Baulärm
Für die Frage, welche Rechte Mieter bei Baulärm haben, ist die Ursache des Lärms entscheidend. Es kann sich um Baumaßnahmen des Vermieters handeln, um Arbeiten von Nachbarn oder um Baustellen Dritter außerhalb des Wohngrundstücks handeln. In den ersten beiden genannten Fällen kommt eine Mietminderung dann in Betracht, wenn der Mieter durch die Bauarbeiten nicht unerheblich beeinträchtigt wird. Kommen die Beeinträchtigungen von außen, ist die Rechtslage komplizierter. Hier ist darauf abzustellen, ob der Mieter bei Einzug in die Wohnung mit einer Baustelle in der Umgebung rechnen musste. Lesen Sie dazu unseren ausführlichen Artikel über Baulärm.
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