Mit einem Makler zusammenzuarbeiten ist manchmal unerlässlich, auch wenn es teuer ist. Diese Dienstleistungen sparen Zeit und Nerven und erleichtern den Vermietungsprozess. Sind die Kosten gesetzlich geregelt? Sind sie steuerlich absetzbar? Wie hoch können Maklergebühren werden und wer zahlt sie?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip: Der Auftraggeber zahlt den Makler. Beauftragt der Vermieter, zahlt er die Provision beauftragt der Mieter zahlt er. Mieter, die auf ein Angebot reagieren, zahlen nichts. Gebühren dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Sollte ein Makler versuchen, Sie dazu zu bewegen, die Kosten statt des Vermieters zu tragen, wäre dies als Versuch einer Nötigung oder Erpressung zu betrachten und somit strafbar. Unter der Voraussetzung, dass die Wohnung bereits im Portfolio des Maklers enthalten war, besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Provision. Die Befugnis zur Forderung einer Provision setzt die Voraussetzung voraus, dass es sich um eine für den Makler neu aufgefundene Wohnung handelt.
Sollten Sie derzeit auf Wohnungssuche sein, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten: Das Internet, Zeitschriften und andere Plattformen sind voll mit Inseraten. Wenn Sie über wenig Zeit oder Geduld verfügen, kann ein Makler eine entscheidende Hilfe darstellen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass im Falle der eigenständigen Beauftragung eines Maklers und der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung zusätzliche Maklergebühren anfallen können. Beauftragt der Wohnungseigentümer jedoch einen Makler zur Suche eines Mieters, ist die Provision für den Mieter irrelevant.
Im Falle von Vermietungen existieren eindeutige Höchstbeträge für Maklergebühren. Sofern der Mieter die Kosten trägt, beläuft sich der Höchstbetrag auf eine Brutto-Monatsmiete für einen bis maximal drei Jahre befristeten Mietvertrag sowie auf zwei Brutto-Monatsmieten für einen unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Mietvertrag. Der Makler kann bis zu drei Brutto-Monatsmieten vom Vermieter verlangen. Als Hausverwalter erhält er bei bis zu drei Jahre befristeten Verträgen eine Monatsmiete und bei unbefristeten oder über drei Jahre befristeten Verträgen zwei Brutto-Monatsmieten. Für unbefristete Verträge oder solche unter zwei Jahren gibt es jeweils eine Monatsmiete.
Die Antwort auf diese Frage lautet: unter Umständen. Personen, die aus beruflichen Gründen umziehen und dazu einen Makler mit der Suche nach einer neuen Mietwohnung beauftragen, können die Kosten, die für die Maklerleistung entstehen, als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben. Dies gilt für Vermieter bei der Mietersuche aber nicht beim Immobilienkauf. Die Kosten können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden wenn es um den Umzug in eine mit einem Makler gefundene Mietwohnung geht die als Privatvermögen gilt.