Kaputte Heizung – Mangel mit MieterEngel Partneranwälten prüfen lassen
In diesem Ratgeber finden Sie:
- Mangel selbst beheben
- Kaputte Heizung? Mangel richtig anzeigen
- Checkliste defekte Heizung
- Mietminderung bei kaputter Heizung
- Direkte Hilfe vom Partneranwalt bei defekter Heizung.
In Deutschland eine Wohnung ohne funktionierende Heizung zu mieten, hört sich absurd an. Während in Spanien oder Portugal die Heizung nicht zu den grundlegenden Sachen in einer Mietwohnung gehört, ist es für Mietende in Deutschland absolut notwendig. Wer könnte schon im Januar in Hamburg ohne Heizung in der Wohnung überleben?
Eine kaputte oder nur schlecht funktionierende Heizung ist ein klarer Mietmangel. Wenn sich der Vermieter nicht darum kümmert, den Heizungsausfall zu beheben, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die volle Miete muss nur für eine Wohnung bezahlt werden, in der alles, wie im Mietvertrag vereinbart, funktioniert – auch die Heizungsanlage.
Mangel selbst beheben
Wenn der Kessel stottert und hustet, kommt die Wärme nicht mehr in der Wohnung an. In diesem Fall muss die Heizung repariert werden. Wenn die Heizung kaputt geht, versucht man natürlich erstmal selbst darauf zu schauen. Kleinere Probleme kann man einfach selbst beseitigen. Doch nicht jedes Problem mit der Heizungsanlage kann nur ein Handwerker beheben. Bei ernsthaften Störungen ist aber unbedingt ein Heizungsfachmann zu kontaktieren.
Diese Reparaturen an der Heizung können Sie als Mieterin oder Mieter auch selbst vornehmen
Wenn der Heizkörper gluckert, die Ventile rauschen und die Wohnung kühler wirkt als sonst, ist es ein Indiz dafür, dass die Heizungsanlage defekt ist. Kleinigkeiten an der Anlage können auch ohne Fachmann repariert werden. Mit etwas handwerklichem Geschick können Sie folgende Probleme auch selbst beseitigen:
– falsche Einstellung der Heizungsregelung
– Klemmen der Thermostate am Heizkörper
– zu niedriger Systemdruck
– Luft im Heizsystem
Wenn die Heizung gerade zu Beginn der Heizperiode lästige Klopfgeräusche macht, oder nur teilweise warm wird, reicht es manchmal schon aus, die Heizkörper zu entlüften. Dafür benötigt man lediglich einen Entlüfterschlüssel und einen kleinen Eimer. Mehr dazu im Video hier.
Wenn einer dieser Probleme vorliegt, können Sie davon ausgehen, dass Sie es reparieren können. In allen anderen Fällen sollte ein Fachmann die Prüfung durchführen. Mieterinnen und Mieter sollten umgehend den Kontakt mit der Hausverwaltung aufnehmen. Der Vermieter und die Hausverwaltung sind verantwortlich dafür, die Reparaturarbeiten in Gang zu setzen.
Reparatur der Heizung selbst in Auftrag geben
Wenn ein kurzfristige Lösung gefragt wird, aber weder Vermieter noch Hausverwalter erreichbar sind, können sich Mieterinnen und Mieter Hilfe holen und für die Heizung notwendige Reparaturen auch selbst in Auftrag geben.
Auch, wenn man den Fachmann auszahlt, muss der Vermieter die Kosten übernehmen. Wichtig ist dabei, dass es sich dabei nur um sachbezogene Kosten handelt. Das bedeutet, wenn die Heizkörper nur undicht sind, dann dürfen die Mieter nicht den kompletten Austausch der Heizkörper veranlassen. Ist keine Reaktion vom Vermieter vorhanden oder weigert sich dieser, die Heizungsreparatur zu beauftragen, können die Mieter auf Mängelbeseitigung klagen.
Von einer Einbehaltung oder Kürzung der Miete ohne Absprache mit dem Vermieter wird dringend abgeraten. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Beitrag „Mietminderung beim Heizungsausfall“. Wann man wegen defekter Heizung auch auf eine Mietminderung Anspruch hat, lesen Sie hier.
