Nebenkosten: Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne in der Nebenkostenabrechnung
In diesem Ratgeber:
- Welche Nebenkosten für den Fernsehanschluss kann der Vermieter umlegen?
- Welcher Umlageschlüssel für Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne
- Müssen auch Mieter ohne Fernseher zahlen?
- Alternativen zu Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne
- Nebenkostenprivileg: das ändert sich im Dezember 2021
In Zeiten von On-Demand-Streaming möchte man meinen, hat das gute alte Fernsehen längst ausgedient. Dennoch zählen die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne zu den sogenannten umlagefähigen Nebenkosten, die sich der Vermieter mit der Nebenkostenabrechnung von den Mietern zurückholen kann. Alles was Sie zum Thema Kabelgebühren wissen müssen, erzählen wir in diesem Ratgeber.
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Welche Nebenkosten für den Fernsehanschluss kann der Vermieter umlegen?
Der Vermieter hat mehrere Möglichkeiten die Hausbewohner mit Fernsehen zu versorgen: Er kann eine Gemeinschaftsantenne oder gemeinschaftlich genutzte Satellitenschüssel (Parabolantenne) am Haus anbringen, oder das Haus ans Breitbandkabel anschließen lassen. Kosten für Antenne oder Kabelanschluss kann der Vermieter mittels Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Im Einzelnen sind es die Kosten für den Betriebsstrom und die regelmäßige Wartung der Verteileranlage sowie die monatliche Grundgebühr für den Kabelanschluss, die in der Abrechnung auftauchen können.
Die Kosten, die dem Vermieter durch Installation der Antenne beziehungsweise den einmaligen Anschluss an das Breitbandkabelnetz entstehen, kann er nicht in der Nebenkostenabrechnung umlegen. Diese einmaligen Kosten können jedoch unter Umständen als Modernisierungsmaßnahmen in Form einer Mieterhöhung auf die Mieter abgewälzt werden.
Welcher Umlageschlüssel für Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne
Welchen der Verteilerschlüssel der Vermieter bei der Umlage der Nebenkosten für den Fernsehanschluss verwendet, ist ihm überlassen. Ist im Mietvertrag jedoch nichts festgelegt, ist bei der Umlage der Kabelkosten beziehungsweise der Kosten für die Gemeinschaftsantenne sowohl die Wohnfläche, als auch die Anzahl der Wohneinheiten als Umlageschlüssel möglich.
Müssen auch Mieter ohne Fernseher zahlen?
Für die Frage, ob Mieter die Kosten für Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne mit der Nebenkostenabrechnung tragen müssen, spielt es keine Rolle, ob die Mieter das Fernsehangebot nutzen, oder nicht. Auch, wer kein Fernsehgerät zuhause hat, oder sich nicht für das angebotene Programm interessiert, muss Nebenkosten für Kabel oder Antenne mittragen.
Manche Mieter kennen das Gerücht, dass man von den Kosten befreit werden könne, indem man seinen Anschluss verblomben lässt. Leider handelt es sich dabei tatsächlich nur um ein Legende und der Vermieter kann die Kosten für den Fernsehanschluss gleichermaßen auf alle Mieter umlegen.
Alternativen zu Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne
Beim Thema Anschlusskosten für Fernsehen fühlen sich häufig jedoch nicht nur Mieter benachteiligt, die Anschlusskosten tragen müssen, obwohl sie kein Fernsehen nutzen. Andere Mieter hätten gerne ein breitgefächertes Fernsehprogramm, der Vermieter verweigert jedoch eine Gemeinschaftsanlage für das Wohnhaus einzurichten.
In diesem Fall können Mieter auf privaten Zimmerantennen (DVBT) zurückgreifen, oder über das Internet – wenn es die Verbindung zulässt – empfangen. Mieter können darüber hinaus vom Vermieter die Erlaubnis einfordern, im Keller einen Einzelanschluss für Kabelfernsehen oder – beispielsweise auf dem Balkon – eine eigene Satellitenschüssel installieren zu dürfen.
