Kautionsrückforderung mit Hilfe von MieterEngel Partneranwälten


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In diesem Ratgeber finden Sie:

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Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung und schützt den Vermieter für den Fall, dass er keine Miete zahlen kann, oder, dass nach dem Auszug des Mieters noch Mietschulden bestehen z.B. Reparaturen oder Nebenkosten bezahlt werden müssen. Doch was, wenn dies nicht berechtigt ist, und Vermieter grundlos zu spät, unvollständig, oder gar nicht zahlt? 

Im Folgenden lesen Sie, wie MieterEngel Partneranwälte sie bei der Rückforderung der Kaution unterstützen. 

Was ist eine Kaution?

Die Kaution ist in § 551 BGB geregelt. Der Vermieter soll hinsichtlich seiner Ansprüche gegen den Mieter bspw. aus rückständiger Miete oder Schadensersatz abgesichert werden. Die meisten Mietverträge enthalten Vereinbarungen hierzu. Eine Verpflichtung zur Vereinbarung über eine Kaution gibt es jedoch nicht. Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag, müssen Mieter keine Kaution bezahlen. Der Mietvertrag regelt darüber hinaus die Höhe und die Art der Sicherheitszahlung, die die Mieterin oder der Mieter zu leisten hat.

Kautions einbehalten – ein unfairer Hebel für den Vermieter? 

Ein häufiger Fall tritt dann ein, wenn bei Auszug der Vermieter etwas zu bemängeln hat und aus diesem Grund die Kaution nicht auszahlen möchte. “Hier gibt es oft die Aufrechnung von Forderungen aus dem Mietverhältnis mit der Mietkaution – etwa Malerkosten,“ erklärt MieterEngel Partneranwältin Denise Bartsch-Hertwig. Sie hält das Mietrecht in diesem Fall geradezu für nachteilig für Mietende geregelt. “Das ist ein langer Hebel, an dem der Vermieter sitzt, der das Problem immer auf den Mieter verlagert. Dieser muss versuchen, sein Geld zurückzubekommen. Hier wird die Aufrechnung vonseiten des Vermieters oft nicht hinterfragt. Sinnvoller wäre es hier, wenn sich die Einbehaltung der Kaution auf die Fälle beschränken würde, in denen ein Mahnbescheid oder Ähnliches bereits vorliegt.” 

Bei einem Kautionssparbuch oder einer Kautionsversicherung, anders als bei der Barkaution, handelt es sich nicht um eine gleiche Leistung. Diese dürfen dann nicht gegeneinander aufgerechnet werden und sind damit empfehlenswerter. Zwar versuchen es hier unwissende Vermieter auch, formal sind diese Forderungen aber nicht gegeneinander aufrechenbar.  

Welche Fristen gelten für die Kautionsrückzahlung? 

Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß herrschender Meinung noch eine Zeitspanne von 6 Monaten zur Verfügung, bevor er die Kaution an den Mieter auszahlen muss.

Ein Beispiel für die Kautionsrückzahlungsfrist:

Eine Mieterin zahlt 660 Euro Kaltmiete. Sie darf beim Einzug 2020 die Kaution 1980€ nicht übersteigen. Kündigt die Mieterin und zieht zum 31.01.2021 aus, muss der Vermieter die Kaution bis zum 31.07.2022 zurückzahlen.


Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Überblick

  • Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters und ist in § 551 BGB geregelt.
  • Die Kaution darf das Dreifache der anfangs vereinbarten, auf einen Monat entfallenden Nettomiete nicht überschreiten.
  • Der Vermieter hat die Kaution von seinem Vermögen getrennt verzinslich anzulegen.
  • Der Mieter erhält die Kaution erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück. Er darf nicht die Zahlung der Miete vor Beendigung des Mietverhältnisses einstellen und mit der Kaution verrechnen.
  • Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß herrschender Meinung noch eine Zeitspanne von 6 Monaten zur Verfügung, bevor er die Kaution an den Mieter auszahlen muss.

Die häufigsten Fragen von MieterEngel Mitgliedern zur Kaution stellen:

Vor diesen offenen Fragen stehen Mietende bei Kautionsproblemen: 


Was Ihre Rechte sind, hängt davon ab, was in Ihrem Mietvertrag steht. So gehen MieterEngel Partneranwälte bei der Kautionsrückforderung vor:

So unterstützt Ihr Partneranwalt bei der Kautionsrückforderung

Kaution nach Auszug zurückholen

Zunächst prüft ein Partneranwalt mit Ihnen, ob der Vermieter zurecht noch auf Zahlungen Ihrerseits wartet. Also ob Sie noch mit Mietzahlungen schulden, z.B. wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, wenn Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden, oder, wenn es noch nicht überprüft wurde, ob der Sie Schäden in der Wohnung verursacht hat. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an Sie, muss er die Kaution zurückzahlen. 