Kaputte Heizung? Mängel richtig anzeigen
Mängel sollten stets zeitnah angezeigt werden, besonders wenn die Gefahr eines noch größeren Schadens besteht. Treten Schäden oder Mängel in der Mietwohnung auf, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter umgehend darüber zu informieren. Entsteht ein noch größerer Schaden dadurch, dass der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, ist er dem Vermieter gegenüber unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig. Das weiß auch MieterEngel Partnernanwalt Andreas Heise: “80% meiner Tätigkeit als Anwalt besteht zunächst einmal in der Ermittlung des Sachverhalts. Wenn der Sachverhalt klar ist, ist dessen rechtliche Bewertung relativ einfach.” Und ein Tipp von Tim Zirngast, Fachanwalt für Mietrecht lautet: “Wer vermutet, dass er aufgrund von Mängeln oder Ähnlichem eine Mietminderung herbeiführen kann, sollte die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Diese Notwendigkeit ist vom BGH zwar etwas aufgeweicht worden, kann aber nach wie vor zum Verlust der Rückforderungsansprüche führen, wenn man Fehler macht. Mein Tipp ist also, sich nicht darauf zu verlassen, was man von Verwandten, Bekannten oder durch Google erfahren hat, sondern das weitere Vorgehen und den konkreten Fall mit einem Anwalt zu besprechen.”
Checkliste defekte Heizung:
Heizkörper entlüften. Keine Verbesserung: Fachmann rufen.
Thermostatventil überprüfen. Ventilstift klemmt, lösen. Keine Verbesserung? Fachbetrieb kontaktieren.
Tank auffüllen. Heizung bleibt aus? Fachbetrieb anrufen.
Wasser nachfüllen. Heizung funktioniert dennoch nicht? Experten anrufen.
Vermieter kontaktieren – anschließend Fachhandwerker beauftragen oder vom Vermieter beauftragen lassen.
Angebot für neue Heizung einholen
Hilfe bei defekter Heizung als Mieter
Instandsetzungspflicht des Vermieter für Heizung
Den Vermieter trifft insbesondere die Instandsetzungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das bedeutet, der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache wiederherstellen, sofern die Mietsache einen Mangel aufweist, den der Mieter nicht zu vertreten hat, da durch ihn der vertragsgemäße Gebrauch nicht überschritten worden ist.
Mietminderung bei kaputter Heizung
Formal korrekt mindern.
Nur eine professionelle Prüfung der Situation kann rechtliche Klarheit bringen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen umfassend. Auch Regelungen in Ihrem Mietvertrag werden hierzu unter die Lupe genommen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Kündigung vermeiden.
Sie erhalten Auskunft über die korrekte Minderungshöhe und erfahren, wie Sie am besten bei der Mietminderung vorgehen. Mindern Sie Ihre Miete hingegen ohne anwaltliche Beratung um einen zu hohen Betrag, oder ohne dass eine Minderung gerechtfertigt wäre, kann Ihr Vermieter Sie auf Zahlung verklagen. Es droht somit ein gerichtlicher Prozess. Zudem berechtigt ihn dies zur (gegebenenfalls auch fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses. Mieter, die Mietminderungen auf eigene Faust durchsetzen, verursachen nicht selten einen größeren Schaden als zuvor. Mit Hilfe unserer Partneranwälte können Sie Ihre Miete sicher mindern.
Direkte Hilfe vom Partneranwalt.
Eine rechtliche Beratung kann sehr teuer werden: Anwälte verlangen für eine Erstberatung teils 200 bis 300 Euro, ohne, dass eine Klärung des Sachverhalts garantiert ist. Weitere Beratungstermine kosten Zeit, Geld und Nerven. Über MieterEngel erhalten Sie Ihren persönlichen Partneranwalt für Mietrecht.
Anwaltliche Prüfung
Ihm Rahmen einer außergerichtlichen Beratung kann er oder sie beurteilen, wie die rechtliche Lage ist, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Mietminderung zusteht und wie Sie am Besten vorgehen.
Telefonische oder schriftliche Beratung
Zu einem Problem mit der Heizung und zu allen anderen Problemen berät Sie Ihr Anwalt über das MieterEngel Portal oder zu einem vereinbarten Telefontermin. Als Mitglied haben Sie 24 Stunden am Tag Zugang zu Ihrem Konto. Hier können können Sie jederzeit eine Frage stellen. Sie haben dann die Möglichkeit eine schriftliche Antwort oder einen Telefontermin zu vereinbaren. Nachdem Sie alle Dokumente hochgeladen haben, prüft unser Team diese auf Vollständigkeit und Leserlichkeit. Ist alles bereit, ruft Ihr Anwalt Sie zum minutengenauen Termin auf Ihrem Handy an.
