Vermieterkündigung – so viel kostet dich die Beratung beim Anwalt

Kündigung vom Vermieter erhalten?
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von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

Kündigung vom Vermieter erhalten?
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Die meisten Mietverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das heißt, der Mieter kann so lange in der Wohnung wohnen, bis eine der beiden Vertragsparteien den Mietvertrag kündigt. In Sachen Kündigung macht es das deutsche Mietrecht dem Mieter verhältnismäßig leicht, aus dem Mietvertrag auszusteigen. Für den Vermieter hingegen sieht es anders aus: Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Was machst du, wenn du tatsächlich plötzlich eine Kündigung vom Vermieter erhältst? Oft führt in solchen Fällen kein Weg am Anwalt vorbei. Mieter fürchten diese Situation, weil sie mit sehr hohen Anwaltskosten rechnen. Einen guten und zudem günstigen Anwalt zu finden ist in der Tat nicht einfach. Anwaltskosten sind ein ominöses Thema: Wir wissen zwar, dass es etwas kostet, zum Anwalt zu gehen, die meisten wissen aber nicht wie teuer es wirklich ist. Wir klären die wichtigsten Fragen auf!


Fristlose Kündigung durch Vermieter

Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In der Regel muss der außerordentlichen Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen. In anderen Fällen ist keine Abmahnung erforderlich: Bei hohen Mietschulden oder illegalen Aktivitäten des Mieters in der Wohnung kann der Vermieter beispielsweise fristlos kündigen, ohne vorher abzumahnen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, eigenhändig unterzeichnet und der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden. Der Vermieter darf fristlos kündigen, wenn:

  • Wenn der Mieter nicht zahlen kann (Falls der Mieter zwei Monate hintereinander die gesamte Miete oder einen erheblichen Teil der Miete nicht bezahlt, darf der Vermieter fristlos kündigen)
  • Wenn der Mieter den Vermieter beleidigt
  • Wenn der Mieter die Hausordnung nicht akzeptieren will
  • Wenn der Mieter die Mietwohnung in Gefahr bringt (z.B. immer wieder Wasserschaden verursacht, wiederholte Essensbrennfälle etc.)
  • Wenn der Mieter ohne Genehmigung baut (z.B. eigenmächtiges Dachboden)
  • Wenn der Mieter ohne Genehmigung baut (z.B. eigenmächtiges Dachboden) Wenn der Mieter den Hausfrieden stört
  • Wenn der Mieter ohne Erlaubnis untervermietet



Fristgerechte Kündigung durch Vermieter

Vermieter können den Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Mögliche Gründe für eine ordentliche Kündigung sind Vertragsverletzung, Eigenbedarf oder wirtschaftliche Gründe. Bei unbefristeten Mietverträgen gelten für die ordentliche Kündigung gestaffelte Kündigungsfristen. Das heißt, die Kündigungsfrist hängt immer davon ab, wie lange der Mieter in der Wohnung gewohnt hat. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Bei Mietverhältnissen zwischen fünf und acht Jahren verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Hat ein Mieter mehr als acht Jahre in der Wohnung gewohnt, muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten.


Beratung vom Anwalt im Fall einer Vermieterkündigung

Wenn du eine fristlose Kündigung erhalten hast, heißt es zunächst einmal Ruhe bewahren. Fristlos bedeutet nicht, dass du die Wohnung verlassen musst, sobald du das Kündigungsschreiben in der Hand hältst. In der Regel räumen Vermietern Mietern eine mehrwöchige Frist ein, bis zu der die Wohnung geräumt sein muss. Mieter haben darüber hinaus das Recht, einer fristlosen Kündigung vor Gericht zu widersprechen. Auch wenn der Mieter nicht auf das Kündigungsschreiben reagiert, kommt es in der Regel zum Prozess: Nach Ablauf der zweiwöchigen sogenannten Ziehfrist, können Vermieter eine Räumungsklage einreichen.

Bei MieterEngel kannst du dich jederzeit telefonisch oder schriftlich beraten lassen – ohne Wartezeiten und ganz bequem von zu Hause aus. Das bedeutet kein Stress, keine unvorsehbare Kosten und zuverlässige Antworten auf deine Fragen. Unsere erfahrenen Partneranwälten stehen immer beratend an deiner Seite – das ganze Jahr über.




Schadensersatz bei unwirksamer fristloser Kündigung

Eine wirksame fristlose Kündigung hat für Mieter ernsthafte Folgen: Sie bedeutet nicht nur, dass der Mieter sich schnellstmöglich eine neue Bleibe suchen muss, sondern sie kann auch Schadensersatzforderungen des Vermieters nach sich ziehen. So kann der Vermieter Schadensersatz für Mietausfälle, Anwaltskosten, Maklergebühren oder Kosten fordern, die ihm durch den Rückbau oder die Renovierung der Wohnung entstanden sind.

Doch auch wenn Mieter wirksam außerordentlich kündigen, steht ihnen Schadensersatz vom Vermieter zu. Kosten für Wohnungssuche, Umzug oder Renovierung der neuen Wohnung können vom Vermieter zurückgefordert werden. Schadensersatzzahlungen können auch dann fällig werden, wenn eine fristlose Kündigung ohne berechtigten Grund ausgesprochen wurde und damit unwirksam ist.


Anwaltskosten im Fall einer Kündigung

Anwaltskosten ist ein undurchsichtiges und kompliziertes Thema. Die Höhe ist von Fall zu Fall unterschiedlich und variiert stark, abhängig von dem Anbieter. Sogar das erste Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt ist normalerweise nicht kostenfrei und kann dich schnell um 100 € ärmer machen. Ein Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Leistungen mit dem Mandanten abzurechnen. Er kann im Vorfeld eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen, dann zahlt der Mandant entweder einen festgelegten Stundensatz, oder einen vorab vereinbarten Festpreis. Die andere Möglichkeit ist, die Leistung anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Hier findest du detaillierte Infos dazu.

Unsere erfahrenen Partneranwälte haben jahrelange Erfahrung im Mietrecht und können das Kündigungsschreiben zuverlässig auf seine Wirksamkeit hin prüfen. Auch wenn du selbst fristlos kündigen willst, empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen unserer Partneranwälte, der deine individuelle Situation prüfen und einschätzen kann. Die Beratung ist in deiner Mitgliedschaft enthalten, sodass du keine zusätzliche Anwaltskosten zu befürchten hast.


Mietrechtsschutz im digitalen Mieterschutzclub

Mithilfe einer Mieterberatung vom Fachanwalt können die meisten Konflikte außergerichtlich – also ganz ohne Prozess – geklärt werden. Ein gerichtlicher Prozess sollte nur als letzte Alternative in Betracht gezogen werden. Ein Prozess ist immer zeitaufwändig, stressig und teuer, und zwar für beide Seiten. In Deutschland werden jährlich knapp eine viertel Million Mietrechtsprozesse ausgefochten. Die Partneranwälte von MieterEngel schaffen es, 97% aller Fälle außergerichtlich zu lösen und ersparen Mietern somit hohe Gerichtskosten.

Falls du noch immer denkst, dass eine mietrechtliche Beratung mit hohen Anwaltskosten verbunden ist, dann werde Mitglied bei MieterEngel und lass dich vom Gegenteil überzeugen. Für einen fixen Preis ab 89 € pro Jahr kannst du dich zu jeglichen mietrechtlichen Problemen von einem erfahrenen Partneranwalt beraten lassen. Deutschlandweit und ohne lästige Wartezeiten. Alle Anwaltsgebühren sind durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt, der geringer ausfällt, als viele Erstberatungen beim Anwalt. Zu gut um wahr zu sein?