Rückgabe der Wohnung

Unter „Rückgabe der Wohnung“ versteht man im Mietrecht den Vorgang, bei dem der Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückgibt. Dies ist üblicherweise am Ende der Mietzeit oder nach einer Kündigung der Fall.

Bei der Rückgabe der Wohnung hat der Mieter die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zurückzugeben, also beispielsweise gründlich zu reinigen und eventuelle Schäden zu reparieren. Der Vermieter kann bei der Rückgabe der Wohnung eine sogenannte „Rücknahmeprotokoll“ erstellen, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird.

Wenn die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben wird, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen, sofern keine offenen Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen. Wenn der Vermieter jedoch Schäden oder Verschmutzungen feststellt, kann er entsprechende Kosten einbehalten oder den Mieter zur Reparatur auffordern.

Es ist wichtig, dass der Mieter bei der Rückgabe der Wohnung alle notwendigen Schritte und Fristen einhält, um rechtliche Konsequenzen oder unnötige Kosten zu vermeiden. Hierzu gehört auch die pünktliche Übergabe der Wohnungsschlüssel an den Vermieter.

Bei dem Thema „Rückgabe der Wohnung“ gibt es einige Punkte, die Mieter beachten sollten, um rechtliche Konsequenzen oder unnötige Kosten zu vermeiden:

  1. Kündigungsfrist: Vor der Rückgabe der Wohnung muss der Mieter die Kündigungsfrist einhalten. Diese ist in der Regel im Mietvertrag festgelegt.

  2. Zustand der Wohnung: Der Mieter hat die Pflicht, die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört beispielsweise das Entfernen von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, die Reinigung der Wohnung und das Beheben von Schäden. Der Zustand der Wohnung sollte dem ursprünglichen Zustand entsprechen, in dem sie bei Mietbeginn übergeben wurde.

  3. Rücknahmeprotokoll: Es empfiehlt sich, bei der Rückgabe der Wohnung ein Rücknahmeprotokoll anzufertigen. In diesem werden der Zustand der Wohnung sowie eventuelle Schäden dokumentiert. Der Mieter sollte das Protokoll sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Nachbesserungen oder Ergänzungen verlangen.

  4. Übergabe der Schlüssel: Der Mieter ist verpflichtet, alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel zurückzugeben. Die Schlüsselübergabe sollte schriftlich dokumentiert werden.

  5. Kautionsrückzahlung: Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückgabe der Wohnung zurückzuzahlen. Wenn der Vermieter jedoch Schäden oder Verschmutzungen feststellt, kann er entsprechende Kosten einbehalten oder den Mieter zur Reparatur auffordern.

  6. Mängelanzeige: Der Mieter sollte eventuelle Mängel oder Schäden der Wohnung bereits vor der Rückgabe dem Vermieter melden. So hat der Vermieter die Möglichkeit, die Schäden zu beheben oder den Mieter aufzufordern, dies selbst zu tun.

Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen zur Rückgabe der Wohnung im Mietvertrag oder bei Bedarf beim Vermieter zu informieren und alle Fristen und Anforderungen sorgfältig einzuhalten.


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