Fälligkeit der Miete

Unter Fälligkeit der Miete versteht man den Zeitpunkt, zu dem der Mieter verpflichtet ist, die vereinbarte Miete an den Vermieter zu zahlen. Die Fälligkeit der Miete ist im Mietvertrag geregelt und hängt in der Regel vom Zeitpunkt der Übernahme der Mietwohnung ab.

In den meisten Fällen ist die Miete monatlich im Voraus zu zahlen, das heißt, die Zahlung ist spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats fällig. Zum Beispiel ist die Miete für den Monat März spätestens am 3. März fällig.

Es ist jedoch auch möglich, dass im Mietvertrag abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart sind, zum Beispiel eine Zahlung im Voraus für mehrere Monate oder eine Zahlung am Ende des Monats.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fälligkeit der Miete eine vertragliche Vereinbarung darstellt und somit verbindlich ist. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, kann der Vermieter unter Umständen rechtliche Schritte einleiten, um die ausstehenden Zahlungen einzufordern oder das Mietverhältnis zu kündigen.

Wenn ein Mieter seine Miete nicht zahlt, gerät er in Zahlungsverzug und der Vermieter hat das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, um die ausstehenden Zahlungen einzufordern.

Zunächst sollte der Vermieter den Mieter schriftlich zur Zahlung auffordern und ihm eine Frist setzen, innerhalb derer die Miete beglichen werden muss. Kommt der Mieter auch nach Ablauf der Frist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Vermieter eine Mahnung aussprechen und weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mögliche rechtliche Schritte, die ein Vermieter einleiten kann, sind:

  • Mahnverfahren: Der Vermieter kann ein Mahnverfahren bei einem Gericht einleiten, um die ausstehenden Zahlungen gerichtlich einzufordern.

  • Klage auf Räumung: Wenn der Mieter seine Miete über einen längeren Zeitraum nicht zahlt, kann der Vermieter eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung einreichen.

  • fristlose Kündigung: Wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch fristlos kündigen. Dafür müssen allerdings schwerwiegende Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Zahlungsunfähigkeit des Mieters.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vermieter nicht eigenmächtig handeln und den Mieter ohne vorherige Mahnung oder gerichtliche Entscheidung vor die Tür setzen darf. In jedem Fall sollte der Mieter versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter zu erzielen und die ausstehenden Zahlungen möglichst schnell zu begleichen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wer seine Miete wiederholt zu spät zahlt, riskiert eine Kündigung!
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