Kündigung mit MieterEngel Partneranwalt prüfen lassen 


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Grundlose Kündigungen des Vermieters sind unzulässig. Daher lohnt es sich jede Kündigung und ihre Umstände von einem Anwalt für Mietrecht prüfen zu lassen. Eine Vermieterkündigung kommt nur in Betracht bei schweren Verstößen des Mieters gegen den Mietvertrag, zum Beispiel Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. Dann droht allerdings auch gleich die fristlose Kündigung. Doch wie steht es mit Schulden aus einer Nebenkostenabrechnung während der gestiegenen Heizkosten? Oder mit Eigenbedarfskündigung. Im Folgenden lesen Sie, MieterEngel Partneranwälte bei der Prüfung einer Kündigung vorgehen. 

Die häufigsten Fragen von MieterEngel Mitgliedern zur Kündigung:

Vor diesen offenen Fragen stehen Mietende bei Schimmelproblemen: 


  • Welche Kündigungsfristen gelten, wenn ich über 10 Jahre in der Wohnung lebe?
  • Welche Kündigungsfristen gelten bei befristeten Mietverträgen?
  • Wann darf der Mieter kündigen?
  • Kann ein Mietvertrag mündlich gekündigt werden?
  • Kann ich der Kündigung widersprechen? Welche Fristen gelten?
  • Wann ist eigenbedarfskündigung rechtens?
  • Ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich?
  • Kann mir auf Grund einer unbezahlten Nebenkostenabrechnung gekündigt werden?

Was Ihre Rechte sind, hängt davon ab, was in Ihrem Mietvertrag steht. So gehen MieterEngel Partneranwälte bei der Prüfung einer erhaltenen Kündigung vor:

So geht ein MieterEngel Partneranwalt vor

Kündigungsgrund und Eigenbedarfsprüfung

Grundsätzlich bedarf eine Kündigung von Vermieterseite eine Begründung. Zu Kündigung im Normalfall (einem unbefristeten Mietvertrages) muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen. Eine Kündigung zur Mieterhöhung oder Modernisierung ist nicht zulässig. Zulässige Gründe können Eigenbedarf, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen Familienangehörigen oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person benötigt. Ein MieterEngel Partneranwalt prüft formale Korrektheit einer Kündigung. 

Planung des Vorgehens im Fall einer Kündigung

Ein Anwalt bespricht mit Ihnen Ihre Situation, prüft den Mietvertrag – egal ob befristet oder unbefristet – auf formale Korrektheit und berät Sie zu Ihren Rechten. 

Die Prüfung sowohl des Mietvertrages, des Kündigungsschreiben, als auch des bisherigen Schriftverkehrs mit dem Vermieter läuft mit MieterEngel ganz unkompliziert digital ab. Mitglieder laden ihre Unterlagen hoch, und bekommen dort einen festen Partneranwalt zugeteilt. 

Wie reagiert man bei Mahnung? Oder Kündigung ohne Mahnung?

In wenigen Fällen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich: Ein Mieter schuldet zwei Monatsmieten oder hat in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht vollständig bezahlt. Ein Mieter macht noch vor der Abmahnung deutlich, dass er nicht bereit ist sein Fehlverhalten zu ändern. Und in Fällen wo ein Vermieter bedroht oder verletzt wurde ist eine fristlose Kündigung möglich. Doch wie sieht es mit Mietrückstand oder Schulden auf Grund der Energiekrise und einer hohen, unbezahlten Betriebskostenabrechnung aus?

Kündigung wegen nicht gezahlter Nebenkostenabrechnung

Zwar sagte beispielsweise der Vonovia Chef jüngst in einem Interview, dass niemandem wegen einer Nebenkostennachzahlung gelündigt werden soll. “Wenn jemand eine Mieterhöhung oder auch die Nebenkosten nicht zahlen kann, finden wir eine Lösung,” so Rolf Buch im SZ-Interview. Allerdings ist werden die Nebenkosten vom Mietrecht als Teil der Miete betrachtet. Damit ist bei Verzug eine fristlose Kündigung derzeit leider möglich.

Eine Kündigung, eine fristlose droht auch bei Nichtzahlung der Miete oder ständig unpünktliche Mietzahlungen. 

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Frist für Kündigungswiderspruch

Wenn Sie eine Kündigung vom Vermieter erhalten, haben Sie das Recht sich auf die sogenannte Sozialklausel zu berufen und der Kündigung aus Härtegründen zu widersprechen. Mögliche Härtegründe sind beispielsweise schwere Krankheit, hohes Alter, Schwangerschaft oder niedriges Einkommen. Den Kündigungswiderspruch muss der Vermieter spätestens zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist erhalten. MieterEngel-Partneranwälte unterstützen Sie zuverlässig dabei, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen.

