Kleintierhaltung
Für Kleintiere braucht der Mieter keine Genehmigung des Vermieters. Die Haltung von Kleintieren darf auch nicht im Mietvertrag verboten werden. Zu den Kleintieren gehören: Ziervögel, Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wühlmäuse, Ratten und Schildkröten. Frettchen sind aufgrund ihres starken Geruchs ausnahmsweise genehmigungsbedürftig. Der Vermieter darf jedoch einschreiten und Beschränkungen aufstellen, soweit im Verhältnis zur Wohnungsgröße die Anzahl der Kleintiere ungewöhnlich hoch ist.
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