Welche Nebenkosten 2022 und 2023 sind zu erwarten?

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von Eszter Rohacsek

Intro

In diesem Ratgeber:



Wann kommt der Preisschock?

Die Gaspreise haben eine Wirkung auf fast jede Mieterin und Mieter: 90% der Deutschen müssen mehr sparen. Die Hälfte deutscher Wohnungen wird nämlich mit Gas beheizt, ein Viertel mit Heizöl. Fernwärme, für die unmittelbar Erdgas benötigt wird, nutzen etwa 15%. Die Steigerung wird sich an den meisten Abrechnungen zeigen. Die Abrechnung für 2021 muss theoretisch erst Ende 2022 erfolgen. Die Abrechnung für die Nebenkosten 2022 könnte erste Ende 2023 zugestellt werden. Eins ist jedoch klar. Die Preise sind gestiegen und steigen weiterhin.


Weiterhin steigende Energiepreise – was kommt auf Mietende zu?

Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen. Doch, dass die Abrechnung für 2022 (und die oft noch ausstehende Abrechnungen für 2021) hoch ausfallen wird, ist zu erwarten. Einige Immobilienunternehmen veröffentlichen Schätzungen, nach denen man für 2022 mit einer Nachzahlung von 1-2 Monatskaltmieten rechnen muss.


Kostenexplosion – was sind die offiziellen Zahlen?

Der  Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Zahlen. Wer auf die eigene Gasrechnung schaut, fragt sich, wie weit die Preise noch steigen werden. Die sehr stark angestiegenen Großhandelspreise für Erdgas machen sich auf den Rechnungen im Vergleich zum Vorjahr wie folgt bemerkbar: 

Durchschnittlicher Erdgaspreis

  • für Haushalte in Einfamilienhäusern + 95%
    bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh, beträgt durchschnittlich 13,77 ct/kWh
  • für Haushalte in Mehrfamilienhäuser + 105%
    bei einem Jahresverbrauch von 80.000 kWh,  beträgt durchschnittlich 13,26 ct/kWh

Kosten für Vertrieb und Beschaffung 

  • für Haushalte in Einfamilienhäusern  + 170%
  • für Haushalte in Mehrfamilienhäuser + 191%

Netzentgelte für Haushaltskunden

  • für Haushalte in Einfamilienhäusern + 1,2%
    auf 1,66 ct/kWh
  • für Haushalte in Mehrfamilienhäuser + 0,8%
    auf 1,34 ct/kWh

Steuern, Abgaben, Umlagen

  • für Haushalte in Einfamilienhäusern + 65%
    auf 3,33 ct/kWh
  • für Haushalte in Mehrfamilienhäuser + 63%
    auf 3,25 ct/kWh

CO2-Preis

  • von 25 €/t auf 30 €/t  + 16 %
     

Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Stand September 2022 


So stiegen Energieträger / Heizsystem im Jahr 2020 und 2021

2020 war ein finanziell weniger belastendes Jahr als 2021. Die Heizkosten sind im Vergleich zu 2019 günstiger geworden: an Erdgaspreise konnten Verbraucher 2020 5%, an Heizölpreise 27% und an Fernwärme 2% sparen. Im Vergleich zu 2020 sind die Preise letztes Jahr enorm gestiegen. Die Nebenkosten 2022 für den Abrechnungszeitraum Jahr 2021 werden deutlich höher ausfallen. Eine signifikante 13 prozentige Erhöhung beim Erdgas, eine Steigerung der Heizölpreise und Fernwärme von jeweils 44% bzw. 9% zeigte sich auf den Rechnungen.

20202021
Erdgas– 5 Prozent+ 13 Prozent
Heizöl– 27 Prozent+ 44 Prozent
Fernwärme
– 2 Prozent+ 9 Prozent

Daten basieren auf dem von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online veröffentlicht den Heizspiegel. 


Was tun, wenn ich eine Aufforderung Nebenkosten Nachzahlung bekommen habe?

Hohe Energiekosten machen sich im Geldbeutel bemerkbar. 

Nicht nur 33% des eigenen CO Ausstoßes gehen auf Heizen und Warmwasser zurück. Auch finanziell spüren es viele Haushalte derzeit. 

Nebenkostenabrechnung stets auf formale Fehler prüfen (lassen)

Wer einen Fehler in der Abrechnung vermutet, sollte die Abrechnung zunächst unter Vorbehalt bezahlen. Um Fehler in der Betriebskostenabrechnung zu beanstanden, ist es wichtig, dass die Mieterin oder der Mieter sich an die zwölfmonatige Widerspruchsfrist hält. Die Zwölfmonatsfrist bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter die Nachzahlungsforderung des Vermieters erst nach Ablauf eines Jahres ausgleichen muss. Als Zahlungsfrist stehen Mieter lediglich 30 Tage zu.

