auch andere Mieter wünschen sich ein vielfältiges Fernsehprogramm, doch der Vermieter verweigert die Einrichtung einer Gemeinschaftsanlage im Wohnhaus. In solchen Fällen können Mieter auf private Zimmerantennen (DVBT) oder – sofern es die Verbindung erlaubt – über das Internet zugreifen. Zudem können Mieter vom Vermieter die Genehmigung verlangen, im Keller einen Einzelanschluss für Kabelfernsehen oder – beispielsweise auf dem Balkon – eine eigene Satellitenschüssel zu installieren.

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