Schon ausgezogen, aber die Kaution fehlt noch? Besonders frustrierend, wenn Sie schon die neue Kaution zahlen mussten. Welche Frist hat Ihr Vermieter, Ihnen das Geld nach dem Auszug zu erstatten? Welche Gründe kann er für eine Verzögerung oder Verweigerung anführen?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Die Kaution ist im Wesentlichen eine Sicherheitsgarantie des Mieters. Dadurch schützen sich die meisten Vermieter vor eventuellen Mietschulden nach dem Auszug, oder wenn Reparaturen oder Nebenkosten zu begleichen sind. Der Vermieter hat die Freiheit, die Kaution im Mietverhältnis eigenständig zu bestimmen, doch sie darf niemals mehr als das Dreifache der Nettomiete (Kaltmiete) betragen. Dem Vermieter ist es untersagt, die Kaution nachträglich zu erhöhen.
Der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Kautionskonto anlegen; Erträge gehören dem Mieter. Bei Insolvenz des Vermieters bleibt das Geld in der Regel geschützt. Es wird besonders kritisch, wenn der Vermieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs missachtet und die Kaution mit seinem Privatvermögen vermischt. Ihre Kaution wird dann Teil der Insolvenzmasse und ist somit bedroht. In einem solchen Fall sollten Sie unverzüglich Ihren Anspruch beim Insolvenzgericht geltend machen.
Nach Auszug muss der Vermieter zügig klären, ob Ansprüche bestehen, die aus der Kaution beglichen werden können. Erfolgt innerhalb von sechs Monaten keine Rückzahlung, ist es entscheidend, Ihrem Vermieter per Einschreiben eine Frist zur Auszahlung zu setzen. Bleibt eine Reaktion Ihres Vermieters aus, sollte unverzüglich ein Mahnverfahren angestoßen werden. Stellen Sie diesen Antrag beim zuständigen Mahngericht und ziehen Sie in Erwägung, professionelle Hilfe von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen.
Einige Gründe für die Einbehaltung der Kaution sind:
Überweist der Vermieter lediglich einen Teil der Kaution und ist die Höhe für Sie nicht nachvollziehbar, da der Vermieter beispielsweise zuvor auch nicht über eine Kürzung gesprochen hat, sollten Sie den Vermieter schriftlich auffordern, eine detaillierte Aufstellung zu übersenden. Der Vermieter ist in diesem Zusammenhang grundsätzlich nachweispflichtig.
Wie bereits dargelegt, steht dem Vermieter normalerweise das Recht zu, die Kaution bis zu sechs Monate einzubehalten, um zu überprüfen, ob der Mieter noch Mietrückstände hat. Auch bei ausstehender Betriebskostenabrechnung, nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen oder vom Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter die Kaution einbehalten. Behält der Vermieter die Kaution ungerechtfertigt ein, holen Sie sich rechtlichen Beistand, um die Kaution plus Zinsen zurückzufordern. Ein Mahnbescheid kann Vermieter zur Rückzahlung bewegen.