Besichtigungsrecht

Der Vermieter hat nur in Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht für die Wohnung der Mieter. Solche Ausnahmefälle liegen zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter Modernisierungen oder den Verkauf plant und im Zuge dessen, eine Begutachtung der Räume notwendig wird. Hierzu darf er auch Architekten, Handwerker oder im Falle eines Verkaufes Kaufinteressenten mitbringen. Jedoch muss der Vermieter die geplante Besichtigung dem Mieter rechtzeitig mitteilen und bei wiederkehrenden Besichtigungen muss jeweils ein angemessener zeitlicher Abstand zwischen den Terminen eingehalten werden.


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