Nachmieter suchen – Rechtslage und praktische Tipps

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von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Manchmal kann man den Auszug einfach nicht vermeiden. Doch auch wenn es im Leben viele unerwartete Veränderungen geben kann, sind die Mietverträge und Kündigungsfriste nicht wirklich flexibel. Einen Nachmieter zu suchen kann eine gute Option sein, um früher auszuziehen und die Miete nicht mehr zahlen zu müssen. Wie geht das aber? Kann der Vermieter Nein sagen? Wie macht man sich auf die Suche? Alle Fragen beantworten wir hier.


Die Rechtslage im Fall der Nachmietersuche

Hier muss man vor allem auf einen angenehmen Vermieter hoffen. Der Vermieter kann den Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen, wenn er mit einem guten Nachmieter versorgt ist. Doch es gibt auch Vermieter, die kein Verständnis zeigen wollen. Dann kann man nichts machen, gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Rein rechtlich ist der Vermieter nicht verpflichtet den Nachmieter früher zu akzeptieren. Hier kann man also nur optimistisch bleiben und versuchen alles so friedlich wie möglich zu gestalten.



Die Voraussetzungen an einen Nachmieter

Der Nachmieter kann nicht einfach so gewählt werden, er muss auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Zahlungsfähigkeit: der Nachmieter muss über die gleichen finanziellen und familiären Verhältnisse wie Sie verfügen.
  • Bereitschaft den Mietvertrag unter den gleichen Bedingungen zu akzeptieren.
  • Zumutbarkeit: der Nachmieter ist zumutbar und der Vermieter darf keine höheren Anforderungen als an den aktuellen Mieter stellen.

Sonderregelung bei der Nachmietersuche

Es gibt eine Sonderregelung im Mietrecht, die es möglich macht, einen Nachmieter zu finden und so früher aus dem Mietvertrag auszutreten. Grundlage hierfür ist der Grundsatz von Treu und Glauben i.S.d. § 242 BGB. Demnach können Mieterinnen und Mieter bei einem längerfristigen Mietvertrag (z. B. einem unbefristeten Mietvertrag) vorzeitig aus dem Vertrag austreten, wenn sie ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsaufhebung haben und eigenständig einen Nachmieter finden. Letzteres ist zwingend für diese Sonderregelung. Doch was ist ein berechtigtes Interesse und was nicht? Auch hierfür gibt es strikte Regelungen.

Mieterinnen und Mieter haben berechtigtes Interesse, wenn sie aufgrund einer Änderung der familiären Situations (wie Kinder kriegen oder Tod des Partners) eine größere oder kleine Wohnfläche benötigen. Wenn man von seiner Arbeitsstelle in eine andere Stadt versetzt wird oder aus beruflichen Gründen umziehen muss, oder wenn aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen oder aufgrund des Alters in ein Pflegeheim oder eine barrierefreie Wohnung umziehen muss, hat man Recht die Sonderregelung in Anspruch zu nehmen.

Hier aber Achtung: eine freiwillige Änderung der Arbeitsstelle, eine günstigere Wohnung woanders oder ein Umzug ins eigene Haus sind keine Gründe für berechtigtes Interesse an einem früheren Auszug.


Wie gehe ich am besten bei der Nachmietersuche vor?

So geht’s:

  • Kündigen Sie Ihren Mietvertrag (immer schriftlich!)
  • Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen, dass Sie einen Nachmieter vorschlagen dürfen
  • Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis, auf Facebook und in WhatsApp-Gruppen, ob jemand jemanden kennt
  • Durchstöbern Sie Anzeigen von Wohnungssuchenden auf Online-Portalen und Schwarzen Brettern
  • Inserieren Sie Ihre Wohnung online mit einer aussagekräftigen Anzeige und ansprechenden Fotos
  • Treffen Sie eine Vorauswahl der Bewerber, beachten Sie dabei die Wünsche und Bedingungen Ihres Vermieters
  • Organisieren Sie Besichtigungstermine, laden Sie auch Ihren Vermieter dazu ein
  • Besprechen Sie mögliche Ablösezahlungen mit den Interessenten und stimmen Sie dies mit dem Vermieter ab
  • Schicken Sie Ihrem Vermieter eine Liste mit konkreten Nachmietervorschlägen und warten Sie auf eine Zusage
  • Ziehen Sie in Ihr neues Zuhause

Was kann ich tun, wenn der Vermieter nicht zustimmt?

Wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptiert, können Sie in den meisten Fällen nichts dagegen tun. Sie können neue Nachmietervorschläge machen, der Vermieter kann sie aber alle theoretisch ablehnen. Nur falls Ihr Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, ist Ihr Vermieter an die dort getroffene Vereinbarung gebunden. Die Klausel ist aber eher selten in Mietverträgen zu finden.


Digitaler Mieterschutz – Innovative Hilfe für Mieter

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