Mietrecht Neuerungen und Heizkosten 2022

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von Eszter Rohacsek

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In diesem Ratgeber finden Sie:

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Steigende Energiepreise, Umstellung im Arbeitsleben, immer teurer werdende Konsumartikel charakterisieren unsere Zeit am Anfang des Jahres 2022. Wir haben uns in die Pandemiesituation bereits eingelebt, uns an die Umstände gewöhnt. Einiges ändert sich aber immer wieder für Mieterinnen und Mieter. Dieses Jahr gibt es die meisten Änderungen im Bezug auf das Heizen, aber auch bei Mietpreisbremse oder Mietspiegel. Was alles im Jahre 2022 mietrechtlich auf uns zukommt, lesen Sie in diesem Artikel.



Gestiegene Heizkosten – Wie teuer wird Heizen 2022?

Das Wesentlichste, was sich in der Nebenkostenabrechnung für 2022 bemerkbar ändern wird, sind die Heizkosten. Laut Prognose kann man mit einer Steigerung bis zu 40-44% rechnen. In Zahlen ausgedrückt zahlten 2021 Verbraucher für 150.000 Kilowattstunden Gas ungefähr 915 Euro. Im Vergleich dazu kann die Summe im Jahr 2022 die 1288 Euro erreichen – dies wäre eine Erhöhung um 40%. Die höchsten Kosten tragen diejenige, die mit Öl heizen. Sie können mit einer Steigerung von 44% rechnen.
Wer mit Wärmepumpen, Holzpellets oder Fernwärme heizt, hat Kostensteigerungen im einstelligen Prozentbereich zu erwarten.

Es wird immer mehr empfohlen auf erneuerbare Energien umzusteigen, weil der dieses Jahr eingeführte CO2-Preis künftig stetig steigen wird. Mit Heizmethoden wie Erdgas und Heizöl wird es gleichzeitig immer schwieriger langfristig zu planen.


Heizkosten werden 2022 übersichtlich(er)

Ein neues System wird im Bezug auf die Übersicht der Heizkosten eingeführt. Die neue Heizkostenverordnung sieht vor, dass Verbraucher einen genauen Überblick über ihre Heizkosten erwarten können. Damit sowohl Mieterinnen und Mieter, als auch Anbieter die Heizabrechnungen und die Verbrauchsinformationen einfacher nachvollziehen und prüfen können, wird ab 2022 eine monatliche Mitteilungspflicht eingeführt. Entweder muss man über ein Fernablese-Messgerät verfügen, oder man liest den Energieverbrauch von Warmwasser und Heizung monatlich ab und teilt die Werte dem Anbieter mit. Dies erfolgt per Post, Mail, oder online. Vermieter müssen bis spätestens 2026 die Fernablesegeräte überall in Deutschland installieren. Verstöße gegen die Fernablesbarkeit oder Informationsmitteilungen wird finanzielle Konsequenzen für beide Seiten mit sich bringen.


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Heizung und CO2-Abgabe

Eng verbunden mit dem Heizen ist der CO2-Ausstoß. Die Preise haben sich auch hierbei geändert: seit dem 01.01.2022 zahlt man für 1 Tonne CO2 genau 30 Euro. Ein Liter Heizöl wurde somit um 1,5 Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent teurer.

Die CO2-Abgabe wird im Rahmen des neu geschlossenen Koalitionsvertrag der Ampel ab 2022 aufgeteilt. Die Heizkosten bei Heizungen, die fossile Energie aus Brennstoffen verwenden, müssen nicht nur von Mietern, sondern auch vom Vermieter getragen werden. Die Regierung plant eine gleichmäßige Kostenverteilung, die Mieter einigermaßen entlasten wird. Vermieter werden dadurch bewegt ihre Anlagen zu modernisieren und auf erneuerbare Energien umzusteigen, was sich finanziell lohnen wird.


Teilwarmmiete

Die Ampel plant im Koalitionsvertrag neben anderen wichtigen Änderungen die Einführung des Konzepts der Teilwarmmiete. Das Modell, das in Schweden bereits gut funktioniert, sieht vor, dass Vermieter für die Wärmeversorgung in Mietwohnungen zuständig sind. Vermieter können profitieren, wenn sie in klimaschonenden Wärmeanlagen investieren. Mit der Teilwarmmiete sollen diejenige, die weniger verbrauchen, auch deutlich weniger zahlen. Bei dieser Art der Miete gehören die Heizkosten nämlich auch zu der Grundmiete.

Bei dem aktuellen Wohnungsmodell tragen Mieterinnen und Mieter die Kosten für Heizung im Rahmen der Warmmiete. Wer zur Miete wohnt, hat keinerlei Einfluss darauf, welche Art von Heizung im Gebäude benutzt wird, wie oft und ob sie überhaupt modernisiert wird. Nur die Heizungskörper in der Wohnung, aber nicht die Heizungsanlage kann von Mietenden getauscht und modernisiert werden. Wer zur Miete wohnt, kann solche Verbesserungen im Heizsystem weder selber vornehmen, noch fordern. Daran sparen Vermieter und Hausbesitzer oft, was zur Folge hat, dass Mieter wegen des veralteten Heizsystems viel verbrauchen und auch viel zahlen, was weder für das Portmanteau, noch für die Umwelt gut ist.