Behält der Vermieter die Kaution dennoch ein lassen Sie sich von unseren erfahrenen Partneranwälten bei der Rückforderung Ihrer Kaution unterstützen, indem sie z.B. einen Mahnbescheid ausstellen. 

Direkte Hilfe vom Partneranwalt

Eine rechtliche Beratung kann sehr teuer werden: Anwälte verlangen für eine Erstberatung teils 200 bis 300 Euro, ohne, dass eine Klärung des Sachverhalts garantiert ist. Weitere Beratungstermine kosten Zeit, Geld und Nerven. Über MieterEngel erhalten Sie Ihren persönlichen Partneranwalt für Mietrecht. 

Anwaltliche Prüfung 

Ihm Rahmen einer außergerichtlichen Beratung kann er oder sie beurteilen, wie die rechtliche Lage ist, ob Sie Ihre Kautions fristgerecht erhalten haben, oder ob ein Mahnschreiben notwendig ist. 

Telefonische oder schriftliche Beratung  

Zum Vorgehen bei der Kautionsrückforderung berät Sie Ihr Anwalt über das MieterEngel Portal oder zu einem vereinbarten Telefontermin. Als Mitglied haben Sie 24 Stunden am Tag Zugang zu Ihrem Konto. Hier können können Sie jederzeit eine Frage stellen. Sie haben dann die Möglichkeit eine schriftliche Antwort oder einen Telefontermin zu vereinbaren. Nachdem Sie alle Dokumente hochgeladen haben, prüft unser Team diese auf Vollständigkeit und Leserlichkeit. Ist alles bereit, ruft Ihr Anwalt Sie zum minutengenauen Termin auf Ihrem Handy an.

Persönlicher Partner für Rückfragen 

Es berät Sie stets der gleiche Anwalt zu allen Mietproblemen. Kommt es beim Auszug zu weiteren Mietrechtsfragen, oder möchten Sie einfach nur den Mietvertrag der neuen Wohnung oder die letzte Nebenkostenabrechnung prüfen lassen? Egal ob Sie eine Rückfrage oder ein neues Problem haben, Sie können jederzeit eine Frage an Ihren Anwalt schicken. Einloggen können Sie sich in das Portal über den Internetbrowser auf Ihrem Rechner oder dem Smartphone. So bekommen Sie Rechtsberatung bequem vom Sofa aus. 

Tipp: Bei Auszug lohnt sich ein Blick in die Renovierungsklausel. Bei einer veralteten Klausel müssen Sie nicht renovieren! Mehr Infos. 

So funktioniert Beratung mit MieterEngel Partneranwälten

Bei Wohnungsübergabe war noch alles in Ordnung. Doch schon wenige Wochen nach Einzug entdecken Sie Schimmel an der Decke. Oder Sie haben bei der zur Energiekrise runter gedrehten Heizung Sorge, dass sich nun der Schimmel in Wohnräumen einrichtet. Mit MieterEngel sind Sie nicht allein. 

Unser Versprechen an Sie: 

1: Wir sind erreichbar – gehen Sie Ihr Problem noch heute an!

Bei uns gibt es kein Warten auf Termine. Für die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie sich rund um die Uhr direkt online anmelden, Ihre Rechnung hochladen oder abfotografieren und schon in meiste 48 Stunden erhalten Sie einen Prüfbericht und Gewissheit. 

2: Digitales Sekretariat – menschlicher Kundenservice

Bei uns bekommen Sie das Beste von beidem: Ein nutzerfreundliches Online Portal, in dem Sie in wenigen Minuten Ihre Frage stellen, Ihre Dokumente hochladen und eine Anfrage an einen Anwalt senden können. Gleichzeitig, wird jede Anfrage von einem Mitarbeiter geprüft. Wir prüfen im Hintergrund ob Dokumente leserlich sind und leiten Ihrer Unterlagen weiter. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Prüfbericht.

Sie haben Fragen, oder ein zusätzliches Mietproblem, kein Problem, Sie erreichen unser Team montags bis Samstag  unter 0049(0)30 5557 1887.

3: Ausgewählte Partneranwälte: MieterEngel wählt Partneranwälte mit besonderer Sorgfalt aus. Alle unserer Anwälte haben mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Mietrecht. Dazu haben 85 % der derzeit unter Vertrag stehenden Partneranwälte einen Doktortitel und 80 % sind Fachanwälte für Mietrecht.

4: Keine Rechtsauskunft ohne Handlungsempfehlung: Unsere Partneranwälte klären Sie nicht nur kompetent über die Rechtslage auf, sondern sind auch Experten, wenn es darum geht, Konflikte mit Hausverwaltung und Vermieter im Interesse von Mietenden schnell zu lösen.

Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos.