Indexmiete und Inflation – worauf Mietende sich einstellen müssen

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Von Daria Krauzowicz

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In diesem Ratgeber:

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Eine Indexmietvereinbarung koppelt die Miete durch schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland, vgl. § 557 b BGB. Wichtig ist, dass die Miete nur nach diesem Preisindex ermittelt werden kann und andere Indices nicht zugrunde gelegt werden können. Für Mieter kann das riskant sein, vor allem in Krisenzeiten, wo die Inflation in den Himmel schießt. Wie Indexmiete und die aktuelle Inflation zusammenhängen, erfahren Sie hier.



Indexmiete – Was bedeutet Koppelung an Preisindex?

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex für Deutschland) bestimmt wird.

Die Höhe der Indexmiete basiert auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes. Dementsprechend werden die Werte dieses Indexes, die monatlich vom Statistischen Bundesamt herausgegeben werden, als Basis für die Berechnung von Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen genutzt. Für die Berechnung der Indexmiete benötigen Sie somit lediglich diese zwei Informationen: Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den aktuellen Verbraucherpreisindex.


Vor- und Nachteile der Indexmiete für Mieter

Mietende profitieren von einer Indexmiete in der Regel durch moderate Anpassungen, die sich ausschließlich nach der Verbraucherpreisentwicklung richten. Die Inflationsrate liegt üblicherweise um einen prozentualen Satz von ca. zwei Prozent herum. Eine Kaltmiete von 800 Euro im Monat steigt also bei einer Anpassung um rund 16 Euro. Im Vergleich zu Mietsprüngen bei anderen Verträgen, kann dieser Anstieg relativ gering sein. Mieter haben speziell in Gebieten mit einem schnell steigenden Mietpreis dadurch Vorteile.

Dieser Vorteil hat zugleich einen Nachteil: Wie hoch die Miete im nächsten Jahr genau sein wird, lässt sich schwer abschätzen. Speziell in Krisenzeiten bei steigender Inflation kann eine vom Vermieter aktiv genutzte Indexmiete ein finanzieller Nachteil sein.

Gleiches gilt für nachgeholte Anpassungen. Es ist zum Beispiel zulässig, dass ein Vermieter die Miete erst nach mehreren Jahren anpasst. Dadurch kann der Anstieg überdurchschnittlich hoch sein.


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Was passiert nun mit der Inflation?

Mieter mit einer Indexmiete müssen in den kommenden Monaten gleich einen doppelten Preisschock fürchten. Ihnen droht wegen der explodierenden Energiekosten nicht nur eine heftige Nachzahlung und höhere Nebenkosten, wie allen anderen auch. Die starke Inflation sorgt zudem dafür, dass auch ihre Miete deutlich teurer werden könnte.

Denn bei Indexmietverträgen sind Preiserhöhungen an die allgemeine Teuerung gekoppelt. Und die ist derzeit heftig: Im April 2022 stieg die Inflationsrate auf plus 7,4 Prozent, den höchsten Wert seit mehr als 40 Jahren. Bliebe die Inflation dauerhaft so hoch, könnten Vermieter die Kaltmiete jedes Jahr um diesen Prozentsatz anheben. Für betroffene Mieter eine erschreckende Perspektive.

Kurz gesagt: Die hohe Inflation macht Indexmietverträge für Vermieter attraktiv – und für Mieter zur Kostenfalle.


Steigt meine Miete automatisch?

Die Miete steigt aber nicht automatisch. Vielmehr muss der Vermieter die Mieterhöhung durch eine Erklärung in Textform geltend machen. Bei der Indexmieterhöhung muss er sich auf die Änderung des Preisindexes, also der Inflation, berufen und die Mieterhöhung als Geldbetrag angeben. Der Verbraucherpreisindex und seine Entwicklung sind auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes zu finden. Die Indexmieterhöhung gilt dann ab dem übernächsten Monat nach dem Zugang des Mieterhöhungsschreibens beim Mieter.


Wann ist eine Erhöhung ungültig?

Die Ankündigung zur Mieterhöhung vom Vermieter muss in Textform erfolgen. In dieser schriftlichen Mieterhöhungserklärung muss der Vermieter folgende Angaben machen:

  • Die Preisindexänderung muss angegeben werden. Der Vermieter muss also erklären, auf Grundlage welcher Verbraucherpreisindizes er die Miete erhöhen möchte.
  • Die neue Miethöhe muss im Schreiben enthalten sein. Alternativ kann der Vermieter den Betrag angeben, um den die Miete sich erhöhen soll. Mindestens eine dieser beiden Angaben muss der Vermieter machen.

Sollte eine der Angaben fehlen, ist die Mieterhöhungserklärung ungültig und Sie als Mieter können der Erklärung schriftlich widersprechen. Damit können Sie die Mieterhöhung gegebenenfalls verzögern, denn der Vermieter muss Ihnen eine korrigierte Erklärung senden. Die erhöhte Miete wird dann erst ab dem übernächsten Monats nach Eingang des korrigierten Schreibens fällig.


Indexmiete – Rechenbeispiel

Stellen Sie sich vor Sie zahlen für Ihre Zweizimmerwohnung in Hamburg 1.000 Euro und haben einen Indexmietvertrag. Im April 2020 gab das Statistische Bundesamt den neuen Verbraucherpreisindex (VPI) für das Jahr 2019 bekannt. Ihr Vermieter sendete ihnen anschließend die Mietanpassung nach dem neuen Verbraucherindex zu. 2019 lag der VPI bei 105,3, im Jahr 2018 lag er bei 103,8. Der prozentuale Mietanstieg berechnet sich daher wie folgt: (105,3 : 103,8 x 100) – 100 = 1,4

Der Vermieter konnte die Miete also um 1,4 Prozent erhöhen, die neue Miete beträgt anschließend 1.014 Euro. Die daraus resultierende Mieterhöhung tritt aber nicht sofort in Kraft – erst zum übernächsten Monat müssen Sie die höhere Miete bezahlen.

Wer nicht selbst rechnen möchte, kann sich auch beim Statistische Bundesamt bedienen. Dieses gibt neben dem aktualisierten Verbraucherindex auch die prozentualen Veränderungen zum Vorjahr an.


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