Mündliche Kündigung – Kann der Mietvertrag mündlich gekündigt werden?
Mündliche Mietverträge sind möglich: Mieter und Vermieter können auch ohne Papierkram einen Vertrag schließen. Wie verhält es sich jedoch, wenn der Mieter ausziehen möchte, oder der Vermieter den Mieter loswerden will? Gerade im Streit fallen schnell Sätze wie „Dann ziehe ich eben aus!“ oder „Ich will, dass Sie endlich umziehen!“. Doch ist eine mündliche Kündigung der Wohnung rechtsgültig?
Die Antwort auf diese Frage ist knapp: Nein. Während die Vermietung der Wohnung, mit Ausnahme von Zeitmietverträgen, mündlich geregelt werden kann, bedarf die Kündigung der Wohnung der Schriftform (§568 BGB). Schriftform im Gesetzessinn meint mehr, als nur „schriftlich“: Die Schriftform ist nur dann erfüllt, wenn ein Papierdokument im Original vorliegt, das eigenhändig unterschrieben wurde. Umfasst das Dokument mehrere Seiten, müssen sie eine Einheit bilden – beispielsweise indem sie zusammengetackert werden.
Eine Kündigung per Fax, SMS, E-Mail oder Telegramm ist also genauso wenig möglich, wie eine Wohnungskündigung per Telefonanruf. Die Kündigung des Mietvertrags ist darüber hinaus nur wirksam, wenn sie von allen Vermietern an alle Mieter, oder umgekehrt, gerichtet ist. Wer vor langer Zeit einen Mietvertrag zusammen mit einem Mitbewohner abgeschlossen hat, benötigt bei der Kündigung deshalb das Autogramm des ehemaligen Mitbewohners, auch, wenn dieser schon lange ausgezogen ist.
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Wie kündige ich also richtig?
Wie schon erwähnt, Mieter müssen ihren Vermieter schriftlich über die Kündigung des Mietvertrags informieren. Die Kündigung muss eigenhändig von allen Mietern unterschrieben werden. Sie muss sie auch an alle Vermieter gerichtet sein. Im Gegensatz zum Vermieter, müssen Mieter bei der Kündigung der Wohnung keinen Kündigungsgrund angeben.
Für die Kündigung deines Mietvertrags kannst du unsere kostenlosen Muster verwenden. Wir haben eine Vorlage für eine fristlose Kündigung und eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung der Mietwohnung für dich vorbereitet. Die Musterschreiben kannst du im Word-Format downloaden, am PC mit deinen persönlichen Angaben ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an deinen Vermieter senden. So einfach geht’s!
Beachte auch, dass nur wenn der Vermieter deine Kündigung pünktlich erhält (3 Monate ist die gesetzliche Kündigungsfrist), kannst du rechtzeitig ausziehen. Falls du fristlos kündigen willst, findest du hier ausführliche Info dazu.
Mietvertrag mündlich abschließen – so funktioniert’s
Das wichtigste zuerst: Ein mündlicher Mietvertrag ist nur im Fall von unbefristeter Vermietung möglich. Beide Parteien müssen hinsichtlich Mietobjekt, Beginn des Mietverhältnisses und Miete einig sind. Voraussetzung ist, dass beide Vertragspartner den Vertrag miteinander eingehen wollen. Der Vertrag ist gültig, sobald es zur Annahmeerklärung gekommen ist, das heißt eine der Parteien hat das Angebot von der anderen angenommen. Dennoch spricht der Faktor der Beweisbarkeit stark für einen schriftlich festgehaltenen Mietvertrag, zur Sicherheit von beiden Seiten. Nichtsdestotrotz müssen auch bei einem mündlichen Vertrag einige Formalitäten beachtet werden. So müssen die Vertragspartner und das Mietobjekt klar definiert sein, der Tag des Einzugs und die Mietdauer muss festgelegt werden, und die Miethöhe muss von Mieter und Vermieter einvernehmlich bestimmt werden.
Auch wenn es theoretisch möglich ist, einen Mietvertrag mündlich abzuschließen, raten wir stark davon ab.
Unterstützung bei der Kündigung des Mietvertrags
Egal, ob du kündigen willst, oder eine Kündigung erhalten hast – ein Kündigungsschreiben muss bestimmte formelle Vorgaben erfüllen und die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Ein Anwalt für Mietrecht kann für dich prüfen, ob die Kündigung wirksam ist.
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