Ortsübliche Miete

Die ortsübliche Miete spielt bei der Mieterhöhung eine große Rolle. Zur Mieterhöhung kann der Mietvertrag besondere Regelungen vorsehen. Ist das jedoch nicht der Fall, hat der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Die ortsübliche Miete ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt außerdem von der Ausstattung und Beschaffenheit der Mietwohnung ab. Die genaue Höhe der ortsüblichen Miete kann dem Mietspiegel entnommen werden oder durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden.




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