Nebenkostenprivileg: Gesetzesänderung Dezember 2021
Gerade wird es über die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs diskutiert. Das bedeutet: Zur Zeit in allen Häusern die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, dürfen Vermieter die Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abwälzen, egal ob man tatsächlich der Kabel benutzt oder nicht. Das soll sich jetzt ändern. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft, es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Das heißt, dass spätestens im Juli 2021 können ale Mieter den Fernehempfangsart frei wählen. Es besteht erstmal kein Handlugsbedarf, wir halten euch auf dem Laufenden. Vielleicht wird es für die, die das Fernsehen schon lange abgeschaltet haben, die Nebenkostenabrechnung bald etwas niedriger.
Wie hoch ist eine durchschnittliche Kabelgebühr?
Bisher lag die durchschnittliche Kabelgebühr in Deutschland rund um die 8-10 Euro im Monat. Doch mit der Gesetzesänderung befürchten viele Mieter, dass die Kosten steigen werden. Die Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände sind natürlich gegen die geplante Gesetzesänderung. Sie befürchten, dass von den Massen an Kabelanschlüssen in größeren Wohneinheiten, die sie bisher auf Jahrzehnte hin vertraglich sicher hatten, zahlreiche von den Wohnungen gekündigt werden. Denn mit der Abschaffung des Nebenkostenprivileg können Mieter dann auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt für ihren Fernsehempfang zu zahlen.
Die Mieter, die aber gerne weiter mit Kabelanschluss zählen möchten, sollen sich keine Sorgen machen: Realistisch gesehen wird sich der Kabelanschluss zwar leicht verteuern, aber diese Erhöhung wird sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale im Bereich von maximal 2 bis 3 Euro pro Monat bewegen.
Noch Fragen zum Thema Kabelanschluss und Gemeinschaftsantenne in der Nebenkostenabrechnung?
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.
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Warum sollte man jede Nebenkostenabrechnung prüfen lassen?
Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden.
Jeder zweite Abrechnung für die Nebenkosten enthält Fehler.
Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen, tauchen in manchen Betriebskostenabrechnungen auch sogenannte nicht umlagefähige Nebenkosten auf, die eigentlich nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürften. Hier ist ein waches Auge gefragt!
Fehler in der Betriebskostenabrechnung auf Kosten der Mieter
Nicht immer muss man böse Absicht unterstellen, wenn sich der Fehlerteufel eingeschlichen hat. Aber Fehler können teuer werden. Mietrechtsexperten gehen davon aus, dass etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft ist. Je nach Größe der Wohnung können dabei ohne weiteres mehrere hundert Euro zusammenkommen, die Mieter fälschlich zu viel bezahlen.
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4: Keine Rechtsauskunft ohne Handlungsempfehlung: Unsere Partneranwälte klären Sie nicht nur kompetent über die Rechtslage auf, sondern sind auch Experten, wenn es darum geht, Konflikte mit Hausverwaltung und Vermieter im Interesse von Mietenden schnell zu lösen.
So geht Ihr Partneranwalt bei der Nebenkostenprüfung vor:
„Es gibt bestimmte Klassiker, auf die die meisten Fehler in Nebenkostenabrechnungen zurückgehen,“ sagt Gabriel Fischer, Fachanwalt für Mietrecht und Partneranwalt bei MieterEngel.
Unsere Partnerinnen und Partner schauen daher unter anderem auf die folgenden Punkte:
1: Es wird analysiert, ob alle in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Positionen (z. B: „Abwasser“ oder „Hausmeister“) zulässig und umlagefähig sind und d.h. vom Mieter auch wirklich bezahlt werden müssen.
2: Anhand von Vergleichswerten wird berechnet, ob Kosten für einzelnen Position deutlich überdurchschnittlich sind und die Position und die Belege genauer geprüft werden sollten.
