Sperrmüll

Im Mietrecht bezeichnet der Begriff „Sperrmüll“ in der Regel große oder sperrige Gegenstände, die nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden können. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder Fahrräder.

Wenn Mieter große Gegenstände entsorgen möchten, die nicht in die Mülltonne passen, müssen sie in der Regel eine Sperrmüllabfuhr beantragen. Die Sperrmüllabfuhr ist in der Regel kostenpflichtig und kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass Mieter nicht einfach große Gegenstände auf dem Gehweg oder im Hausflur abstellen dürfen, da dies eine Belästigung für andere Mieter oder Anwohner darstellen kann. Außerdem kann dies zu einem Verstoß gegen die Hausordnung oder gegen lokale Verordnungen führen.

Mieter sollten sich daher immer an die Vorschriften für die Entsorgung von Sperrmüll halten und gegebenenfalls den Vermieter oder die Stadtverwaltung um Rat fragen.

Ein Mieter sollte bei Sperrmüll folgende Punkte beachten:

  1. Genehmigung einholen: Bevor der Mieter seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, sollte er sicherstellen, dass er die Genehmigung des Vermieters oder der zuständigen Stadtverwaltung hat. In vielen Städten muss der Mieter eine Abholung beantragen und eine Gebühr bezahlen.

  2. Zeitpunkt der Abholung: Der Mieter sollte sich über den Zeitpunkt der Sperrmüllabholung informieren, um sicherzustellen, dass er den Müll nicht zu früh oder zu spät auf die Straße stellt.

  3. Richtiges Verpacken: Der Sperrmüll sollte so verpackt werden, dass er keinen Schaden verursacht oder zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer wird. Zum Beispiel sollten Glas- oder Metallgegenstände gut verpackt sein, um Verletzungen oder Schäden zu vermeiden.

  4. Keine Gefahrenstoffe: Der Mieter sollte sicherstellen, dass er keine gefährlichen oder verbotenen Materialien wie Batterien, Chemikalien oder Asbest auf die Straße stellt, da dies nicht nur gefährlich ist, sondern auch illegal sein kann.

  5. Gemeinschaftsräume frei halten: Der Mieter sollte auch sicherstellen, dass er keine Gegenstände in den gemeinschaftlichen Räumen des Wohngebäudes ablegt, da dies gegen die Hausordnung verstoßen kann und zu einem Ärgernis für andere Mieter führen kann.

Indem der Mieter diese Punkte beachtet, kann er sicherstellen, dass er seinen Sperrmüll ordnungsgemäß entsorgt und keine Unannehmlichkeiten für sich oder andere verursacht.

Was genau in den Sperrmüll gehört, kann von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. In der Regel dürfen aber folgende Gegenstände in den Sperrmüll:

  1. Möbel: Sofas, Tische, Schränke, Betten, Matratzen und andere Möbelstücke.
  2. Elektrogeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer und andere elektronische Geräte.
  3. Große Haushaltsgegenstände: Fahrräder, Kinderwagen, Sportgeräte, Gartenmöbel und Ähnliches.
  4. Baumaterialien: Türen, Fenster, Zäune, Holz, Fliesen und andere Baumaterialien.
  5. Hausrat: Teppiche, Vorhänge, Kleidung und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Gegenstände automatisch in den Sperrmüll gehören. Gefährliche oder verbotene Gegenstände wie Chemikalien, Batterien, Asbest oder andere gefährliche Abfälle müssen auf andere Weise entsorgt werden, da sie eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen können.

In jedem Fall sollte man sich vor der Entsorgung von Sperrmüll bei der örtlichen Stadtverwaltung oder beim Vermieter über die genauen Vorschriften und Abholtermine informieren, um sicherzustellen, dass die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt.

 

 


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