Kaution nicht zurückbekommen? Ein Anwalt kann helfen!

Kaution nicht zurück bekommen?
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von Daria Krauzowicz

In diesem Ratgeber finden Sie:

Kaution nicht zurück bekommen?
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Sie sind aus Ihrer Wohnung längst ausgezogen, doch Ihre Kaution haben Sie immer noch nicht zurückbekommen? Das ist doppelt ärgerlich, wenn Sie bereits die Kaution für die neue Wohnung zahlen mussten. Hier kann es dann schnell um sehr hohe Beträge gehen und damit auch um viel Ärger.

Wie viel Zeit hat Ihr Vermieter, um Ihnen das Geld nach dem Auszug zurückzugeben? Welche Gründe kann er haben, um es länger oder sogar vollständig einzubehalten? Und was können Sie tun, um Ihre Kaution schnell und sicher zurückzuholen?


Eine kleine Erinnerung: Was ist eigentlich die Kaution?

Die Kaution ist nichts anderes, als eine Sicherheitsleistung des Mieters. Mit einer Kaution sichern sich die meisten Vermieter für den Fall ab, dass nach Auszug des Mieters noch Mietschulden bestehen, Reparaturen oder Nebenkosten bezahlt werden müssen.

Die meisten Mietverhältnisse enthalten Vereinbarungen hierzu. Ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag müssen Mieter keine Kaution bezahlen, da keine gesetzliche Kautionspflicht besteht. Der Mietvertrag regelt die Höhe und die Art der Sicherheit, die der Mieter zu leisten hat. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: lesen Sie mehr über Barkaution, Bürgschaft und Kautionsversicherung.



Wie hoch darf die Kaution sein?

Der Vermieter kann die Höhe der Kaution selbst im Mietverhältnis bestimmen. Die maximale Höhe der Mietkaution ist jedoch gesetzlich geregelt: Sie darf das dreifache der Nettomiete (Kaltmiete) nicht überschreiten. Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Kautionsabrechnung im Mietvertrag ist nicht möglich.

Der Vermieter darf die ursprüngliche Kautionsforderung nicht erhöhen. Das gilt sowohl wenn die Miete erhöht wird als auch für den Fall, dass der Vermieter die Mietsicherheit beim Einzug nicht in der maximal möglichen Höhe verlangt hat.

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Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters – ist die Kaution sicher?

Nach § 551 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Kaution auf ein separates Kautionskonto einzahlen. Die Anlage muss somit stets getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen. Sämtliche Erträge stehen ausschließlich dem Mieter zu. Sollte Ihr Vermieter nicht zahlungsfähig sein und Insolvenz anmelden, ist Ihr Geld auf dem Kautionskonto in der Regel sicher.

Problematisch wird es, wenn der Vermieter sich nicht an die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch hält und die Kaution mit seinem Privatvermögen vermengt. Sodann ist Ihre Kaution ein Bestandteil der Insolvenzmasse und damit in Gefahr. In einem solchen Fall sollten Sie Ihren Anspruch umgehend beim Insolvenzgericht einklagen. Hierbei unterstützen Sie gerne die spezialisierten Partneranwälte von MieterEngel.


Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Das wichtigste zuerst: Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, wann genau der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss. Nach Auszug des Mieters ist er jedoch verpflichtet, innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu prüfen, ob noch berechtigte Ansprüche an den ehemaligen Mieter bestehen, die er gegebenenfalls aus der Kautionsabrechnung tilgen kann. Die meisten Gerichte erachten einen Zeitraum von maximal sechs Monaten als angemessen.

Sollte innerhalb von sechs Monaten keine Rückzahlung erfolgen, sollten Sie Ihrem Vermieter per Einschreiben eine Frist zur Auszahlung setzen. Angebracht ist eine Frist von zwei Wochen. Reagiert der Vermieter nicht auf Ihre Fristsetzung, sollte ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Dieses kann beim zuständigen Mahngericht beantragt werden. Hierbei kann es sinnvoll sein, juristische Unterstützung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.


In welchen Fällen darf der Vermieter einen Teil der Kaution oder die gesamte Kaution einbehalten?

Einige Gründe für die Einbehaltung der Kaution sind:

  • Rückgabe der Wohnung in einem anderen Zustand als vereinbart wurde (Schönheitsreparaturen die laut Mietvertrag gemacht werden sollen, Umbauarbeiten, Schäden, Räumungskosten…)
  • Nicht pünktliche Wohnungsrückgabe
  • Hinterlassene Mietschulden
  • Ausstehende Nebenkostenabrechnung

Ansprüche des Vermieters über den Zustand der Wohnung verjähren gemäß § 548 Abs. 1 BGB sechs Monate nach der Abnahme. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vermieter somit die Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache nicht mehr geltend machen. Maßgeblich ist das, was im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Daher sollten Sie vor dem Unterzeichnen des Übergabeprotokolls alles ganz genau durchlesen.


Muss der Vermieter einbehaltene Kaution nachweisen?

Überweist der Vermieter nur einen Teil der Kaution und können Sie die Höhe nicht nachvollziehen, da der Vermieter zum Beispiel mit Ihnen zuvor auch nicht über die Kürzung gesprochen hat, sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Übersendung einer näheren Aufstellung auffordern. Der Vermieter ist diesbezüglich grundsätzlich nachweispflichtig.


Was, wenn der Vermieter meine Kaution zu Unrecht behält?

Wie schon erwähnt, hat der Vermieter in der Regel ein Recht darauf, die Kaution bis zu sechs Monate zurückzubehalten, um zu prüfen, ob der Mieter noch Mietzahlungen schuldet. Auch wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, wenn Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden oder wenn der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat, darf der Vermieter die Kaution einbehalten. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an den Mieter, so muss die Kautionsrückzahlung folgen.

Behält der Vermieter die Kaution dennoch ungerechtfertigt ein, sollten Sie sich unbedingt rechtlichen Beistand holen, um die Kaution zuzüglich der angesparten Zinsen sowie der entstandenen Verzugszinsen zurückzufordern. Mittels eines Mahnbescheids können viele Vermieter zur Kautionsrückzahlung bewegt werden.


Mietrechtsschutz im digitalen Mieterschutzclub

Die Kaution ist und bleibt Ihr Geld, das nur als Sicherheit eingezahlt wird. Wenn Sie dieses Geld nicht zurückbekommen, sollten Sie sich unbedingt professionelle Hilfe holen.

Bei MieterEngel können Sie immer auf unsere spezialisierten Partneranwälte zählen. Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung sowie Handlungsempfehlung wie Sie Ihre Kaution wieder bekommen. Wir prüfen auch Ihren Mietvertrag bevor Sie einziehen, um ungerechtfertigte Kautionsforderungen zu vermeiden. Egal, ob Sie die Kaution noch nicht bezahlt haben oder sie zurückbekommen möchten – unsere Partneranwälte helfen Ihnen schnell und zuverlässig, sodass Sie sich um andere Sachen kümmern können.