3: Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zukommen zu lassen. Wird die Frist überschritten, müssen z. B. Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden. Der MieterEngel Algorithmus gleich das Datum des Schreibens mit dem Abrechnungsjahr ab.
4: Die vom Mieter geleisteten monatlichen Vorauszahlungen („Abschlag“) müssen auf der Nebenkostenabrechnung dokumentiert sein. Der Partneranwalt schaut nach, ob diese formelle Anforderung eingehalten ist. Falls nicht, kann der Mieter eine Korrektur verlangen.
5: Es wird ein Plausibilitätscheck bezüglich der angewandten Verteilerschlüssel durchgeführt und analysiert, ob die Gesamtkosten und anteiligen Kosten transparent aufgeschlüsselt sind.
6: Es wird analysiert, ob der vom Vermieter auf der Nebenkostenabrechnung angegebene Nutzungszeitraum mit der vom Mieter angegeben Wohndauer übereinstimmt. Ein Mieter muss grundsätzlich nur die Kosten für den Zeitraum tragen, in welchem das Mietverhältnis besteht.“
Im Ergebnis erhalten Sie einen Bericht, der den neuen Betrag ausweist. Ist der Fehler zu Ihrem nachteil emphielt der Anwalt, wie Sie Hausverwaltung oder Vermieter dazu kontaktieren sollten. Ist der Fehler zu Ihren Gunsten, ändert sich nichts.
Basierend auf dem Prüfungsergebnis erteilt Ihr Partneranwalt Ihnen eine klare Handlungsempfehlung. Sie können den Prüfbericht Ihrem Vermieter als Beweis vorlegen.
Ist das Problem damit gelöst?
In den allermeisten Fällen ja. Sollte man tiefere Zweifel an den Kosten haben, kann man eine Belege einsicht fordern.
Belegeinsicht zur Nebenkostenabrechnung fordern.
Falls Sie in der Abrechnung Zahlen finden, die Ihnen ungewöhnlich vorkommen, haben Sie außerdem das Recht alle Belege zu prüfen, die der Vermieter zur Abrechnung herangezogen hat. Unsere Partneranwälte können auch hier unterstützen, Sie nehmen alle Kostenpositionen unter die Lupe und fassen das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfungsbericht für Sie zusammen.
Ihr Vorteil: benötigen Sie in Zukunft erneut Beratung, sprechen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft immer mit dem gleichen Anwalt oder der gleichen Anwältin. Er oder Sie kennt auch die Vorgeschichte und kann Sie optimal für Ihren Fall beraten.
Was Sie brauchen um MieterEngel zu nutzen:
- Mitglied werden können Sie direkt über den Browser, Ihr Smartphone oder auch per Anruf online direkt am Telefon. Sie werden als Mitglied von unserem Team direkt aufgenommen. Zahlung erfolgt dann per SEPA Lastschrift. Unsere Mitgliedschaften sind Jahresbeitrage von 89 €-149 €.
- Dokumente und Mietvertrag müssen zu jeder Beratung vorliegen. Sie können diese mit dem Handy abfotografieren, oder im Portal als PDF hochladen.
- Für Telefonische Beratungen, vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin und Ihr persönlicher Partneranwalt ruft Sie zum verabredeten Zeitpunkt an. Beratung die in die Zeit passt!
Ihre Vorteile bei einer Prüfung der Abrechnung durch einen MieterEngel Partneranwalt:
- Antwort meist innerhalb von nur 48 Stunden
- Rechtskräftiger Prüfbericht, der Fehler in der Rechnung ausweist und neue höhe benennt
- Klare Handlungsempfehlung und unterstützung die Korrektur zu erreichen.
- Zukünftige Absicherung – Sollten Sie noch einmal Probleme mit Ihrem Vermieter haben, sind Sie mit einer Mitgliedschaft jederzeit abgesichert.