In der Regel sind Mieter verpflichtet, mit einer Frist von drei Monaten ihre Wohnung zu kündigen. Aber was, wenn ein früherer Auszug notwendig ist und man keine doppelte Miete zahlen möchte? Die Lösung könnte ein Nachmieter sein – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wie viele Nachmieter kann man vorschlagen? Darf man den Mietvertrag kündigen und dem Vermieter einfach einen Nachmieter vorschlagen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Der Mietvertrag ist ausschlaggebend. Fehlt im Mietvertrag eine Nachmieterklausel, hat der Mieter rechtlich keine Möglichkeit, das Mietverhältnis durch die Stellung eines Nachmieters vorzeitig zu beenden und die vereinbarte Kündigungsfrist zu verkürzen. Es gibt Ausnahmen: Ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters kann den Vermieter verpflichten, einen Nachmieter zu akzeptieren. Zu den Gründen zählen: Nachwuchs und Platzmangel, Pflegefall ohne eigenständiges Wohnen oder berufsbedingter Umzug.
Enthält der Mietvertrag eine gültige Nachmieterklausel, reicht es, wenn der Mieter nur einen potenziellen Nachmieter vorschlägt. Dieser Nachmieter muss jedoch die festgelegten Kriterien erfüllen: Er sollte sich in einer vergleichbaren Einkommensklasse wie der aktuelle Mieter befinden, um das Risiko eines Mietausfalls durch den Wechsel zu minimieren. Der Nachmieter muss die Wohnung oder das Haus zu gleichen Bedingungen wie sein Vorgänger übernehmen.
Auf Facebook und Twitter haben Sie die Möglichkeit, gezielt Ihren Freundes- und Bekanntenkreis zu fragen, ob jemand aktuell auf Wohnungssuche ist. Falls Sie niemanden persönlich kennen, können Sie in den zahlreichen Wohnungssuch-Gruppen in den sozialen Netzwerken oft geeignete Interessenten finden. Zudem sind Online-Portale wie ebay Kleinanzeigen, ImmobilienScout24 oder Immonet erstklassige Anlaufstellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sollten Sie keinen Nachmieter finden oder Ihr Vermieter die Suche lieber selbst übernehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung befristet zur Untermiete anzubieten. Beachten Sie jedoch, dass auch hierfür die grundsätzliche Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Wenn Sie den Mietvertrag vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden möchten, können Mieter und Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag abschließen. Ein Mietaufhebungsvertrag basiert auf einer gemeinsamen Vereinbarung. Alles Wichtige dazu finden Sie hier.