Muss bei Auszug renoviert werden? Warum es sich lohnt einen Anwalt zu fragen

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von Daria Krauzowicz

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Renovierungszeit! Darauf freuen sich nicht viele Mieter. Vor allem nicht, wenn sie kurz vor dem Auszug stehen und noch viele andere Sachen im Kopf haben. Aber muss bei Auszug wirklich renoviert werden? Wenn ja, muss man nur gründlich aufräumen oder gleich streichen und den Boden auswechseln? Was ist mit den 79 Bohrlöcher, die du inzwischen in den Wänden hast? Das ganze kann ziemlich überwältigend wirken.

Deswegen ist es auch nicht verkehrt, sich bei einem Anwalt beraten zu lassen, ob und inwieweit in deinem persönlichen Fall renoviert werden muss. Ein Fachmann kann deinen Mietvertrag sorgfältig prüfen und dich genau beraten, wie es wirklich mit der Renovierung aussieht. Unter Umständen kann dir diese Hilfe mehrere hundert Euro an Renovierungskosten ersparen, da nicht für alle Mieter eine Renovierungspflicht besteht oder die im Mietvertrag festgeschriebene Renovierungspflicht sogar ungültig ist.


Muss ich immer renovieren?

Die gute Nachrichten zuerst: Tatsächlich gibt es im Mietrecht keine gesetzliche Renovierungspflicht für Mieter. Das heißt, es muss nur renoviert werden, wenn die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist. Darüber hinaus ist entscheidend, ob du die Wohnung renoviert, teilrenoviert oder unrenoviert übernommen hast.

Die nicht so gute Nachricht ist, dass der Vermieter das Recht hat, die Instandhaltungspflicht zumindest teilweise auf dich als Mieter zu übertragen. Was das bedeutet? Das heißt, dass oft nur eine detaillierte Prüfung deines Mietvertrags Auskunft darüber geben kann, ob du die schönen Wände am Ende doch nicht streichen musst.



Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen sind kaum zu vermeiden

Es gibt keine Regelung, die besagt, dass der Mieter die Wohnung bei Auszug renovieren muss. Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen. Wenn in deinem Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel steht, kannst du nicht viel machen, außer tatsächlich zu renovieren. Allerdings sollen Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen tatsächlich schön und klein sein! Das heißt, die Arbeit sollte sich einfach mit Pinsel und Spachtel erledigen lassen. Es geht darum, die ganz normalen Gebrauchsspuren zu entfernen, die im Laufe der Jahre in deiner Wohnung entstanden sind. Parkett abschleifen und den Keller renovieren musst du aber wirklich nicht. Bohrlöcher müssen auch nicht immer beseitigt werden. Wir haben hier zusammengefasst, was tatsächlich zu den Schönheitsreparaturen zählt und was eben nicht.


Was kann ein Anwalt für mich und mein Renovierungsproblem tun?

Viele unserer Mitglieder haben sich bereits erfolgreich zum Renovierungsproblem beraten lassen. Deshalb lohnt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, bevor du zu Pinsel und Schraubenzieher greifst. Du musst bei einem Auszug nur dann renovieren, wenn die Renovierungsklausel in deinem Mietvertrag wirksam ist. Es gibt allerdings viele Fälle, in denen diese Klausel nicht gültig ist. Anwalt Steffan Schwerin rät dazu, vor allem ältere Mietverträge auf Klauseln prüfen zu lassen: „Gerade bei älteren Mietverträgen findet man auch oft eine Renovierungsklausel, die mittlerweile ungültig ist. Leider wissen das viele Mietende nicht. Hier liest man dann verschiedenes und ist verwirrt, was denn zu tun ist.“

Die MieterEngel-Partneranwälte können dir innerhalb von 48 Stunden sagen, ob du Schönheitsreparaturen durchführen musst oder nicht. Es lohnt sich sogar dann noch, wenn du schon renoviert hast! Falls die Klausel in deinem Mietvertrag ungültig war und die Renovierung weniger als sechs Monate zurückliegt, kannst du das Geld vom Vermieter zurückfordern. Unsere Partneranwälte unterstützen dich gerne bei allen notwendigen Schritten. Bevor du dich auf dem Weg in den Baumarkt machst, lass lieber deinen Mietvertrag zuverlässig prüfen!




Was, wenn ich einfach nicht renoviere?

Gute Frage! Falls du eine gültige Renovierungsklausel in deinem Mietvertrag hast und dann einfach ausziehst, ohne zu renovieren, kann das sehr unangenehme Folgen haben. Der Vermieter könnte sich in diesem Fall alle anfallenden Renovierungskosten einfach von dir zurückholen. Meistens passiert es dadurch, dass du deine Kaution nicht zurückbekommst. Eins ist sicher: es wird teuer.

In den meisten Mietverträgen ist festgelegt, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss. Das bedeutet, dass der Mieter grobe Verschmutzungen und Abfall entfernen muss. Manche Mietverträge verlangen jedoch auch, dass die Wohnung vor Rückgabe auf Hochglanz poliert wird – hier lohnt sich vor Auszug ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls die Rücksprache mit einem Mietrechtsexperten.


Mietrechtsschutz im digitalen Mieterschutzclub

Die Frage, in welchen Fällen du bei Auszug renovieren musst, ist ähnlich wie die philosophische Frage, nach dem “Sein oder Nichtsein”. Es lässt sich also nicht eindeutig beantworten. Es gibt kein neues Gesetz zum Thema Renovieren bei Auszug. Der Bundesgerichtshof hat jedoch in den letzten Jahren viele Grundsatzurteile gefällt, die zur Folge haben, dass Mieter bei Auszug nicht renovieren müssen, obwohl es im Mietvertrag steht. Es wurden viele Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt und Millionen Mieter müssen nicht renovieren. Gehörst du auch zu den Glückspilzen?