Schimmelproblem mit MieterEngel Partneranwälten prüfen lassen


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In diesem Ratgeber finden Sie:

Schimmel in der Wohnung?
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Ob in den Fugen im Bad, an der Außenwand, hinter der Heizung, an Fenstern oder sogar im Kinder- oder Schlafzimmer: Schimmel ist ein unliebsamer Mitbewohner. Doch wie kann Mieterschutz im Fall von Schimmelbefall helfen? Wir erläutern, wie MieterEngel Partneranwälte helfen, den Mangel korrekt anzuzeigen, Konfliktfrei mit dem Vermieter zu kommunizieren und im Fall der Fälle die Miete korrekt zu mindern.

Schimmel selber bekämpfen.

Ein leichtes Schimmelproblem, was gerade in der kalten Jahreszeit gerne entsteht, lässt sich manchmal noch selbst beheben. Schimmel entsteht immer dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt und nicht mehr trocknet. Vielleicht kann man den Schimmel mit Hausmitteln entfernen und durch richtiges Lüften der erneuten Schimmelentwicklung vorbeugen.  

Hat sich der Schimmel erstmal festgesetzt, gilt es schnellstmöglich herauszufinden, was die Ursache des Schimmels ist. Denn sie entscheidet darüber, wer die Kosten für die Entfernung tragen muss.

Die häufigsten Fragen von MieterEngel Mitgliedern zu Schimmel:

Vor diesen offenen Fragen stehen Mietende bei Schimmelproblemen: 


  • Wer trägt die Kosten bei Schimmel in der Wohnung? 
  • Wie schnell muss Vermieter Schimmel entfernen? 
  • Wie viel Prozent kann ich Miete mindern bei Schimmel?
  • Wer zahlt, bei Schimmelbildung in der Wohnung?
  • Wer bezahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung?
  • Wie lange dauert es bis sich Schimmel an der Wand bildet?
  • Was gilt als korrektes Lüftungsverhalten in einer Mietwohnung?

Hilfe für Ihr Schimmelproblem 

Ermittlung der Schimmel Ursache – wer trägt die Schuld?

Haben Sie in Ihrer Wohnung Schimmelpilzbefall entdeckt, sollten Sie sich an Ihren Vermieter wenden. Lassen Sie sich jedoch nicht von der Taktik vieler Vermieter verunsichern, Ihnen die Schuld am Schimmel in die Schuhe schieben zu wollen. Manche Vermieter versuchen sich mit Vorwürfen aus der Verantwortung zu ziehen, um so die Kosten für die Schimmelbeseitigung auf den Mieter abzuwälzen.

Mängel richtig anzeigen

Mängel sollten stets zeitnah angezeigt werden, besonders wenn die Gefahr eines noch größeren Schadens besteht. Treten Schäden oder Mängel in der Mietwohnung auf, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter umgehend darüber zu informieren. Entsteht ein noch größerer Schaden dadurch, dass der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, ist er dem Vermieter gegenüber unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig. Letzteres gilt auch für Schäden, die der Mieter selbst verursacht hat. Gerade bei Schimmel geht der Streit oft darum herauszufinden, wer den Schimmel verursacht hat. Das weiß auch MieterEngel Partnernanwalt Andreas Heise: “80% meiner Tätigkeit als Anwalt besteht zunächst einmal in der Ermittlung des Sachverhalts. Wenn der gefürchtete schwarze Schatten im Badezimmer auftaucht, gilt es zu klären, was denn nun die wirklichen Ursachen des Schimmels sind. Wenn der Sachverhalt klar ist, ist dessen rechtliche Bewertung relativ einfach.” 

Wer trägt die Beweislast?

Entsteht in einer Mietwohnung Schimmel, wird zunächst vermutet, dass der Vermieter für dessen Entstehung verantwortlich ist. Er muss zunächst beweisen, dass die Ursache des Schimmels nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Also, dass der Schimmel nicht auf Grund eines Baumangels entstanden ist. Erst wenn ihm dies gelingt, ist es Ihre Aufgabe, Beweis zu erbringen. Sie müssen hier darlegen, dass Sie pflichtgemäß mit der Mietwohnung umgegangen sind, d.h. durch richtiges Heizen und Lüften einer Schimmelbildung entgegengewirkt haben. Hier können Sie auch mit Zeugen arbeiten.

Was sind Ursachen, die der Vermieter verschuldet hat?