Kündigung aus Mietrückstand heilen

Verstößt man als Mieter gegen den Vertrag, ist von Vermieterseite eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wer wegen verspäteter Zahlung eine Kündigung erhalten hat, kann diese jedoch durch einen Ausgleich der vollständigen Summe heilen.  Eine außerordentliche Kündigung können Mietende bis zwei Monate nach Erhalt der Räumungsklage durch eine Zahlung sämtlicher Mietrückstände heilen, also unwirksam machen, vgl. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Wichtig: Eine ordentliche Kündigung jedoch können Mietende nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung nicht heilen. Hier kann ein MieterEngel Partneranwalt zum besten Vorgehen beraten. 

Mit Vermieter kommunizieren 

Wer an einem weiteren Wohnen in der Mietwohnung interessiert ist, muss bei einer Kündigung noch nicht aufgeben. Dann sie kann geheilt werden. Wer jedoch bereits ahnt, dass er mit einer hohen Nachzahlungs oder auf Grund finanzieller Not nicht zahlen kann, der sollte es nicht aussitzen und erst auf eine Kündigung warten. 

“Ich empfehle Mietenden, die eine Nachzahlung erhalten haben, die sie nicht auf einmal stemmen können, hier das Gespräch zu suchen und mit einem Angebot auf den Vermieter zuzugehen,” sagt Gabriel Fischer, Fachanwalt für Mietrecht und einer der Anwältinnen und Anwälte, die MieterEngel Mitglieder bei einer Kündigung kompetent und individuell beraten. “Denkbar ist hier ein Abbezahlen der Summe über 3, 6 oder 10 Monate beispielsweise. Nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv die Ratenzahlung suchen, das gibt einem Vermieter das Gefühl, dass Mietende den Willen zur Zahlung haben.”

Wie Sie Ihren Partneranwalt bei der Prüfung einer Kündigung unterstützen können:

Wenn Sie die Kündigung erhalten, notieren Sie unbedingt, wann die Zustellung erfolgt ist. Das ist der erste wichtige Schritt, bevor Sie die Kündigungsgründe des Vermieters auf Richtigkeit unter die Lupe nehmen. Behalten Sie den Briefumschlag! Vom Poststempel kann man ablesen, wann das Schreiben tatsächlich versendet wurde. Auch, wenn der Zeitpunkt des Zugangs – vor allem bei Kündigungen – wichtiger ist, dient das Versanddatum als Orientierung.

Kündigungsfristen für Vermieter im Überblick

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Direkte Hilfe vom Partneranwalt

Eine rechtliche Beratung kann sehr teuer werden: Anwälte verlangen für eine Erstberatung teils 200 bis 300 Euro, ohne, dass eine Klärung des Sachverhalts garantiert ist. Weitere Beratungstermine kosten Zeit, Geld und Nerven. Über MieterEngel erhalten Sie Ihren persönlichen Partneranwalt für Mietrecht. 

Anwaltliche Prüfung 

Ihm Rahmen einer außergerichtlichen Beratung kann er oder sie beurteilen, wie die rechtliche Lage ist, ob und in welchem Umfang Ihnen eine Mietminderung zusteht und wie Sie am Besten vorgehen. 

Telefonische oder schriftliche Beratung  

Zu einer Vermieterkündigung aus Eigenbedarf, Mietrückstand oder anderen Gründen berät Sie Ihr Anwalt über das MieterEngel Portal oder zu einem vereinbarten Telefontermin. Als Mitglied haben Sie 24 Stunden am Tag Zugang zu Ihrem Konto. Hier können können Sie jederzeit eine Frage stellen. Sie haben dann die Möglichkeit eine schriftliche Antwort oder einen Telefontermin zu vereinbaren. Nachdem Sie alle Dokumente hochgeladen haben, prüft unser Team diese auf Vollständigkeit und Leserlichkeit. Ist alles bereit, ruft Ihr Anwalt Sie zum minutengenauen Termin auf Ihrem Handy an. 

Persönlicher Partner für Rückfragen 

Es berät Sie stets der gleiche Anwalt zu allen Mietproblemen. Ist die Kündigung geheilt, aber schon das nächste Problem, das ins Haus steht? Oder mussten Sie ausziehen und möchten bei der neuen Wohnung den Mietvertrag vorabprüfen lassen? Oder brauchen Hilfe bei der Kautionsrückforderung, oder der Prüfung der letzten Nebenkostenabrechnung? Egal ob Sie eine Rückfrage oder ein neues Problem haben, Sie können jederzeit eine Frage an Ihren Anwalt schicken. Einloggen können Sie sich in das Portal über den Internetbrowser auf Ihrem Rechner oder dem Smartphone. So bekommen Sie Rechtsberatung bequem vom Sofa aus.

Tipp: Müssen Sie tatsächlich ausziehen, lohnt sich ein Blick in die Renovierungsklausel. Bei einer veralteten Klausel müssen Sie nicht renovieren! Mehr Infos. 

Über die verschiedenen MieterEngel Mitgliedschafts-Pakete erhalten Mietende Beratung von unseren ausgesuchten Partneranwältinnen und -anwälten. 

💡 Hinweis: Auch bei befristeten Verträgen gibt es Formfehler.

