Darf ich einen Nachmieter vorschlagen? Wenn ja, wie geht das?

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von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Das Leben ist unvorhersehbar. Doch die Kündigungsfrist passt sich nicht so leicht an. Normalerweise müssen alle Mieter mit dreimonatigen Vorlauf die Wohnung kündigen. Was tun, wenn man aber doch früher ausziehen muss und keine Lust auf eine doppelte Miete hat? Einen Nachmieter vorzuschlagen kann helfen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wie und wann man einen richtigen Nachmieter vorschlagen kann, erfahren Sie hier.


Nachmieter vorschlagen – was ist erlaubt?

Hier gilt wie fast immer im Mietrecht: der Mietvertrag ist entscheidend. Enthält der Mietvertrag keine Nachmieterklausel, steht es dem Mieter rechtlich nicht zu, das Mietverhältnis durch das Stellen eines Nachmieters frühzeitig zu beenden und so die vereinbarte Kündigungsfrist zu verkürzen.

Es gibt aber einige Ausnahmen, zu denen es Sonderregelungen gibt: Neben der vertraglichen Vereinbarung kann auch ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ des Mieters den Vermieter dazu zwingen, einen geeigneten Nachmieter zu akzeptieren. Zu den triftigen Gründen zählen: ein Kind ist unterwegs und die Wohnung wird zu klein, der Mieter oder die Mieterin wird zum Pflegefall und kann nicht mehr selbständig wohnen, oder man wird beruflich dazu gezwungen den Wohnort zu wechseln.



Wie macht man das mit dem Nachmietervorschlag?

Bei einer wirksamen Nachmieterklausel im Mietvertrag muss der Mieter nicht wie häufig angenommen höchstens drei Kandidaten als Nachmieter vorschlagen, um seine Pflicht zu erfüllen. Ein potenzieller Ersatzmieter reicht bereits aus. Dieser muss allerdings die geltenden Anforderungen an einen Nachmieter erfüllen: Der Nachmieter muss in etwa derselben Einkommensklasse angehören wie der gegenwärtige Mieter, damit sich das Risiko eines Mietausfalls durch den Mieterwechsel nicht erhöht. Zudem ist der Ersatzmieter gezwungen, die Wohnung oder das Haus zu den gleichen Bedingungen anzumieten wie sein Vorgänger.


Wie geht man am besten vor, um einen Nachmieter zu finden?

Auf Facebook und Twitter können Sie in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis fragen, ob gerade jemand eine Wohnung sucht. Wenn Sie niemanden kennen, lässt sich oft in einer der vielen Gruppen für Wohnungssuche in den sozialen Netzwerken jemand Passendes finden. Auch die Online-Portale sind gut dazu geeignet, z.B. ebay Kleinanzeigen, ImmobilienScout24 oder Immonet. Mehr dazu finden Sie hier.


Untervermietung und Mietaufhebungsvertrag als Alternativen zum Nachmieter

Falls Sie keinen Nachmieter finden oder Ihr Vermieter lieber selbst suchen will, können Sie unter Umstände Ihre Wohnung befristet zur Untermiete anbieten. Allerdings muss auch hier der Vermieter grundsätzlich zustimmen. Mehr zum Thema Untermiete haben wir hier geschrieben.

Um einen Mietvertrag frühzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden, können Mieter und Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Im Gegensatz zur Kündigung, die von einer Mietpartei ausgesprochen wird, handelt es sich beim Mietaufhebungsvertrag um eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Alles was Sie zum Thema Mietaufhebungsvertrag wissen müssen, finden Sie hier.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

Wenn Sie aus dem Mietvertrag aussteigen möchten, können MieterEngel Partneranwälte Sie dabei unterstützen. Innerhalb kürzester Zeit können die Anwälte Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und Sie bei dem ganzen Vorgehen unterstützen. Die Beratung zum Thema Kündigung und allen anderen mietrechtlichen Themen ist in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.



Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos. 

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