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Mietspiegelpflicht ab Juni 2022

Bis jetzt war der Mietspiegel in Deutschland nicht überall einheitlich eingeführt. Ab dem 01.07.2022 ändert es sich aber: die Mietspiegelpflicht tritt in Kraft. Mieterinnen und Mieter werden dadurch mehr geschützt, weil sie genau wissen, was ihre Mietwohnung monatlich wert ist und ob ihre Miete angemessen ist.

Jede Stadt, die mehr als 50.000 Einwohner hat, muss über einen Mietspiegel, der jedem zugänglich ist, verfügen. Alle Städte, die bis heute noch keinen Mietspiegel erstellten, müssen dies tun. Auch an diesen Orten legt nicht mehr der Vermieter, sondern der Mietspiegel fest, wie hoch die Miete sein darf. Die Mietkosten hängen vom Stadtteil ab.

In größeren Städten – ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Einwohnern – muss ein anderer, auf wissenschaftliche Art und Weise erstellter, sogenannter qualifizierter Mietspiegel veröffentlicht und genutzt werden.



Mietpreisbremse bis 2029


Aktuell wurde beschlossen, dass die Mietpreisbremse bis 2029 bestehen bleiben soll. Zwar wurde der Mietendeckel 2021 aufgehoben, aber die Mietpreisbremse wurde 2022 von der Ampelkoalition verlängert. Daraus profitieren alle, die in eine neue Wohnung ziehen. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei neuer Vermietung eines Mietobjekts nur um einen festen Prozentsatz erhöht werden darf. Die Regelung gilt bei Wiedervermietung von bereits vermieteten Wohnungen, bei Wohnungen im Neubau allerdings nicht.


Nebenkostenprivileg seit Ende 2021


Das Nebenkostenprivileg bezieht sich auf die Tatsache, dass der Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung auftauchen kann, egal, ob man ihn benutzt oder nicht. Die Zeiten ändern sich aber und genauso sollen sich auch die Gesetze anpassen. Fernsehkonsum begrenzt sich heutzutage fast komplett auf das digitale Angebot wie Netflix und andere Streaming-Anbieter. Nur wenige Mieter wechseln aber komplett auf die alternative Übertragungswege, da man den Kabelanschluss sowieso bezahlen muss. Das ändert sich bald mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Wer kein traditionelles Kabelanschluss haben will, muss dafür auch nicht zahlen. Das öffnet eine neue Welt an Möglichkeiten, was alternative Angebote angeht.

Das neue Gesetz streicht die Kabelgebühren aus der Nebenkostenabrechnung und trat zum 01. Dezember 2021 in Kraft, sodass wir seine ersten Effekte 2022 spüren werden. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Das heißt, dass wir spätestens ab Juli 2024 unsere Fernsehemfangsart (bzw. kein Fernseher als Option) frei wählen können.


Zensus 2022


EU-Mitgliedstaaten haben seit 2011 die Pflicht alle 10 Jahre einen Zensus durchzuführen. Es wird ermittelt, wie viele Einwohner in Deutschland leben, auf welche Art sie leben und arbeiten. Damit der Staat verlässliche Statistiken für Planungen hat, ist die regelmäßige Kontrolle der Bevölkerungszahl notwendig. Überwiegend werden hierbei Daten von Anbietern und aus Verwaltungsregistern verwendet, sodass die meisten Einwohner keine Formulare ausfüllen, keine Auskunft leisten müssen. Die bewohnerbezogenen Daten geben Hausverwaltungen und Vermieter weiter. Dafür brauchen sie keine Einwilligung der Mieter. Sie müssen aber nach Artikel 13 (3) DSGVO “vorab über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden.” Informationen wie Grund und Zweck der Datenerhebung, Rechtsgrundlage, Kontaktdaten des Verantwortlichen (Vermieter oder Hausverwaltung), Empfänger der personenbezogenen Daten und Dauer der Datenspeicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer müssen mit angegeben und mitgeteilt werden.

Durch diese Datenbasis ist es möglich zu überprüfen, ob es z.B. genügend Wohnungen, Studienplätze, Seniorenheime, Schulen, etc. in Deutschland gibt. Die Ergebnisse des Zensus helfen dem Staat zu entscheiden, worin der Staat investieren muss um eine gute Lebensqualität den Bürgerinnen und Bürgern zu sichern.
Ein Zensus war in Deutschland ursprünglich 2021 geplant. Pandemiebedingt findet er aber erst 2022 statt.


Digitaler Mieterschutz

Neben den in diesem Artikel aufgeführten Änderungen gibt es weitere Faktoren, die auf Mieterinnen und Mieter einen Einfluss haben werden. Unter der bereits erwähnten neuen Ampelkoalition aus der FPD, den Grünen und der SPD ändert sich nich Einiges 2022 sowohl für Vermieter als auch für Mieterinnen und Mieter.

Mit den Neuerungen entstehen viele Fragen. Unsicher ob mit der Nebenkostenabrechnung auch alles stimmt? Wer zahlt für die Modernisierung der Mietwohnung? Das Mietrecht in Deutschland befindet sich im stetigen Wandel. Um seine eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen lohnt es sich in den eigenen Mietvertrag zuschauen und im Zweifel rechtlichen Beistand zu holen. Als Mitglied von MieterEngel ist eine direkte Prüfung mit einem Partneranwalt jederzeit telefonisch oder schriftlich möglich. Frage stellen & kostenloses Angebot anfordern.