Um die Nachforderung lediglich unter Vorbehalt zu begleichen kann der Mieter bei der Überweisung im Betreff- oder Zweck-Feld die Formulierung „unter Vorbehalt der Rückforderung“ einfügen. Zusätzlich sollte der Mieter den Vermieter in einem Brief darauf aufmerksam machen, dass die Nachzahlung unter Vorbehalt beglichen wurde.

Kommt bei einer Prüfung der Nebenkostenabrechnung dann heraus, dass der Mieter zu viel bezahlt hat, kann er die gezahlte Differenz entweder zurückfordern, oder mit den Betriebskostenvorauszahlungen für das nächste Jahr verrechnen.

Welche Kosten sind normal, welche erhöht? Was kommt an Nebenkosten 2022 auf uns zu?

Im Heizspiegel 2021 finden Sie Werte für das Abrechnungsjahr 2020. Um den eignen Verbrauch mit den Werten vergleichen zu können, müssen Sie die eignen Heizkosten anhand einer Heizkostenformel berechnen.

Zur Berechnung des eigenen Bedarfs und dem Abgleich benötigen Sie eine Angabe in kWh: Vergleich: 

1 l Heizöl oder  1 m³ Erdgas = jeweils etwa 10 kWh Wärme.

Heizenergieverbrauch (kWh) oder die Heizkosten (€) des gesamten Gebäudes wird geteilts durch Gebäudefläche (m2) um den Vergleichswert zu erhalten. 

kWh oder €     /   m2 =      kWh oder € je m² und Jahr

Folgende Werte gelten als Orientierung für die verschiedenen Heizarten für 2020 auf Grund des von co2online veröffentlichten Heizspiegels.

Vergleichswerte Erdgas

  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 100 bis 250 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 235 kWh/qm pro Jahr für Erdgas als erhöht. Mit so einer Verbrauchsmenge sind Heizkosten von 16,41 € pro qm verbunden. 
  • Bei einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 251 bis 500 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 225 kWh/qm als erhöht, was ein Quadratmeterpreis von 15,01 € mit sich bringt.
  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 501 bis 1.000 qm gilt ein Verbrauch von 214 kWh/qm als überdurchschnittlich. Der Quadratmeterpreis für die Wärme beträgt hierbei 13,81 € je qm. 
  • In einem Gebäude von über 1000 qm verbraucht man zu viel, wenn man 207 kWh/qm verbraucht und dafür 13,11 € pro qm zahlt. 

Vergleichswerte Heizöl

  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 100 bis 250 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 233 kWh/qm pro Jahr für Heizöl als erhöht. Mit so einer Verbrauchsmenge sind Heizkosten von 12,91 € pro qm verbunden. 
  • Bei einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 251 bis 500 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 229 kWh/qm als erhöht, was ein Quadratmeterpreis von 12,51 € mit sich bringt.
  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 501 bis 1.000 qm gilt ein Verbrauch von 227 kWh/qm als überdurchschnittlich. Der Quadratmeterpreis für die Wärme beträgt hierbei 12,11 € je qm. 
  • In einem Gebäude von über 1000 qm verbraucht man zu viel, wenn man 225 kWh/qm verbraucht und dafür 11,91 € pro qm zahlt. 

Vergleichswerte Fernwärme 

  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 100 bis 250 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 223 kWh/qm pro Jahr für Fernwärme als erhöht. Mit so einer Verbrauchsmenge sind Heizkosten von 21,41 € pro qm verbunden. 
  • Bei einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 251 bis 500 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 211 kWh/qm als erhöht, was ein Quadratmeterpreis von 20,01 € mit sich bringt.
  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 501 bis 1.000 qm gilt ein Verbrauch von ab 200 kWh/qm als überdurchschnittlich. Der Quadratmeterpreis für die Wärme beträgt hierbei 18,81 € je qm. 
  • In einem Gebäude von über 1000 qm verbraucht man zu viel, wenn man 193 kWh/qm verbraucht und dafür 18,11  € pro qm zahlt.