Es gibt einen Reihe von Ursachen, die auch bei einem bestehenden Mietverhältnis unerwartet auftreten können, und deren Ursache auf Vermieterseite liegt. Deshalb lohnt es sich eine Expertenmeinung einzuholen. Zum Beispiel: Mangelhafte Gebäudeabdichtung des Hauses: Diese kann auch im Nachhinein durch eine nicht fachgerechte Sanierung des Hauses entstehen.Wasserschäden im Mauerwerk des Hauses, die nicht vom Mieter verursacht wurdenNeue Lüftungsbedingungen aufgrund einer baulichen Veränderung des Hauses wurden dem Mieter nicht mitgeteilt. Bei Neubauten bzw. Sanierungen enthalten die neuen Baumaterialien in der Regel viel Feuchtigkeit, welche besondere Lüftungsmaßnahmen erfordern. Darauf muss der Vermieter hinweisen. (LG Lübeck, WM 90, 202)

Mangel selbst beheben  

Wenn Sie Ihrem Vermieter einen Mangel anzeigen und ihm eine Frist zur Beseitigung setzen und er auch nach wiederholter Mahnung nicht handelt, können Sie den Mangel selbst beheben (lassen).

Die Kosten für die Mängelbeseitigung müssen dann zunächst Sie als Mieter tragen. Sie können die Erstattung der Kosten vom Mieter verlangen. Achten Sie jedoch bei diesem Vorgehen darauf nicht auf hohen Reparaturkosten sitzenzubleiben!

Instandsetzungspflicht Vermieter

Den Vermieter trifft insbesondere die Instandsetzungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Das bedeutet, der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache wiederherstellen, sofern die Mietsache einen Mangel aufweist, den der Mieter nicht zu vertreten hat, da durch ihn der vertragsgemäße Gebrauch nicht überschritten worden ist.

Mietminderung 

Formal korrekt mindern.

Liegt die Ursache des Schimmels beim Vermieter, kann die Miete gemindert werden. Doch welche Minderungshöhe ist angemessen? Urteile können eine Orientierung liefern. Aber nur eine Prüfung der Situation kann rechtliche Klarheit bringen. Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen umfassend. Auch Regelungen in Ihrem Mietvertrag werden hierzu unter die Lupe genommen und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. 

Kündigung vermeiden. 

Sie erhalten Auskunft über die korrekte Minderungshöhe und erfahren, wie Sie am besten bei der Mietminderung vorgehen. Mindern Sie Ihre Miete hingegen ohne anwaltliche Beratung um einen zu hohen Betrag, oder ohne dass eine Minderung gerechtfertigt wäre, kann Ihr Vermieter Sie auf Zahlung verklagen. Es droht somit ein gerichtlicher Prozess. Zudem berechtigt ihn dies zur (gegebenenfalls auch fristlosen) Kündigung des Mietverhältnisses. Mieter, die Mietminderungen auf eigene Faust durchsetzen, verursachen nicht selten einen größeren Schaden als zuvor. Mit Hilfe unserer Partneranwälte können Sie Ihre Miete sicher mindern. 

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Direkte Hilfe vom Partneranwalt bei Schimmelproblemen. 

Eine rechtliche Beratung kann sehr teuer werden: Anwälte verlangen für eine Erstberatung teils 200 bis 300 Euro, ohne, dass eine Klärung des Sachverhalts garantiert ist. Weitere Beratungstermine kosten Zeit, Geld und Nerven. Über MieterEngel erhalten Sie Ihren persönlichen Partneranwalt für Mietrecht. 

Anwaltliche Prüfung 

Ihm Rahmen einer außergerichtlichen Beratung kann er oder sie beurteilen, wie die rechtliche Lage ist, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Mietminderung zusteht und wie Sie am Besten vorgehen. 

Telefonische oder schriftliche Beratung  

Zu Ihrem Schimmelproblem und zu allen anderen Problemen berät Sie Ihr Anwalt über das MieterEngel Portal oder zu einem vereinbarten Telefontermin. Als Mitglied haben Sie 24 Stunden am Tag Zugang zu Ihrem Konto. Hier können können Sie jederzeit eine Frage stellen. Sie haben dann die Möglichkeit eine schriftliche Antwort oder einen Telefontermin zu vereinbaren. Nachdem Sie alle Dokumente hochgeladen haben, prüft unser Team diese auf Vollständigkeit und Leserlichkeit. Ist alles bereit, ruft Ihr Anwalt Sie zum minutengenauen Termin auf Ihrem Handy an. 