MieterEngel Mitglied Leonardo L. erlebte jüngst während der Pandemie, dass auch ein regulär auslaufender Mietvertrag nicht zwingend den Auszug bedeuten muss. Als der Store Manager aus Berlin 2020 seinen Mietvertrag von MieterEngel prüfen ließ, stellte er fest, dass die Klausel für die Befristung ungültig war. “Als Mieter hat man wirklich viele Rechte, aber als Normalsterblicher wüsste man das ohne Hilfe gar nicht. Dafür bin ich MieterEngel echt dankbar. Ich bin jetzt viel selbstbewusster in der Kommunikation mit meiner Vermieterin.” Erfahrungsbericht in voller Länge lesen.

Fristen bei Sonderkündigung durch den Mieter

In wenigen Sonderfällen haben Sie als Mieterin oder Mieter ein Sonderkündigungsrecht und können den Mietvertrag mit teils abweichenden Kündigungsfristen beenden. Wenn Ihr Vermieter eine Mieterhöhung oder weitreichende Modernisierung ankündigt, haben Sie das Recht am Ende des übernächsten Monats auszuziehen. Das entsprechende Kündigungsschreiben muss der Vermieter spätestens einen Monat vorher erhalten. Wenn Sie die Ankündigung beispielsweise im Mai erhalten, können Sie bis Ende Juni kündigen und dann Ende Juli ausziehen.

Das Recht zur Sonderkündigung besteht auch, wenn Ihr Vermieter die Untervermietung der Wohnung nicht gestattet oder wenn ein Mieter verstirbt und Sie als Mietender oder Erbe die Wohnung nicht behalten möchten. In beiden Fällen ist eine Kündigung mit Dreimonatsfrist möglich.

So funktioniert Beratung mit MieterEngel Partneranwälten

Bei Wohnungsübergabe war noch alles in Ordnung. Doch schon wenige Wochen nach Einzug entdecken Sie Schimmel an der Decke. Oder Sie haben bei der zur Energiekrise runter gedrehten Heizung Sorge, dass sich nun der Schimmel in Wohnräumen einrichtet. Mit MieterEngel sind Sie nicht allein. 

Unser Versprechen an Sie: 

1: Wir sind erreichbar – gehen Sie Ihr Problem noch heute an!

Bei uns gibt es kein Warten auf Termine. Für die Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie sich rund um die Uhr direkt online anmelden, Ihre Rechnung hochladen oder abfotografieren und schon in meiste 48 Stunden erhalten Sie einen Prüfbericht und Gewissheit. 

2: Digitales Sekretariat – menschlicher Kundenservice

Bei uns bekommen Sie das Beste von beidem: Ein nutzerfreundliches Online Portal, in dem Sie in wenigen Minuten Ihre Frage stellen, Ihre Dokumente hochladen und eine Anfrage an einen Anwalt senden können. Gleichzeitig, wird jede Anfrage von einem Mitarbeiter geprüft. Wir prüfen im Hintergrund ob Dokumente leserlich sind und leiten Ihrer Unterlagen weiter. So erhalten Sie schnellstmöglich Ihren Prüfbericht.

Sie haben Fragen, oder ein zusätzliches Mietproblem, kein Problem, Sie erreichen unser Team montags bis Samstag  unter 0049(0)30 5557 1887.

3: Ausgewählte Partneranwälte: MieterEngel wählt Partneranwälte mit besonderer Sorgfalt aus. Alle unserer Anwälte haben mindestens 5 Jahre Praxiserfahrung als Rechtsanwalt im Mietrecht. Dazu haben 85 % der derzeit unter Vertrag stehenden Partneranwälte einen Doktortitel und 80 % sind Fachanwälte für Mietrecht.

4: Keine Rechtsauskunft ohne Handlungsempfehlung: Unsere Partneranwälte klären Sie nicht nur kompetent über die Rechtslage auf, sondern sind auch Experten, wenn es darum geht, Konflikte mit Hausverwaltung und Vermieter im Interesse von Mietenden schnell zu lösen.

Mit fristloser Kündigung ist nicht zu spaßen!

Wer eine Kündigung vom Vermieter erhält, sollte zunächst die Ruhe bewahren und sich dann schnellstmöglich rechtlichen Rat holen. Nicht jede Vermieterkündigung ist gültig! Unsere erfahrenen Partneranwälte wissen, wie Sie handeln müssen, wenn Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten haben und können das Schreiben auf seine Wirksamkeit hin prüfen. Auch wenn Sie selbst fristlos kündigen möchten, empfehlen wir eine Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte, die Ihre individuelle Situation prüfen und einschätzen können. Die Beratung ist in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.

Die hier und in unseren Ratgebern aufgeführten Informationen sollen als erste Orientierung gelten. Sie sind mit großer Sorgfalt für Sie recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle oder verbindliche Rechtsberatung. Um auf Ihre spezifische Situation, Ihr Problem und insbesondere Ihren Mietvertrag eingehen und Sie bestmöglich beraten zu können, empfehlen wir eine Beratung mit einem unserer Partneranwältinnen oder -anwälte. Hier beraten Sie Profis mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zu all Ihren Problemen. Und das für einen jährlichen Beitrag, ohne Extrakosten. Mehr Infos.