Die neun wichtigsten Antworten zum Thema Mietkaution

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Von Maritta Seitz

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In diesem Ratgeber:

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„Wann bekomme ich meine Kaution zurück?“, ist eine der wohl häufigsten Fragen, die sich Mieter beim Auszug verzweifelt stellen. Meistens geht es um eine Menge Geld, das man schnellstmöglich zurückbenötig, um es dem neuen Mieter als Sicherheitsleistung aufs Konto zu überweisen. Die Frage nach der Rückzahlung ist jedoch nicht die einzige Unklarheit, die Mieter plagt. Wir beantworten die acht wichtigsten Fragen von Mietern zum Thema Kaution.

 

1. Muss ich immer eine Kaution zahlen?

Vermietern ist es freigestellt von neuen Mietern eine Kaution zu verlangen, oder nicht. Tatsächlich verzichten jedoch die wenigsten Vermieter auf eine Mietkaution. Die Sicherheitsleistung schützt sie für den Fall, dass Mieter die Miete schuldig bleiben, oder einfach ausziehen, ohne vorher für Schäden aufzukommen, die sie verursacht haben.


 

2. Wie hoch darf die Kaution sein?

Die Mietkaution darf die Summe von drei Kaltmieten nicht übersteigen. Eine Kalt- oder Nettomiete ist die Summe, die der Mieter monatlich an den Vermieter entrichten muss, abzüglich der Vorauszahlung oder Pauschalzahlung für die Nebenkosten. Alternativ zur Kaution kann der Vermieter auch eine Bürgschaft verlangen. Auch eine Kombination von Kautionszahlung und Bürgschaft ist möglich. Eine Bürgschaft zusätzlich zur Kaution ist jedoch nicht erlaubt.

 

3. Muss die ganze Kaution auf einmal gezahlt werden?

Der Mieter ist bei einer Barkaution auch zu einer Zahlung der Kaution in drei gleichen Monatsraten berechtigt. Die erste Rate ist dann zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die übrigen in den beiden Folgemonaten. Zahlt der Mieter die Kaution nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe, riskiert er eine fristlose Kündigung.

 

4. Wann muss die Kaution gezahlt werden?

Verlangt der Vermieter eine Kautionszahlung, muss der Mieter die erste Rate zu Beginn des neuen Mietverhältnisses bezahlen. Die beiden übrigen Raten müssen spätestens mit den beiden darauf folgenden Mieten an den Vermieter überwiesen werden.

Beispiel für Kautionszahlung

Ein Mieter erhält eine Wohnung mit befristetem Mietvertrag vom 01.01.2022 bis zum 01.06.2022. Die Miete beträgt 545 Euro kalt. Daraus ergibt sich eine maximale Kaution von 1635 Euro und muss spätestens bis zum 01.03.2022 in höchstens drei Raten bezahlt werden. Der Vermieter soll die Kaution bis zum 01.12.2022 vollständig zurückzahlen, wenn er keinen Grund für den Einbehalt hat.

 

5. Was darf der Vermieter mit der Kaution machen?

Der Vermieter darf die Kaution nicht in die eigene Tasche stecken – vielmehr ist er dazu verpflichtet die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. Mieter können einen schriftlichen Nachweis über das Kautionskonto verlangen. Der Vermieter ist darüber hinaus in der Regel nicht dazu berechtigt, sich während des laufenden Mietverhältnisses aus der Kaution zu bedienen. Wenn der ehemalige Mieter nach Ende der Mietzeit jedoch noch Miete, Nebenkostennachzahlungen oder Reparaturkosten schuldet, hat der Vermieter ein Recht, die Kaution zu verwenden, um die Schulden zu tilgen.


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6. Wie bekomme ich die Kaution zurück?

Um die Kaution in voller Höhe zurückzuerhalten, dürfen Mieter keine Miet- oder Nebenkostenzahlungen schuldig bleiben und müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Das bedeutet, dass selbstverursachte Schäden behoben werden müssen und, dass die Wohnung frisch gestrichen und tapeziert werden muss, insofern die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag gültig ist.

 

7. Darf ich die Kaution „abwohnen“?

Entgegen der landläufigen Meinung, kann die Kaution nicht mit den letzten Mietzahlungen verrechnet werden. Mieter müssen bis zum Ende die volle Miete bezahlen und erhalten die Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses zurück.

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8. Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die festlegt, wann genau der Vermieter die Kaution zurückzahlen muss. Die allgemeine Meinung ist, dass der Vermieter nicht länger als sechs Monate brauchen darf, um Schadensersatzansprüche an den Mieter zu prüfen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Die wenigsten Mieter ziehen zum Ende des Abrechnungszeitraumes für Nebenkosten aus. Unter Umständen kann dies bedeuten, dass der Vermieter zumindest einen Teil der Kaution über den gesamten verbleibenden Abrechnungszeitraum zurückhalten kann.


9. Mietkaution bei Insolvenz des Vermieters – ist die Kaution sicher?

Der Vermieter ist pleite und hat Insolvenz angemeldet. In einem solchen Fall interessieren sich Mieter besonders für zwei Fragen: „Was passiert mit dem Mietvertrag?“ und „Verliert man durch die Insolvenz des Vermieters die Mietkaution?“ – Eine hundertprozentig beruhigende Antwort kann man Mietern hier leider nicht geben, denn der Mietvertrag bleibt zwar vorerst bestehen, wenn der Mieter bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Wohnung wohnte, die Kaution ist aber in vielen Fällen nicht sicher. Tatsächlich hat der Mieter bei der Vermieterinsolvenz nämlich nur dann einen Anspruch auf Aussonderung und volle Rückgabe der Kaution, wenn diese nicht zur Insolvenzmasse zählt. Anderenfalls kann es sein, dass er seinen Rückzahlungsanspruch neben die Ansprüche der anderen Gläubiger einreihen muss.

 

Kaution nach Auszug zurückholen

Der Vermieter hat in der Regel ein Recht darauf die Kaution bis zu sechs Monate zurückzubehalten, um zu prüfen, ob der Mieter noch Mietzahlungen schuldet, wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht, wenn Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt wurden, oder, ob der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht hat. Hat der Vermieter keine berechtigten Forderungen an den Mieter, so muss er die Kaution zurückzahlen. Behält der Vermieter die Kaution dennoch ein, sollten Mieter sich rechtlichen Beistand holen, um die Kaution zuzüglich der angesparten Zinsen sowie der entstandenen Verzugszinsen zurückzufordern. Mittels eines Mahnbescheids können viele Vermieter zur Rückzahlung bewegt werden.

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