Persönlicher Partner für Rückfragen 

Es berät Sie stets der gleiche Anwalt zu allen Mietproblemen. Möchte der Vermieter Ihnen die Schuld für Schimmel in die Schuhe schieben? Oder hat die Hausverwaltung auf die Anzeige des Mangel gar nicht reagiert? Egal ob Sie eine Rückfrage oder ein neues Problem haben, Sie können jederzeit eine Frage an Ihren Anwalt schicken. Einloggen können Sie sich in das Portal über den Internetbrowser auf Ihrem Rechner oder dem Smartphone. So bekommen Sie Rechtsberatung bequem vom Sofa aus. 

Über die verschiedenen MieterEngel Mitgliedschafts-Pakete erhalten Mietende Beratung von unseren ausgesuchten Partneranwältinnen und -anwälten. 

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So funktioniert Beratung mit MieterEngel Partneranwälten

Bei Wohnungsübergabe war noch alles in Ordnung. Doch schon wenige Wochen nach Einzug entdecken Sie Schimmel an der Decke. Oder Sie haben bei der zur Energiekrise runter gedrehten Heizung Sorge, dass sich nun der Schimmel in Wohnräumen einrichtet. Mit MieterEngel sind Sie nicht allein. 

Unser Versprechen an Sie: 

1: Wir sind erreichbar – gehen Sie Ihr Problem noch heute an!

Bei uns gibt es kein Warten auf Termine. Für die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie sich rund um die Uhr direkt online anmelden, Ihre Rechnung hochladen oder abfotografieren und schon in meiste 48 Stunden erhalten Sie einen Prüfbericht und Gewissheit. 

2: Digitales Sekretariat – menschlicher Kundenservice

Bei uns bekommen Sie das Beste von beidem: Ein nutzerfreundliches Online Portal, in dem Sie in wenigen Minuten Ihre Frage stellen, Ihre Dokumente hochladen und eine Anfrage an einen Anwalt senden können. Gleichzeitig, wird jede Anfrage von einem Mitarbeiter geprüft. Wir prüfen im Hintergrund ob Dokumente leserlich sind und leiten Ihrer Unterlagen weiter. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Prüfbericht.

Sie haben Fragen, oder ein zusätzliches Mietproblem, kein Problem, Sie erreichen unser Team montags bis Samstag  unter 0049(0)30 5557 1887.

3: Ausgewählte Partneranwälte: MieterEngel wählt Partneranwälte mit besonderer Sorgfalt aus. Alle unserer Anwälte haben mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Mietrecht. Dazu haben 85 % der derzeit unter Vertrag stehenden Partneranwälte einen Doktortitel und 80 % sind Fachanwälte für Mietrecht.

4: Keine Rechtsauskunft ohne Handlungsempfehlung: Unsere Partneranwälte klären Sie nicht nur kompetent über die Rechtslage auf, sondern sind auch Experten, wenn es darum geht, Konflikte mit Hausverwaltung und Vermieter im Interesse von Mietenden schnell zu lösen.


Was Sie brauchen um MieterEngel zu nutzen:

  • Mitglied werden können Sie direkt über den Browser, Ihr Smartphone oder auch per Anruf online direkt am Telefon. Sie werden als Mitglied von unserem Team direkt aufgenommen. Zahlung erfolgt dann per SEPA Lastschrift. Unsere Mitgliedschaften sind Jahresbeitrage von 89 €-149 €.  
  • Dokumente und Mietvertrag müssen zu jeder Beratung vorliegen. Sie können diese mit dem Handy abfotografieren, oder im Portal als PDF hochladen. 
  • Für Telefonische Beratungen, vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin und Ihr persönlicher Partneranwalt ruft Sie zum verabredeten Zeitpunkt an. Beratung die in die Zeit passt!

Ihre Vorteile bei einer Prüfung der Abrechnung durch einen MieterEngel Partneranwalt:

  • Antwort meist innerhalb von nur 48 Stunden
  • Rechtskräftiger Prüfbericht, der Fehler in der Rechnung ausweist und neue höhe benennt
  • Klare Handlungsempfehlung und unterstützung die Korrektur zu erreichen. 
  • Zukünftige Absicherung – Sollten Sie noch einmal Probleme mit Ihrem Vermieter haben, sind Sie mit einer Mitgliedschaft jederzeit abgesichert. 

Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos. 

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