Sie kommen nach Hause, gießen sich eine Tasse Kaffee ein und möchten einfach abschalten. Doch anstatt Frieden und Stille: dröhnende Musik der Nachbarn, lautes Getrampel über Ihrem Kopf, schreiende Kinder und der unerträgliche Lärm eines Staubsaugers… Welche Rechte stehen Ihnen eigentlich zu? Gibt es gesetzliche Ruhezeiten? Und was ist mit der Mittagsruhe, damit Sie Ihre wohlverdiente Siesta genießen können?
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Die Zeiten, in denen Mieter und Nachbarn besondere Rücksicht aufeinander nehmen müssen, werden durch die Bundesländer geregelt. In der Regel gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 oder 7:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist ganztägig auf Ruhe zu achten. Während der Ruhezeiten sind alle Aktivitäten über Zimmerlautstärke verboten. Sie ist überschritten, wenn Geräusche in Nachbarwohnungen deutlich hörbar sind. Unerträglicher oder gesundheitsschädlicher Lärm muss nicht hingenommen werden. Dauerhaftes Hämmern, Bohren oder laute Musik können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Ob ein Geräusch als Lärmbelästigung empfunden wird, hängt von Tageszeit, Ort und Rahmenbedingungen ab. Altbauten haben andere Schallschutzvorgaben als Neubauten. Infos dazu finden Sie in der Hausordnung oder bei Ihrem Vermieter.
Eine gesetzliche Mittagsruhe gibt es nicht, aber laute Gartengeräte dürfen werktags nur von 7 bis 20 Uhr genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen sind sie verboten. Besonders laute Geräte wie Laubbläser dürfen werktags nur von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr betrieben werden. Für den Einsatz eines Mähroboters im gemieteten Garten beachten Sie die Vorgaben: Das Gerät darf 59 Dezibel nicht überschreiten, um uneingeschränkt nutzbar zu sein, auch während der Mittagsruhe. Die Mittagsruhe kann durch klare Regeln in der Hausordnung sichergestellt werden. Manche Vermieter verlängern auch die Nachtruhe am Wochenende. Die Hausordnung gilt jedoch nur für das jeweilige Haus, sodass abweichende Ruhezeiten im Nachbarhaus toleriert werden müssen.
Nachts, selbst nach 22 Uhr, müssen Bewohner in einem Mehrfamilienhaus damit rechnen, dass es zu gewissen Störungen der Ruhe kommen kann. Mieter haben das Recht, auch spät am Abend ihre Rollläden herunterzulassen. Das Herunterlassen der Rollläden gehört zum normalen Gebrauch einer Wohnung und es ist verständlich, dass gerade in der Nachtzeit die Rollläden genutzt werden. Die Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, zu einer bestimmten Uhrzeit ihre Räume zu verdunkeln. Zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehören auch nächtliches Baden oder Duschen sowie das Betätigen von Wasserspülung und Wasserhahn nach 22 Uhr. Wenn allerdings das Wasser ständig rauscht, kann das für die Nachbarn sehr störend sein. Daher beschränkte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Zeiten für nächtliches Baden und Duschen auf 30 Minuten.
Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch. Teilen Sie klar mit, welche Geräusche Sie beeinträchtigen, und versuchen Sie, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Bereiten Sie hierfür idealerweise ein Lärmprotokoll vor, in dem Datum, Uhrzeit und Art der Störung dokumentiert sind. Der Vermieter ist verpflichtet, zu handeln und kann den Nachbarn abmahnen oder sogar eine Kündigung aussprechen. Eine dauerhafte Störung der Ruhe durch Musik, sowohl tagsüber als auch nachts, kann im Rahmen eines Mietverhältnisses als Mangel gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt sogar eine fristlose Kündigung durch den vom Lärm geplagten Mieter infrage. In beiden Fällen sollte zunächst ein klärendes Gespräch mit einem Anwalt gesucht werden, um rechtssicher und lösungsorientiert vorzugehen. Anstelle des Vermieters können Sie sich auch an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden. In immer mehr Städten können Ruhestörungen sogar online bei sogenannten Internetwachen oder Onlinewachen angezeigt werden.
Sonn- und Feiertage sind ganztägig als Ruhetage zu respektieren. Laute Geräusche und jede Form von Lärmbelästigung sind daher den gesamten Tag über zu vermeiden. Das bedeutet, dass beispielsweise das Rasenmähen am Sonntag untersagt ist und als Ruhestörung gilt. Dennoch dürfen Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen genutzt werden, und auch Kinder können am Sonntag unbeschwert draußen spielen. Die wichtigste Regel lautet: Mit gesundem Menschenverstand handeln! Einfach (und nicht nur) am Sonntag an die Mitmenschen denken, Rücksicht nehmen und einen Beitrag zu einem harmonischen Zusammenleben leisten.