5 kuriose Kündigungsgründe von Vermietern

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Von Maritta Seitz

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Lese in diesem Ratgeber:

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Wo Mieter und Vermieter aufeinandertreffen, kommt es immer wieder zu Streit. Eskaliert ein Konflikt endgültig, liegt beim Mieter danach häufig die Kündigung im Briefkasten. Oft geht es bei Mietstreitereien um Zahlen. Geld, Fristen, Abrechnungen – alles eher trockene Angelegenheiten. Manchmal sind es jedoch auch hoch emotionale Gründe, die das Tischtuch zwischen den Mietparteien zerschneiden und den Vermieter zur Kündigung treiben.

Das deutsche Mietrecht jedoch schützt Mieter vor der willkürlichen Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Persönliche Ressentiments werden vom Gesetz nicht als Kündigungsgrund anerkannt. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur möglich bei Eigenbedarf, seltener aus wirtschaftlichen Gründen und, wenn der Mieter eine schwere Vertragsverletzung begeht, die das Mietverhältnis für den Vermieter unzumutbar macht. Was Vermietern zugemutet werden kann, müssen am Ende oft Richter entscheiden.

Wir stellen fünf kuriose Kündigungsgründe vor.


Fall #1: Vor die Tür gesetzt

In Koblenz ereignete sich ein Fall, wie aus einem Zeichentrickfilm. Den Streit mit seiner lästigen Vermieterin beendete ein Mieter kurzer Hand damit, dass er sie hochhob und buchstäblich auf die Straße setzte. Der Streit der beiden hatte sich an der Neugier der Vermieterin entzündet. Sie hatte mit dem Mieter einen Termin vereinbart, um die im Haus installierten Rauchmelder zu inspizieren. Kaum hatte die Vermieterin das Haus betreten, wollte sie jedoch neugierig auch alle Räume unter die Lupe nehmen. Der Mieter berief sich auf sein Hausrecht und bat die Dame zu gehen. Der Streit eskalierte mit bekanntem Ausgang.

Die Revanche der Vermieterin kam postwendend: Sie wollte nun ihrerseits den Mieter vor die Tür setzen. Der kuriose Kündigungsfall schaffte es bis vors oberste deutsche Gericht (Az. VIII ZR 289/13). Die roten Roben erklärten die Kündigung für ungültig: Zwar sei der Mieter bei der Verteidigung seines Hausrechts etwas zu weit gegangen, ein berechtigter Grund zur Beendigung des Mietverhältnisses lag in den Augen der BGH-Richter jedoch nicht vor.



Fall #2: Der Stromdiebstahl

Manche Vermieter sind kleinlich. Vor dem Landgericht Köln wurde der Fall einer Vermieterin verhandelt (Az. 222 C 359/15), die einem Mieter wegen Stromdiebstahls gekündigt hatte. Verständlicher Grund – möchte man meinen! Der Mieter hatte eine im Keller frei zugängliche Steckdose genutzt. Nicht jedoch, um so heimlich seine gesamte Wohnung zu versorgen, sondern lediglich, um gelegentlich eine Lampe oder den Staubsauger anzuschließen. Kein Grund zur Kündigung also, entschieden die Richter.


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Fall #3: Der Treppenklau

Auch in München entfachte sich der Streit zwischen Mieter und Vermieter an einem Diebstahl. Statt ein paar Volt, ging es in Bayern jedoch um eine tonnenschwere Außentreppe aus Eisen. Das Zweifamilienhaus bewohnten der Mieter im Erdgeschoss und die ehemalige Vermieterin im Obergeschoss. Der Hauseingang führte zur Wohnung des Mieters, die Vermieterwohnung war durch einen separaten Eingang über die Außentreppe zu erreichen. Als das Wohnhaus bei einer Zwangsversteigerung verkauft wurde, entfernte der Mieter die Eisentreppe und veräußerte sie für lachhafte 25 Euro, um dem neuen Vermieter den Zugang in die Vermieterwohnung unmöglich zu machen. Dem entstand stattdessen ein Schaden von mehr als 3000 Euro für eine neue Treppe. Die folgende Kündigung des diebischen Mieters war auch in den Augen der Münchner Amtsrichter mehr als nur angemessen (AZ. 424 C 13271/17).

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Fall #4: Der Briefterror

Das Recht auf eine mängelfreie Wohnung ist eine wichtige Sache. Wer pünktlich seine Miete bezahlt, kann vom Vermieter erwarten, dass Mängel in der Wohnung behoben werden. Dafür muss der Mieter den Vermieter zunächst auf den Mangel aufmerksam machen. Mit einer sogenannten Mängelrüge. Reparieren kann der Vermieter schließlich nur Schäden, über die er Bescheid weiß.

Vor dem Landgericht Bielefeld landete der Fall eines Mieters (Az. 41 C 1104/00), der seinen Vermieter mit penetranter Vehemenz über angebliche Wohnungsmängel informierte. Ganze 174 Mängelrügen schickte er seinem Vermieter innerhalb von nur 14 Wochen. Der sah seine letzte Chance auf Hausfrieden darin, den unzumutbaren Mieter zu kündigen. Unzumutbar fanden das Ganze auch die Richter und bestätigten die Kündigung des Vermieters.


Fall #5: Die Rache-E-Mail

Im Fall einer Mieterin, der es vor das Amtsgericht Gießen schaffte (AZ. 48 C 176/15), reichte eine einzige E-Mail, um eine Kündigung zu provozieren. Die Mieterin wohnte im selben Haus, wie der Vermieter mit seiner Ehefrau. Kurz nach ihrem Einzug begannen Vermieter und Mieterin ein Verhältnis. Nach rund einem Jahr wollte der Vermieter die Geliebte jedoch loswerden und verlangte ihren Auszug.

Doch so leicht ließ sich die Frau nicht abservieren. Statt auszuziehen schrieb sie unter falschem Namen eine E-Mail an die gehörnte Ehefrau und klärte sie über die Affäre auf. Die Täuschung flog auf woraufhin der Vermieter fristlos kündigte. Die Richter gaben ihm Recht, die Fortsetzung des Mietverhältnisses war nach Ende des Liebesverhältnisses unzumutbar.


Erste Hilfe bei Vermieterkündigung

Wer eine Kündigung vom Vermieter erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und sich dann schnellstmöglich rechtlichen Rat holen. Nicht jede Vermieterkündigung ist gültig! Die Kündigung vom Vermieter muss wichtige formelle Kritierien erfüllen und einen triftigen Kündigungsgrund angeben. Ein Anwalt für Mietrecht kann einschätzen, ob der Mieter wirklich ausziehen muss. Selbst wenn die Kündigung wirksam ist, kann der Anwalt weiterhelfen: Er kann den Mieter bei einem möglichen Härteeinwand unterstützen.

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