Vergleichswerte Wärmepumpe

  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 100 bis 250 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 93 kWh/qm pro Jahr für Wärmepumpe als erhöht. Mit so einer Verbrauchsmenge sind Heizkosten von 22,41 € pro qm verbunden. 
  • Bei einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 251 bis 500 qm gilt ein jährlicher Verbrauch ab 92 kWh/qm als erhöht, was ein Quadratmeterpreis von 21,51 € mit sich bringt.
  • Für ein Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 501 bis 1.000 qm gilt ein Verbrauch von 90 kWh/qm als überdurchschnittlich. Der Quadratmeterpreis für die Wärme beträgt hierbei 20,61 € je qm. 
  • In einem Gebäude von über 1000 qm verbraucht man zu viel, wenn man 89 kWh/qm verbraucht und dafür 20,11 € pro qm zahlt. 

Daten basieren auf dem von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online veröffentlicht den Heizspiegel. 


Vergleichswerte für Energieträger

Auf der Heizkostenabrechnung lohnt ein Blick auf die Preise. Um den Verbrauch zu überschlagen, teilen Sie die Energiekosten durch die Durchschnittspreise für Energieträger 2021, hier die Werte zu Orientierung.

  • Erdgas: 6,7 Cent pro kWh
  • Heizöl: 7.0 Cent pro kWh
  • Fernwärme: 9,4 Cent pro kWh
  • Wärmepumpen-Strom: 25,8 Cent pro kWh
  • Holzpellets: 4,6 Cent pro kWh
  • Holzhackschnitzel: 2,8 Cent pro kWh

Muss ich eine höhere Pauschale zahlen, wenn mein Vermieter sie fordert?

Paragraph 560 Absatz 4 des BGB sagt, dass eine Erhöhung der Vorauszahlungen nur mit einer erhöhten Abrechnung gültig ist. Denn in diesen Tagen, als Vermieter die Aufforderung zu einer erhöhten Pauschale an ihre Mieter schickt, kann man hier nur auf eine freiwillige Zahlung hoffen, erklärt Daniela Weise, MieterEngel Partneranwältin im Interview. “Wirklich rechtlich korrekt ist nur eine freiwillige Vorauszahlung, die der Vermieter zwar anregen, aber nicht einfordern kann.” 


Warum eine Pauschale auch im Sinne der Mietenden sein kann

Der Mieterbund und andere Mieterinteressenverbände fordern eine Regelung für Härtefälle, der Vorschlag beinhaltet die Verlängerung der Zahlungsfrist auf 6 Monate nach Eingang der Betriebskostenabrechnung. Dies hat zum Ziel, Mietenden einen längeren Zeitraum zu geben, um die Erhöhung anzusparen.

Im Prinzip will jedoch die Pauschale etwas Ähnliches, sagt Daniele Weise: “Dass es eben teurer wird, sollte allen in der aktuellen Situation bekannt sein und dass eher mit Nachzahlungen zu rechnen ist, auch. In Abwesenheit einer Abrechnung ist die Erhöhung der Pauschalen zwar nicht vorgesehen, wurde jedoch als Angebot gerade von den großen Anbietern auch schon oft an Mietende gemacht, um hier einer hohen Nachzahlung vorzubeugen. Das finde ich auch sinnvoll und Mieter sollten sich ruhig überlegen, diese anzunehmen. Besser als Ende nächsten Jahres dazustehen und eine so hohe Nachforderung zu haben, die man erstmal gar nicht stemmen kann. Wenn man es dann trotzdem geschafft hat, Energie zu sparen, bekommt man ja selbstverständlich nach Eingang der Nebenkostenabrechnung das Geld zurück. Doch das wird ja leider eher umgekehrt sein.” Mehr zum Thema Nebenkostenpauschale finden Sie hier.

Quelle: https://www.heizspiegel.de/heizkosten-verstehen/ Stand September 2022


Was tun bei vermuteten Fehlern in der Abrechnung?

Gegen die Energiekrise gibt es erstmal kein Gegenmittel. Gegen Fehler in der Betriebskosten Abrechnung schon. Im Mieterschutz-Club von MieterEngel können Sie einmal im Jahr Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen lassen. Oder Sie können vor ab mit unserem vollautomatisierten Schnell-Check kostenlos Ihre Betriebskostenabrechnung in 90 Sekunden auf Fehlerhinweise durchsuchen lassen


Abrechnung prüfen lassen und Widerspruch einlegen

Für Mieter lohnt es sich in jedem Fall die Abrechnung prüfen zu lassen: War die Abrechnung zu hoch, bekommt der Mieter Geld zurück. War die Abrechnung zu niedrig, muss nur der erste (niedrigere) Rechnungsbetrag bezahlt werden. Kam die Abrechnung zu spät, muss der Mieter gar nichts bezahlen! Es sei denn, der Vermieter trägt keine Schuld für die Verspätung.

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