Manchmal lässt sich ein Auszug einfach nicht vermeiden. Doch das Leben ändert sich oft unerwartet, während Mietverträge starr bleiben. Ein Nachmieter kann helfen, früher auszuziehen. Doch was ist bei der Nachmietersuche zu beachten? Und wie schlägt man einen Nachmieter vor?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Die Zusammenarbeit mit einem kooperativen Vermieter ist entscheidend. Ein passender Nachmieter kann zur vorzeitigen Vertragsentlassung führen. Es gibt jedoch Vermieter, die keine Kompromisse eingehen. In solchen Situationen gilt lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Vermieter ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, einen Nachmieter früher zu akzeptieren. Daher bleibt nur die Hoffnung und der Versuch, die Angelegenheit so einvernehmlich wie möglich zu regeln.
Ein Nachmieter kann nicht willkürlich ausgewählt werden, er muss wichtige Voraussetzungen erfüllen:
Mieter haben ein legitimes und nachvollziehbares Interesse, wenn sie durch eine Veränderung der familiären Situation, wie die Geburt eines Kindes oder den Verlust des Partners, einen größeren oder kleineren Wohnraum benötigen. Auch bei einer Versetzung in eine andere Stadt, einem berufsbedingten Umzug oder aus gravierenden gesundheitlichen Gründen, wie dem Alter, die einen Umzug in ein Pflegeheim oder eine barrierefreie Wohnung erforderlich machen, steht ihnen das Recht zu, die Sonderregelung in Anspruch zu nehmen. Achtung: Freiwilliger Arbeitsplatzwechsel, Umzug in günstigere Wohnung oder Eigenheim sind kein Grund für vorzeitigen Auszug.
So geht’s:
Wenn der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptiert, haben Sie in der Regel kaum Möglichkeiten, etwas dagegen zu unternehmen. Zwar können Sie weitere Nachmieter vorschlagen, doch der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, diese abzulehnen. Lehnt der Vermieter den Nachmieter ab, bleibt meist wenig Handlungsspielraum. Ohne Nachmieterklausel im Mietvertrag kann der Vermieter ablehnen, solche Klauseln sind jedoch selten.