Persönlicher Partner für Rückfragen
Es berät Sie stets der gleiche Anwalt zu allen Mietproblemen. Hat die Hausverwaltung auf die Anzeige des Mangel gar nicht reagiert? Egal ob Sie eine Rückfrage oder ein neues Problem haben, Sie können jederzeit eine Frage an Ihren Anwalt schicken. Einloggen können Sie sich in das Portal über den Internetbrowser auf Ihrem Rechner oder dem Smartphone. So bekommen Sie Rechtsberatung bequem vom Sofa aus.
Über die verschiedenen MieterEngel Mitgliedschafts-Pakete erhalten Mietende Beratung von unseren ausgesuchten Partneranwältinnen und -anwälten.
So funktioniert Beratung mit MieterEngel Partneranwälten
Bei Wohnungsübergabe war noch alles in Ordnung. Doch schon mit dem einsetzen der kälteren Temperaturen stellt man fest: Defekte Heizung! Mit MieterEngel sind Sie nicht allein.
Unser Versprechen an Sie:
1: Wir sind erreichbar – gehen Sie Ihr Problem noch heute an!
Bei uns gibt es kein Warten auf Termine. Für die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie sich rund um die Uhr direkt online anmelden, Ihre Rechnung hochladen oder abfotografieren und schon in meiste 48 Stunden erhalten Sie einen Prüfbericht und Gewissheit.
2: Digitales Sekretariat – menschlicher Kundenservice
Bei uns bekommen Sie das Beste von beidem: Ein nutzerfreundliches Online Portal, in dem Sie in wenigen Minuten Ihre Frage stellen, Ihre Dokumente hochladen und eine Anfrage an einen Anwalt senden können. Gleichzeitig, wird jede Anfrage von einem Mitarbeiter geprüft. Wir prüfen im Hintergrund ob Dokumente leserlich sind und leiten Ihrer Unterlagen weiter. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Prüfbericht.
Sie haben Fragen, oder ein zusätzliches Mietproblem, kein Problem, Sie erreichen unser Team montags bis Samstag unter 0049(0)30 5557 1887.
3: Ausgewählte Partneranwälte: MieterEngel wählt Partneranwälte mit besonderer Sorgfalt aus. Alle unserer Anwälte haben mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Mietrecht. Dazu haben 85 % der derzeit unter Vertrag stehenden Partneranwälte einen Doktortitel und 80 % sind Fachanwälte für Mietrecht.
4: Keine Rechtsauskunft ohne Handlungsempfehlung: Unsere Partneranwälte klären Sie nicht nur kompetent über die Rechtslage auf, sondern sind auch Experten, wenn es darum geht, Konflikte mit Hausverwaltung und Vermieter im Interesse von Mietenden schnell zu lösen.
Was Sie brauchen um MieterEngel zu nutzen:
- Mitglied werden können Sie direkt über den Browser, Ihr Smartphone oder auch per Anruf online direkt am Telefon. Sie werden als Mitglied von unserem Team direkt aufgenommen. Zahlung erfolgt dann per SEPA Lastschrift. Unsere Mitgliedschaften sind Jahresbeitrage von 89 €-149 €.
- Dokumente und Mietvertrag müssen zu jeder Beratung vorliegen. Sie können diese mit dem Handy abfotografieren, oder im Portal als PDF hochladen.
- Für Telefonische Beratungen, vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin und Ihr persönlicher Partneranwalt ruft Sie zum verabredeten Zeitpunkt an. Beratung die in die Zeit passt!
Ihre Vorteile bei einer Prüfung der Abrechnung durch einen MieterEngel Partneranwalt:
- Antwort meist innerhalb von nur 48 Stunden
- Rechtskräftiger Prüfbericht, der Fehler in der Rechnung ausweist und neue höhe benennt
- Klare Handlungsempfehlung und unterstützung die Korrektur zu erreichen.
- Zukünftige Absicherung – Sollten Sie noch einmal Probleme mit Ihrem Vermieter haben, sind Sie mit einer Mitgliedschaft jederzeit abgesichert.
Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos.