Hundehaltung
Die Haltung von Hunden darf der Vermieter bei berechtigten Gründen verbieten. Ein pauschales Verbot im Mietvertrag ist hingegen unwirksam. Vielmehr muss im Einzelfall abgewägt werden, welche Interessen überwiegen. Entscheidende Kriterien sind vor allem: Rasse und Größe des Tieres, Anzahl der Tiere, soziales Umfeld der Mietwohnung sowie seine bisherige Handhabung der Tierhaltung (Gleichbehandlung aller Mieter).
Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Frag jetzt unsere Partneranwälte um Rat.